Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Sonderkraftstoff und Sägekettenhaftöl Referenznummer der Bekanntmachung: 016 - RV-LGP/2022-03.321
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Sonderkraftstoff und Sägekettenhaftöl
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss von fünf Rahmenvereinbarungen (Los 1 bis 5) mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Sonderkraftstoff und Sägekettenhaftöl.
Los 1: Stihl Betriebsstoffe
Los 2: Zweitakt Sonderkraftstoff
Los 3: Viertakt Sonderkraftstoff
Los 4: Sägekettenhaftöl biologisch
Los 5: Sägekettenhaftöl synthetisch
Die produktbezogene Ausschreibung in Los 1 mit dem Markennamen "Stihl" bezieht sich in diesem Fall lt. § 31 Abs. 6 S. 1 VgV auf den Betrieb der bereits vorhandenen Handwerkzeuge. Die Lose 2 bis 5 sind produktneutral.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Stihl Betriebsstoffe
alle Dienststellen der unmittelbaren Niedersächsischen Landesverwaltung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss von fünf Rahmenvereinbarungen (Los 1 bis 5) mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Sonderkraftstoff und Sägekettenhaftöl.
Los 1: Stihl Betriebsstoffe
Los 2: Zweitakt Sonderkraftstoff
Los 3: Viertakt Sonderkraftstoff
Los 4: Sägekettenhaftöl biologisch
Los 5: Sägekettenhaftöl synthetisch
Die produktbezogene Ausschreibung in Los 1 mit dem Markennamen "Stihl" bezieht sich in diesem Fall lt. § 31 Abs. 6 S. 1 VgV auf den Betrieb der bereits vorhandenen Handwerkzeuge. Die Lose 2 bis 5 sind produktneutral.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional sechs einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 6 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres halbes Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf des jeweiligen halben Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Zweitakt Sonderkraftstoff
alle Dienststellen der unmittelbaren Niedersächsischen Landesverwaltung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss von fünf Rahmenvereinbarungen (Los 1 bis 5) mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Sonderkraftstoff und Sägekettenhaftöl.
Los 1: Stihl Betriebsstoffe
Los 2: Zweitakt Sonderkraftstoff
Los 3: Viertakt Sonderkraftstoff
Los 4: Sägekettenhaftöl biologisch
Los 5: Sägekettenhaftöl synthetisch
Die produktbezogene Ausschreibung in Los 1 mit dem Markennamen "Stihl" bezieht sich in diesem Fall lt. § 31 Abs. 6 S. 1 VgV auf den Betrieb der bereits vorhandenen Handwerkzeuge. Die Lose 2 bis 5 sind produktneutral.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional sechs einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 6 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres halbes Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf des jeweiligen halben Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Viertakt Sonderkraftstoff
alle Dienststellen der unmittelbaren Niedersächsischen Landesverwaltung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss von fünf Rahmenvereinbarungen (Los 1 bis 5) mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Sonderkraftstoff und Sägekettenhaftöl.
Los 1: Stihl Betriebsstoffe
Los 2: Zweitakt Sonderkraftstoff
Los 3: Viertakt Sonderkraftstoff
Los 4: Sägekettenhaftöl biologisch
Los 5: Sägekettenhaftöl synthetisch
Die produktbezogene Ausschreibung in Los 1 mit dem Markennamen "Stihl" bezieht sich in diesem Fall lt. § 31 Abs. 6 S. 1 VgV auf den Betrieb der bereits vorhandenen Handwerkzeuge. Die Lose 2 bis 5 sind produktneutral.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional sechs einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 6 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres halbes Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf des jeweiligen halben Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sägekettenhaftöl biologisch
alle Dienststellen der unmittelbaren Niedersächsischen Landesverwaltung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss von fünf Rahmenvereinbarungen (Los 1 bis 5) mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Sonderkraftstoff und Sägekettenhaftöl.
Los 1: Stihl Betriebsstoffe
Los 2: Zweitakt Sonderkraftstoff
Los 3: Viertakt Sonderkraftstoff
Los 4: Sägekettenhaftöl biologisch
Los 5: Sägekettenhaftöl synthetisch
Die produktbezogene Ausschreibung in Los 1 mit dem Markennamen "Stihl" bezieht sich in diesem Fall lt. § 31 Abs. 6 S. 1 VgV auf den Betrieb der bereits vorhandenen Handwerkzeuge. Die Lose 2 bis 5 sind produktneutral.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional sechs einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 6 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres halbes Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf des jeweiligen halben Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sägekettenhaftöl synthetisch
alle Dienststellen der unmittelbaren Niedersächsischen Landesverwaltung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss von fünf Rahmenvereinbarungen (Los 1 bis 5) mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Sonderkraftstoff und Sägekettenhaftöl.
Los 1: Stihl Betriebsstoffe
Los 2: Zweitakt Sonderkraftstoff
Los 3: Viertakt Sonderkraftstoff
Los 4: Sägekettenhaftöl biologisch
Los 5: Sägekettenhaftöl synthetisch
Die produktbezogene Ausschreibung in Los 1 mit dem Markennamen "Stihl" bezieht sich in diesem Fall lt. § 31 Abs. 6 S. 1 VgV auf den Betrieb der bereits vorhandenen Handwerkzeuge. Die Lose 2 bis 5 sind produktneutral.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional sechs einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 6 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres halbes Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf des jeweiligen halben Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
- Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern.
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten.
- ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung zum Urheberrecht
- Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen
- Eigenerklärung zur Entsorgung und zum Transport für Los 1 bzw. für Los 2 bis 5
- Nachweis in Form einer Eigenerklärung zu der Übernahme der Haftung des Auftragnehmers für Schäden an den Geräten, die auf den verwendeten Kraftstoff zurückzuführen sind gem. Ziff. 2.6 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)
- Prüfberichte des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF) gem. Ziff. 1 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
- Technische Datenblätter mit Kenndaten der angebotenen Produkte zu jedem Los 1 bis 5
- Losspezifische Nachweise in Form von nicht beglaubigten Kopien:
Los 1 (gem. Ziff. 3 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B))
- Prüfzertifikat über die Erfüllung der Schwedennorm SS155461 für Pos. 1 und Pos. 2
- Prüfzertifikat nach KWF-Test 2T- Sonderkraftstoff (für Pos. 1) sowie KWF-Test 4T- Sonderkraftstoff (für Pos. 2) oder ein vergleichbares Prüfzertifikat eines EU-Landes.
- Zertifizierung nach dem Umweltzeichen "Blauer Engel" nach RAL-ZU 48 oder alternativ ein vergleichbares Zertifikat eines EU-Landes (für Pos. 3).
- Prüfzertifikat nach KWF (für Pos. 3 und Pos. 4) oder gleichwertiger Nachweis.
Los 2 (gem. Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B))
- Prüfzertifikat über die Erfüllung der Schwedennorm SS155461.
- Prüfzertifikat nach KWF-Test 2T- Sonderkraftstoff.
Los 3 (gem. Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B))
- Prüfzertifikat über die Erfüllung der Schwedennorm SS155461
- Prüfzertifikat nach KWF-Test 4T- Sonderkraftstoff
Los 4 (gem. Ziff. 6 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B))
- Zertifizierung nach dem Umweltzeichen "Blauer Engel" nach RAL-ZU 48 oder alternativ ein vergleichbares Zertifikat eines EU-Landes
- Prüfzertifikat nach KWF oder gleichwertiger Nachweis
Los 5 (gem. Ziff. 7 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B))
- Prüfzertifikat nach KWF oder gleichwertiger Nachweis
Zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zurFirma und Firmenprofil" auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere derGeschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in derGeschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung vonfälligen Rechnungen) und des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe istsowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Zum Nachweis seiner Eignung, insbesondere der fachlichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eineReferenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenenLeistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des
Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zurUnternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand, zum Nichtvorliegen vongesetzlichen Ausschlussgründen, zur Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen, zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sowie zu den gewerblichen Schutzrechten zu machen.
Als weiterer Nachweis zur Eignung, speziell der technischen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter in seinemAngebot darzustellen, wie er in geeigneter Weise die Lieferkontinuität auf der Grundlage von Bestellungen, dieihm von dem Logistik Zentrum Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden, garantiert (i.S.v. § 276 Abs. 1 S. 1BGB)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDF75
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/