Neubau Feuerwache Südwest Braunschweig Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/131
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.braunschweig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwache Südwest Braunschweig
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der Objektplanung, Freianlagen und Verkehrsanlagen gemäß §§ 34, 39 und 45 HOAI 2021, Leistungsphasen 2 bis 8 für den Neubau der Feuerwache Südwest in Braunschweig.
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Die Stadt Braunschweig plant mit dem Neubau einer Feuerwache mit Werkstatt- und Logistikzentrum auf ca. 10.000 qm Nutzfläche die Erreichbarkeit der Stadtteile im Südwesten im Rahmen der Gefahrenabwehr zu verbessern.
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Im Rahmen des Vergabeverfahrens sind in der zweiten Stufe skizzenhafte Entwürfe zu entwickeln, die Teil der Zuschlagskriterien (siehe II.2.5) sind. Jede:r Bieter:in erhält dafür eine Aufwandsentschädigung von 10.000,- EUR netto.
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Der Planungsbeginn ist voraussichtlich 07.2023. Das Vergabeverfahren läuft parallel zum Bebauungsplanverfahren, das aktuell noch nicht abgeschlossen ist und dessen Satzungsbeschluss in der zweiten Jahreshälfte 2023 erwartet wird. Das Vergabeverfahren ist vom Ausgang des Bebauungsplanverfahrens abhängig. Die Stadt Braunschweig behält sich für den Fall, dass ein Satzungsbeschluss wider Erwarten nicht erreicht wird, die Aufhebung des Verfahrens vor. Ein Vertragsabschluss zum Projekt vor dem Satzungsbeschluss würde eine Option der Aufhebung (Rücktrittsrecht) für den Fall eines fehlenden Satzungsbeschlusses beinhalten.
Stadt Braunschweig Westerbergstraße 38122 Braunschweig
Die Stadt Braunschweig plant den Neubau einer Feuerwache im Süd-Westen des Stadtgebiets zur Verbesserung der Erreichbarkeit und damit des Sicherheitsniveaus der umliegenden Stadtteile Dorthin sollen zehn Einsatzfunktionen von der Feuerwache Süd (Dessaustraße) mit Einsatzleitwagen, Drehleiter und Hilfeleistungslöschfahrzeug und sechs Einsatzfunktionen mit diversen Spezialfahrzeugen von der Hauptfeuerwache verlegt werden. Die Wache soll als Technik- und Logistik-Wache ausgestaltet werden. Neben dem o.g. Einsatzbetrieb wird die Stelle Technik der Berufsfeuerwehr mit der Kfz-Werkstatt, der Alarmgerätewerkstatt, der Bekleidungskammer, der Schlosserei, der Tischlerei, der Atemschutzwerkstatt und der Schlauchwerkstatt zur neuen Wache verlegt. Insgesamt werden also rd. 50 Mitarbeitende des Einsatzbetriebes, sowie rd. 25 Mitarbeitende der Stelle Technik an der Feuerwache Süd-West untergebracht.
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Das Raumprogramm der Feuerwache Westerbergstraße umfasst eine Nutzungsfläche (NUF) von ca. 9.180 m² und gliedert sich in acht Funktionsbereiche (A1-7; A9), die wiederum in beheizte und unbeheizte Gebäudeteile aufgeteilt sind. Der Funktionsbereich A8 Haustechnik ist nicht Bestandteil der NUF und wird daher separat ausgewiesen. Im weiteren Planungsverlauf können technische Erfordernisse zu einer Anpassung der aktuell angesetzten Technikfläche führen.
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Für das Bauvorhaben wurden Gesamtkosten in der Höhe von ca. 53 Mio Euro auf Grundlage von BKI-Kennwerten und BGF ermittelt (KG 300: 16,8 Mio; KG 400: 5,5 Mio Stand 09/2021). Für das geplante Baugrundstück an der Westerbergstraße wird derzeit ein Bebauungsplan erstellt, mit dessen Satzungsbeschluss in der zweiten Jahreshälfte 2023 gerechnet wird.
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Es ist vorgesehen, mit der Planung im Juli 2023 zu beginnen und die Baumaßnahme bis 2027 zu realisieren. Das Vergabeverfahren läuft parallel zum Bebauungsplanverfahren, das aktuell noch nicht abgeschlossen ist und dessen Satzungsbeschluss in der zweiten Jahreshälfte 2023 erwartet wird. Das Vergabeverfahren ist vom Ausgang des Bebauungsplanverfahrens abhängig. Die Stadt Braunschweig behält sich für den Fall, dass ein Satzungsbeschluss wider Erwarten nicht erreicht wird, die Aufhebung des Verfahrens vor. Ein Vertragsabschluss zum Projekt vor dem Satzungsbeschluss würde eine Option der Aufhebung (Rücktrittsrecht) für den Fall eines fehlenden Satzungsbeschlusses beinhalten.
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In diesem Verfahren wird ein sich Team aus Architekt:innen inklusive der Fachplanung für die Feuerwehrtechnik, Landschaftsarchitekt:innen und Verkehrsplaner:innen gesucht, die sich mit einer gemeinsamen Bewerbung bewerben und im Falle einer Angebotsaufforderung mit einer gemeinsamen Lösungsskizze im Verhandlungsverfahren bieten. Die anschliessende Beauftragung erfolgt mit drei Verträgen. Die weiteren Fachplanungen (TGA etc.) werden in separaten Verfahren vergeben.
Bei baubedingten Verzögerungen
Siehe Bewertungsmatrix im Bewerbungsformblatt und den Teilnahmeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerbende mit Sitz in Deutschland legen einen Handelsregisterauszugs (nicht älter als Januar 2022) vor, falls die Bewerbendenform dies vorsieht.
Bewerbende mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbendengemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
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Mindestens ein Mitglied der Bewerbendengemeinschaft muss die Bauvorlageberechtigung im Bundesland Niedersachsen besitzen. Fügen Sie entsprechende Nachweise bei. In die Architektenkammer eines Bundeslandes in Deutschland eingetragene Architekt:innen erfüllen die Anforderung der Bauvorlageberechtigung, hier genügt der Nachweis der Kammerzugehörigkeit. Bestätigungen in anderen als deutscher Sprache müssen in einer Übersetzung vorgelegt werden. Die bewerbende Person garantiert die Richtigkeit der Übersetzung.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Architekt:innen:
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt:in für die Leistungen gem. § 34 HOAI gefordert.
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Landschaftsarchitekt:in für die Leistungen gem. § 39 HOAI gefordert.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt:in bzw. Landschaftsarchitekt:in, wer über einen Diplom- oder Masterabschluss, ein Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl.EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
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Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Aufgabe entsprechen und für die Teilnahme eine verantwortliche Person benannt ist, welche die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Gemeinschaften von Bietenden natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Gemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Gemeinschaften von Bietenden führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in der jeweiligen Fachrichtung mit Deckungssummen (gem. RB Bau)
- über 3.000.000,- EUR je Schadensfall für Personen- und 5.000.000,- für Sach- und Vermögensschäden für Objektplanung,
- über 1.500.000,- EUR je Schadensfall für Personen-, und 1.000.000,- für Sach- und Vermögensschäden für Freianlagen,
- über 1.500.000,- EUR je Schadensfall für Personen-, und 1.000.000,- für Sach- und Vermögensschäden für Verkehrsanlagen,
jeweils bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben,
bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (ohne Unterscheidung nach Sach-, Vermögens- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung eines solchen Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform dtvp.de durchgeführt und ist unter der URL unter I.3) im Internet erreichbar.
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Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die mögliche Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bewerbende und Bietende vollständig kostenfrei.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten).
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten.
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Bewerbungsverfahren:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten (siehe II.2.9). Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Falls die Zahl der Bewerbenden, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerbenden überschreitet und die aufzufordernden Bewerbenden wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, werden die letztrangigen Bewerbenden, die angenommen werden sollen, durch Losverfahren unter den Bewerbenden mit gleichem Punktestand ausgewählt, die zum Überschreiten der Höchstzahl der aufzufordernden Bewerbenden führen.
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Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig!
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Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Auftraggeberin. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die Bewerbenden haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbenden Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen.
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Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass die Auftraggeberin möglichst 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
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Die Ausloberin behält sich vor, bei mehr als 5 wertungsfähigen Bewerbungen auf Nachforderungen zu verzichten.
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Der Planungsbeginn ist voraussichtlich 07.2023. Das Vergabeverfahren läuft parallel zum Bebauungsplanverfahren, das aktuell noch nicht abgeschlossen ist und dessen Satzungsbeschluss in der zweiten Jahreshälfte 2023 erwartet wird. Das Vergabeverfahren ist vom Ausgang des Bebauungsplanverfahrens abhängig. Die Stadt Braunschweig behält sich für den Fall, dass ein Satzungsbeschluss wider Erwarten nicht erreicht wird, die Aufhebung des Verfahrens vor. Ein Vertragsabschluss zum Projekt vor dem Satzungsbeschluss würde eine Option der Aufhebung (Rücktrittsrecht) für den Fall eines fehlenden Satzungsbeschlusses beinhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZHRVXW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.braunschweig.de