GfA Lüneburg - Entsorgung von Sperrmüll Referenznummer der Bekanntmachung: 1012/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bardowick
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21357
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gfa-lueneburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
GfA Lüneburg - Entsorgung von Sperrmüll
Entsorgung von Sperrmüll, der über die Straßensammlung im Gebiet von Stadt und Landkreis Lüneburg erfasst wird.
GfA Lüneburg gkAöR Adendorfer Weg 7 21357 Bardowick
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Entsorgung von Sperrmüll, der über die Straßensammlung im Gebiet von Stadt und Landkreis Lüneburg erfasst wird. Der Sperrmüll ist durch den Auftragnehmer zu übernehmen und ordnungsgemäß, schadlos und möglichst hochwertig zu verwerten.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen
BB1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB2 Registereintrag
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und für Nachunternehmer, die die Behandlung des unvorbehandelten Sperrmülls oder von Behandlungsfraktionen > 50 % des Inputs vorsehen (außer bei Müllverbrennungs-Aschen /-Schlacken oder bei stofflich zu verwertenden Fraktionen aus einer etwaigen Sperrmüllsortierung)
WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie der Mittelwert 2019-2021.
WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen bezogen auf die Behandlung von Siedlungsabfällen für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie der Mittelwert 2019-2021.
Technische Leistungsfähigkeit
TL 1 Mengenangaben zur/zu den Behandlungsanlage(n)
Sofern die Behandlungskonzeption mehrere Anlagen vorsieht, sind weitere Spalten anzufügen oder die Tabelle zu duplizieren.
Mit Angabe von
- Behandlungsanlage
- genehmigte Kapazität in t/a
- Jahresdurchsätze 2019-2021
Berufliche Leistungsfähigkeit
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Behandlung übernehmen, für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil.
Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat oder keine Referenzen aufweisen, so sind allein die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.2.4 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung Behandler
Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" des AVV 20 03 07:
Beigefügt als Anlage zum Angebot
oder:
Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff
BL 2 Qualitätssicherung Transporteure
Nachweis der Anzeige über die Tätigkeit ihres Betriebes gemäß § 53 (1) KrWG oder die Erlaubnis zur Beförderung gemäß § 54 (1) KrWG bzw. eine Transportgenehmigung nach § 49 (1) des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Gemäß § 54 (3) KrWG sind Entsorgungsfachbetriebe im Sinne von § 56 KrWG, soweit sie für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifiziert sind, von der Er-laubnispflicht nach § 54 ausgenommen. In diesem Fall ist das entsprechende Zertifikat vorzulegen (Efb-Zertifikat für Tätigkeit "Befördern").
Beigefügt als Anlage zum Angebot.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.1 Name und Adressen: Zusätzlich zu der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle steht Ihnen als Ansprechparter zur Verfügung: Herr Jilg (Tel. 04131 / 9232-48; E-Mail: [gelöscht]).
Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt.
Zu I.3 Kommunikation: Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bieter registrieren oder sie haben vor Angebotsabgabe sicherzustellen, dass ihnen etwaige Korrekturen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen vorliegen.
Allgemein: Das Angebot ist unter Verwendung des im Portal bereitgestellten Formblattes (Angebotsformular) abzugeben.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, für Bietergemeinschaften:
Eine Bietergemeinschaft hat im Angebotsformular ihre Mitglieder aufzuführen und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
- dass der benannte Vertreter gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und im Vertragsvollzug alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
und in der die beabsichtigte Arbeitsteilung sowie die Gründe und Motive der Zusammenarbeit angegeben sind.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, bei Einsatz von Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe:
Falls Leistungen von einem Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen, ist im Angebotsformular die Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern auszufüllen.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachzuweisen, dass dieser dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stellt.
Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese als Unterauftragnehmer die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 VgV).
Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ6DL9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3307/3308
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.