Trägerschaft des Jugendzentrums in Soltau
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soltau
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29614
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.soltau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft des Jugendzentrums in Soltau
Die Durchführung der freien Kinder- und Jugendarbeit sowie der Schulsozialarbeit soll zum 01.01.2023 neu vergeben werden.
Die Stadt Soltau verfügt über eine Liegenschaft in der Scheibenstraße 12 in Soltau. Ausgehend von diesem Standort wird derzeit die freie Kinder- und Jugendarbeit durchgeführt. Der Standort hat sich bewährt und die Liegenschaft wurde in den letzten Jahren ertüchtigt. Das Gebäude soll dem zukünftigen Träger zur Verfügung gestellt und ein entsprechender Betriebsführungsvertrag geschlossen werden. Die Bauunterhaltung trägt die Stadt Soltau. Die Bewirtschaftungs- und Nebenkosten trägt der Träger der freien Kinder-und Jugendarbeit.
Scheibenstraße 12, 29614 Soltau
Durchführung der freien Kinder- und Jugendarbeit sowie der Schulsozialarbeit an den städtischen Grundschulen.
Mit dem künftigen Träger soll ein Betriebsführungsvertrag geschlossen werden.
Vertragsbeginn ist der 01.01.2023.
Laufzeit zunächst 4 Jahre mit Verlängerungsoption seitens des Auftraggebers von weiteren 4 Jahren.
Die Liegenschaft wird dem Träger zur Verfügung gestellt. Die Bauunterhaltung trägt die Stadt Soltau. Die Bewirtschaftungs- und Nebenkosten trägt der Träger der freien Kinder-und Jugendarbeit.
Der künftige Träger des Jugendzentrums muss in der Lage sein, die Lebenswelt der jungen Menschen zu erfassen und bedarfsorientiert zu agieren, die Vernetzung im Sozialraum, z.B. mit dem Kommunikations- und Veranstaltungszentrum Bibliothek Waldmühle spielt dabei eine zentrale Rolle.
Die Zielgruppe des Angebotes sind Kinder und Jugendliche (m,w,d) bis zu einem Alter von 27 Jahren.
Die jeweiligen Angebote sind so auszugestalten, dass konzeptionelle Inhalte sich auf die Altersgruppen hin auszurichten und dabei die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen berücksichtigt werden.
Aufgaben und Rahmenbedingungen u.a.:
• Die Angebote orientieren sich am Bedarf der Jugendlichen, auch zeitlich gesehen (Nachmittage, Ferien, Abendveranstaltungen) • Mobile Jugendarbeit an wechselnden Orten (bedarfsorientiert) ist ausdrücklich gewünscht. Fortführung des Outdoor-Jugendzentrums (ggf. gesonderte Darstellung) • Umsetzung von Kinder- und Jugendpartizipationsveranstaltungen in enger Abstimmung mit Fachgruppe 40 für das gesamte Stadtgebiet. In Zusammenarbeit sollen Strukturen für regelmäßige Beteiligung aufgebaut werden. Das Jugendzentrum übernimmt dabei die Umsetzung der Projekte und den Kontakt zu den Kinder und Jugendlichen) • Bildungsangebote zur Förderung der Kompetenzen Angebote der außer- und nachschulische Jugendbildung • Vorbereitende Einzelfallberatung- und Unterstützung, hier nur Erstkontakte und Weiterleitung an Sozialraumpartner oder andere geeignete Netzwerkpartner, Schulsozialarbeit u.A. (Einrichtung von Sprechstunden geeigneter Partner im Haus) • Gruppenangebote zur Stärkung der persönlichen und sozialen Kompetenz • Beteiligung an städtischen Ferienbetreuungsangeboten in Abstimmung mit der koordinierenden Fachgruppe 40 • Aufbau und Pflege von Kooperationsbezügen zu Schulen, Vereinen und anderen Jugendeinrichtungen, insbesondere der Bibliothek Waldmühle • Strukturierte Öffentlichkeitsarbeit in enger Abstimmung mit Fachgruppe 40, Nutzung jugendspezifischer Medien • Beteiligung an öffentlichen Veranstaltungen in Soltau, Präsentation der Einrichtung, insbesondere aktive Teilnahme an Veranstaltungen der Jugendpflege • Beteiligung an der Durchführung eigener Veranstaltungen und Projekte auf Grundlage der aktuellen Bedarfe in den Bereichen Sport und Jugendkultur Der weitere Umfang der Dienstleistung wird in den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) dargestellt.
Genaue Beschreibung des Vergabegegenstandes siehe in den Vergabeunterlagen.
Das Verhandlungsverfahren besteht aus maximal drei Verhandlungsrunden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerbungsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe. Sie müssen über einschlägiges Wissen und Erfahrungen im Aufgabenfeld verfügen und die fachliche Qualität und Quantität des Angebots gewährleisten können.
Vorrangig sollen Bewerber berücksichtigt werden, die sozialräumlich eingebunden sind und/oder über gute Netzwerkkenntnisse verfügen.
Es wird erwartet, dass die inhaltliche und pädagogische Arbeit kontinuierlich an die wandelnde Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen und den gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst wird.
Bitte beachten Sie: Die einzureichenden Unterlagen gliedern sich in die Phasen Teilnahmewettbewerb und Angebotsphase.
Welche Unterlagen für welche Vergabephase erforderlich sind, entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Diese sind für die Berücksichtigung im weiteren Verfahren zwingend erforderlich.
Die Zuschlagskriterien für das Angebot ergeben sich wie folgt: 30 % Preis, 70 % Qualität.
Eine genaue Beschreibung und Aufschlüsselung: siehe Vergabeunterlagen (Anlage Bewertungsmatrix)
Sie müssen über einschlägiges Wissen und Erfahrungen im Aufgabenfeld verfügen und die fachliche Qualität und Quantität des Angebots gewährleisten können.
Es wird erwartet, dass die inhaltliche und pädagogische Arbeit kontinuierlich an die wandelnde Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen und den gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst wird.
Das Verhandlungsverfahren besteht aus maximal drei Verhandlungsrunden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen.
Bitte beachten Sie: Die einzureichenden Unterlagen gliedern sich in die Phasen Teilnahmewettbewerb und Angebotsphase.
Welche Unterlagen für die Berücksichtigung zwingend erforderlich sind, entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Trägerschaft des Jugendzentrums
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kooperation und Vernetzung:
Der Träger ist angehalten, mit anderen Trägern in dem jeweiligen Tätigkeitsbereich zu kooperieren und nachhaltige Vernetzungsstrukturen aufzubauen und zu pflegen. Eine Kooperation und aktive Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen ist erwünscht.
Ein regelmäßiger Austausch mit der Stadt Soltau, FG 40/FG 50, wird erwartet.
Qualitätssicherung, Dokumentation und Evaluation:
Der Träger stellt im Rahmen der Qualitätssicherung Standards und Indikatoren für die Angebote fest. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Fachgruppe 40 und dem Förderverein.
Hierfür entwirft der Träger ein entsprechendes Berichtswesen.
Die Angebotsabgabe hat elektronisch in Textform zu erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
15-Tages-Frist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.
Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig.
● 30-Tages- und 6-Monats-Frist des § 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB. Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soltau
Postleitzahl: 29614
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]