Gde. Neuenkirchen-Vörden: Neubau eines Feuerwehrhauses Vörden - Generalunternehmer Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2022-0291
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-vechta.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gde. Neuenkirchen-Vörden: Neubau eines Feuerwehrhauses Vörden - Generalunternehmer
Schlüsselfertiger Neubau eines Feuerwehrhauses mit Planungs- Bau- Bauzwischenfinanzierungs- und Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist im Rahmen eines Generalübernehmer-/ Totalunternehmermodells. Der Auftragnehmer hat auf Grundlager einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die gebrauchsfertige Errichtung des Erweiterungsneubaus einschließlich der Einregelung der technischen Anlage zu erbringen. Die Finanzierungsleitungen umfassen die Bauzwischenfinanzierung im Risiko des Auftragnehmers.
Lindenstraße;
49434 Neuenkirchen-Vörden
Die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses als Ersatz für das Feuerwehrhaus in Vörden einschließlich der damit verbundenen Außenanlagen zu errichten. Das vorgesehene Grundstück an der Lindenstraße umfasst ca. 6.000 m². Die zu errichtende Nutzungsfläche (NUF) liegt bei ca. 1.150 m². Das Raumprogramm des neu zu errichtenden Feuerwehrhauses umfasst neben den 6 Einstellplätzen der Kategorie 3 gemäß DIN 14092 eine Waschhalle, Werkstattflächen, Räume für die Jugendfeuerwehr sowie erforderliche Büro-, Sozial- und Schulungsräume. In den Außenanlagen sind alle für den Alarmfall erforderlichen Stellflächen und Ein- und Ausfahrten zu planen und zu errichten. Die Wahl der Bauweise (Modulbauweise, Holzrahmenbau etc.) obliegt dem Auftragnehmer. Lediglich Systembaulösungen aus Containern und innenliegende Entwässerungssysteme werden ausgeschlossen, sofern sie aus konstruktiven oder technischen Erfordernissen nicht zwingend erforderlich sind.
Der Auftraggeber erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Bau- und Zwischenfinanzierungsleistungen sowie für Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Mängelhaftung von 5 Jahren.
Sind die wirtschaftliche, finanzielle sowie die technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der jeweiligen Punktwertung.
Die Vergabestelle erteilt auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise für den Erfüllungsgrad der einzelnen Eignungskriterien Punkte. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten, es sei denn, vom Bewerber wurde eine in der Bekanntmachung genannte Mindestanforderung nicht erfüllt. Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben aufgelistet. Die formalen Kriterien (A1, A2, A3, B1, B2, B3 und B4) werden anhand der Vollständigkeit bewertet. Der Bereich A1 bis A3 (Bewerber/Bauunternehmen) wird hierbei mit 60 Prozent bewertet. Der Bereich B1 bis B3 (Architekturbüro) wird mit 40 Prozent bewertet. Für die Punkte A4, Ref. Vertrag 1, Ref. Bau 1 und Ref. Planung 1 werden je nach Anzahl der eingereichten Referenzen Punkte vergeben. Die erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 1.000 Punkte.
Detaillierte Angaben zur Auswahl sind in der Datei Bewertungsmatrix TWB.pdf beschrieben.
Die Bewertungsmatrix TWB, ein Exposé sowie ein Bewerberformblatt im xlsx-Format sind auf der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform abrufbar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für 1. Bewerber/Bauunternehmen (A), 2. Entwurfsverfasser/Architekturbüro (B) abzugeben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt ein Unternehmen mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
Sind Bewerber und Bauunternehmen zwei unterschiedliche Unternehmen, so sind durch den Bewerber und das Bauunternehmen folgende unter Ziffer III.1.1), Ziffer III.1.2) sowie in den unter Ziffer III.1.3) genannten weiteren Auftragsunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen jeweils separat einzureichen:
Bewerber: A2.
Bauunternehmen: A2, A3.
Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die nur für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den unter Ziffer III.1) genannten Kriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen.
Die Bewerber können folgende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifikationsverzeichnis nachweisen: A1, A2, A3 bzw. B1, B2, B4. Hierzu sind die entsprechenden Registriernummern im Formblatt anzugeben.
Folgende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen:
A) für den Bewerber/Bauunternehmer:
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 13 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 13 Monate sein darf.). Die Abgabe des Auszugs aus dem Handelsregister durch den Bewerber/das Bauunternehmen muss nicht durch den Bewerber/das Bauunternehmen eingereicht werden, da die Vergabestelle des Landkreises Vechta diese Auskunft kostenlos einholen kann. Allerdings ist die Richtigkeit das Dokuments A1 Teil der Bewertung.
B) für den Entwurfsverfasser/das Architekturbüro:
B1. Nachweis der Eintragung des Entwurfsverfassers/Architekturbüros zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer).
A) für den Bewerber/das Bauunternehmen:
A2. Eigenerklärungen des Bewerbers/Bauunternehmens,
- dass keine Ausschlussgründe i.S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen,
- dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist bzw. sind.
A3. Erklärung eines oder mehrerer Kreditinstitute, in der diese die grundsätzliche Bereitschaft zur Bauzwischenfinanzierung der Maßnahme erklären.
A4. Angaben zu den Gesamtumsätzen (netto) als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder als Totalunternehmer/Totalübernehmer der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
B) für den Entwurfsverfasser/das Architekturbüro:
B2. Eigenerklärungen des Entwurfsverfassers/Architekturbüros,
- dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen,
- dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist bzw. sind.
B3. Verpflichtungserklärung des Architekturbüros (gem. § 47 VgV), im Falle einer Auftragserteilung auf das Angebot des Hauptauftragnehmers/Bieters die zur Auftragserfüllung erforderlichen Leistungen zu erbringen.
B4. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Entwurfsverfassers/Architekturbüros, nicht älter als 6 Monate.
Zu A3 Der Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder als Totalunternehmer/Totalübernehmer muss mindestens >= [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
Folgende Angaben oder Nachweise sind erforderlich:
A) für den Bewerber/das Bauunternehmen:
Ref. Vertrag) Referenzen Realisierungs-/Vertragsmodell: Referenzen zu vergleichbaren Projekten, bei denen der Bewerber als verantwortlicher Partner (Vertragspartner/Initiator/Gesellschafter Objektgesellschaft) des Auftraggebers oder als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder Totalunternehmer/Totalübernehmer agierte.
Ref Bau) Referenzen Bau: Referenzen über fertiggestellte Feuerwehrgebäude oder Gebäude mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen (schlüsselfertig als GU/GÜ oder TU/TÜ)
B) für den Entwurfsverfasser/das Architekturbüro:
Ref Planung) Referenzen Architektur: Referenzen für realisierte Neubauprojekte von Feuerwehrgebäuden, Rettungswachen und vergleichbare Gebäude der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
Für jeden Leistungsteil sind jeweils bis zu fünf vergleichbare Referenzprojekte anzugeben, welche die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
Ref. Vertrag: Referenzen Realisierungs-/Vertragsmodell
- Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 01.01.2013 bis zum Tag der Veröffentlichung beauftragt worden sein (Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung).
- Gesamtprojektkosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276) mindestens 2,5 Mio. € netto
Ref Bau: Referenzen Bau
- Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 01.01.2013 bis zum Tag der Veröffentlichung fertiggestellt worden sein.
- Gesamtprojektkosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276) mindestens 1,5 Mio. € netto.
- Neubauten mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad, gewertet werden alle Gebäudetypen gem. HOAI 10.2 Objektliste Gebäude in den Honorarzonen III-V, außer Einfamilienhäuser, Wirtschaftsgebäude, Bauhöfe, Ladenbauten und Discounter.
Ref Planung: Referenzen Architektur
- Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 01.01.2013 bis zum Tag der Veröffentlichung geplant worden sein. (Zeitraum der Planungsleistung).
- Gesamtprojektkosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276) mindestens 1 Mio. € netto.
- Neubauten von Feuerwehrgebäuden, Rettungswachen und vergleichbaren Gebäuden der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - BOS.
- Es müssen mindestens die Leistungsphasen 3 bis 5 gemäß HOAI erbracht worden sein.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die im Formblatt geforderten Angaben vollständig vorliegen. Insgesamt werden jeweils maximal 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht, ebenso die Benennung eines Ansprechpartners, soweit nach DSGVO möglich. Der verlängerte Referenzzeitraum wurde im Einklang mit § 6a Abs. 3 a) VOB/A EU gewählt, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die jeweilige Sicherheit wird nach rechtsgeschäftlicher Abnahme der Bauleistung gegen Mängelansprüchebürgschaften in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers ausgetauscht.
Die Bauzwischenfinanzierung ist auf die Bonität des Auftragnehmers abzustellen. Einredeverzichtserklärungen während der Bauzeit werden nicht gegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die unter I.3) genannte e-Vergabeplattform durchgeführt. Den Bewerbern wird dringend empfohlen, sich auf der genannten e-Vergabeplattform freiwillig zu registrieren. Eine Registrierung stellt sicher, dass die Bewerber bei Änderungen bzw. Fragen und Antworten zum Verfahren automatisch benachrichtigt werden. Die Registrierung ist kostenlos.
2) Das Bewerberformblatt mit den Erklärungen ist zusammen mit den Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vom Bewerber vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die e-Vergabeplattform einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Formularfeld jedoch anzugeben.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Nachweise mit dem Zusatz "nicht älter als 6 Monate" bzw. "nicht älter als 13 Monate" dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 6 Monate bzw. 13 Monate sein. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind auf der unter Ziffer I.3) genannten e-Vergabeplattform einzustellen und werden auch nur dort bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge durch die Vergabestelle beantwortet.
3) Fehlen in einer Bewerbung Erklärungen oder Nachweise (A2-A3/B1-B4), werden fehlende Erklärungen oder Nachweise nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Aufforderung durch den Bewerber über die e-Vergabeplattform nachzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung.
Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Teilnahme- bzw. Nachforderungsfrist eingereicht, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
4) Mehrfachbewerbungen von Bewerber/Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
5) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
6) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, erhält nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die Erarbeitung seines Angebots eine Entschädigung in Höhe von 20.000 €. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre angebotene Planung überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung eine Entschädigung in Höhe von 8.500 € gezahlt. Entschädigungen enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
7) Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mv.niedersachsen.de
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de