Sanierung Altstädter Schule-Sanitärtechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 022-006-261
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Altstädter Schule-Sanitärtechnik
Ausschreibung des Hauptgewerks Sanitätechnik einschließlich Abwasser- und Sanitärtechnik mit
Rohrleitungen, Armaturen, Sanitärgegenständen, Hebenanlagen SW, sowie der Demontage und der
Umschlussarbeiten, den Anpassungen des Bestands.
Ausschreibung des Hauptgewerks Sanitätechnik einschließlich Abwasser- und Sanitärtechnik mit Rohrleitungen, Armaturen, Sanitärgegenständen, Hebenanlagen SW, sowie der Demontage und der Umschlussarbeiten, den Anpassungen des Bestands.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §160 Abs.3 GWB wie folgt geregelt: Der Antrag
ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen,
vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. ZifferIV2.2.Eine
spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen.
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland