Veräußerung des mit einem Büro- und Wohngebäude mit Tiefgarage bebauten Grundstücks in 38100 Braunschweig, Echternstraße 30-32 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-118
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://aok-niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Veräußerung des mit einem Büro- und Wohngebäude mit Tiefgarage bebauten Grundstücks in 38100 Braunschweig, Echternstraße 30-32
Die AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen (AOK) ist alleinige Eigentümerin des mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebauten Grundstücks in 38100 Braunschweig, Echternstraße 30-32 (Grundstück). Die Bebauung besteht aus einem Büro- und Wohngebäude mit Tiefgarage. Als Grundstück werden hier im Sinne einer wirtschaftlichen Einheit die Flurstücke 537/1, 537/2, 537/3, 539/3, 539/4, 539/5, 537/7, 536/1 des Blatt 7701 im Grundbuch Braunschweig-A bezeichnet. Das Grundstück hat eine Fläche von 1.697,30 Quadratmetern und ist nahezu rechteckig geschnitten und höhengleich. Dieses Grundstück beabsichtigt, die AOK zu verkaufen. Der Verkehrswert ist auf EUR 4.120.000,00 geschätzt.
Die AOK beabsichtigt, das Grundstück in einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bietverfahren zu veräußern. Die AOK beabsichtigt nicht, Bauleistungen zu vergeben.
Das Grundstück befindet sich im Stadtbezirk "Innenstadt" von Braunschweig in der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg.
Das Gebäude befindet sich insgesamt in einem dem Baujahr 1966 entsprechenden Zustand. Die Räumlichkeiten sind für den derzeitigen Mietzweck und andere Nutzungen gut nutzbar.
Das Objekt weist einen deutlichen Instandhaltungsstau auf. Insbesondere ist eine Strangsanierung notwendig, in dessen Zusammenhang die Bäder erneuert werden müssen. Es ist ein Wertabzug für die Instandsetzungsmaßnahmen in Höhe von 330.000 € in Ansatz gebracht.
Eine Erweiterung der baulichen Anlagen erscheint unter Einhaltung des Baurechts möglich. Hierfür kommt insbesondere der bisher als Trockenboden genutzte Dachboden des Objektes in Betracht.
Es handelt sich nicht um einen Bauauftrag oder einen sonstigen öffentlichen Auftrag, sondern um eine freiwillige Ausschreibung einer geplanten Grundstücksveräußerung. Das Bekanntmachungsformular „Vorinformation“ wurde in Ermangelung besser geeigneter Formulare für diesen Zweck ausgewählt. Eine weitere Veröffentlichung im TED wird es nicht geben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Interessenbekundungsverfahren:
1. Interessensbekundungen für die Teilnahme am Verkaufsprozess sind schriftlich ausschließlich an den unten genannten Ansprechpartner zu richten und müssen bis spätestens
5.10.2022, 12:00 Uhr (MESZ)
bei der unten unter Ziffer 4 angegebenen Adresse eingehen. Eine Übermittlung der Interessensbekundung vorab per Telefax oder E-Mail ist zur Fristwahrung ausreichend.
2. Interessensbekundungen müssen in deutscher Sprache verfasst sein und Namen und Anschrift des Interessenten enthalten. Interessensbekundungen im Auftrag einer dritten Partei (also auch von Vermittlern oder Beratern) sind zulässig, wenn ein geeigneter schriftlicher Vertretungsnachweis des Beauftragten vorgelegt wird. 3. Die Interessensbekundungen müssen die Namen der Verantwortlichen enthalten, die bei Rückfragen angesprochen werden sollen.
4. Die AOK behält sich vor, nicht form- oder fristgerechte Interessensbekundungen unberücksichtigt zu lassen.
II. Exposé und Besichtigung
1. Nach Erhalt der Interessensbekundung werden interessierte Investor ein kurzes Exposé zum Objekt erhalten.
2. Den Interessenten wird Gelegenheit zur Besichtigung des Objektes gegeben, wenn sie dies wünschen.
3. Die Besichtigungen finden nach Absprache statt.
III. Kaufpreis
1. Interessenten dürfen jederzeit, auch vor Besichtigung ein Kaufpreisangebot abgeben. Die AOK Niedersachsen erwartet bis zum 2.11.2022, 12 Uhr MEZ, ein Angebot. Das Angebot ist per E-Mail an die E-Mail-Adresse [gelöscht] abzugeben.
2. Die AOK beabsichtigt, das Grundstück als Einheit zu verkaufen.
3. Die AOK behält sich das Recht vor, mehrfach Gebote von den Bietern einzuholen und mehrfach mit den Bietern zu verhandeln.
4. Die AOK behält sich vor, nach jedem Gebot das Feld des Bieter zu reduzieren. Ausschlaggebend wird die Wirtschaftlichkeit der Angebote sein.
5. Das allein ausschlaggebende Kriterium für die Auswahl des erfolgreichen Bieters wird die Abgabe des wirtschaftlich besten Angebots unter Berücksichtigung der jeweiligen Verpflichtungen des Bieters und der AOK sein. Die Angabe des geschätzten Auftragswerts unter Abschnitt II.1.5) spiegelt die Vorstellungen der AOK über den Mindestwert des bebauten Grundstücks wieder.
IV. Sonstiges
1. Die AOK behält sich vor, alle Fristen zu verlängern, andere Parameter oder Fristen im Verfahren zu ändern, von Bietern Bonitätsnachweise, Sicherheiten o.ä. zu verlangen, das Verfahren insgesamt oder teilweise zu ändern oder abzubrechen und/oder die Veräußerungsstruktur sowie das Verkaufsobjekt jederzeit anzupassen, wobei die AOK dieses Ermessen stets im Einklang mit den Grundsätzen eines offenen, transparenten, bedingungs- und diskriminierungsfreien Bietverfahrens ausüben wird.
2. Weitere Informationen zum Fortgang des Verfahrens werden die Interessenten jeweils zeitnah erhalten.
3. Eine Pflicht, den Zuschlag zu erteilen, besteht nicht.
4. Kosten werden nicht erstattet.
5. Die Rechtsgrundlage dieser Bekanntmachung ist die Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (2016/C 262/01).