Geb. 1135 Neubau Leibniz School of Education - VE039.1 Medientechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 1135_039.1_22_127
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-hannover.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Geb. 1135 Neubau Leibniz School of Education - VE039.1 Medientechnik
Die Leibniz Universität Hannover beabsichtigt, in dem
Gebäude 1135 mehrere Räume mit anspruchsvoller
Medientechnik auszustatten.
Für die Installation, Programmierung sowie Inbetriebnahme
der Gesamtanlage ist es erforderlich, dass Personen vom
Hersteller in den Bereichen Steuerungsprogrammierung,
sowie Signalverteilung zertifiziert sind.
Die Zertifizierungsdokumente der Class D und E müssen
dem Angebot beigefügt werden.
Die Steuerungs-und Signalsysteme sollen unsichtbar
in der vorhandenen Zwischendecke und in den Dozentenpulten
untergebracht werden. Alle Geräte mit Signalverarbeitung und
-übertragung müssen vom selben Hersteller sein. Produkte
von mehreren Herstellern zu mischen, ist nicht zulässig.
Die Rechte am Quellcode gehen nach Installation und
Abnahme auf den Auftraggeber über. Mit der Dokumentation
sind alle Programmierungen als bearbeitete Dateien
im Quellcode zu übergeben.
Die Einbindung der Geräte in die IT-Infrastruktur hat der
Auftragnehmer in Abstimmung mit der IT-Abteilung der
Universität zu leisten.
Eventuelle Schnittstellenüberschneidungen und daraus
resultierende Mehrleistungen sind in die Einheitspreise
mit einzurechnen. Alle eingebauten Systeme sind so
abzusichern, dass keine Daten und Funktionen von außen
durch Dritte abgegriffen oder manipuliert werden können.
Anzubieten ist ein funktionierendes, medientechnisches
Gesamtsystem. Alle für die beschriebenen Funktionen
notwendigen Komponenten und Zubehörteile sind mit
in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
Die zusätzlichen Komponenten, wie Kabel, Stecker,
Verbinder, usw., müssen in den Einzelpositionen der Geräte
enthalten sein.
Um ein einheitliches Bedienkonzept zu gewährleisten,
müssen die schon in der Universität vorhandenen
Touchpaneloberflächen für die neuen Räume übernommen
werden.
Im Rahmen der Werkplanung hat der Bieter alle
Funktionabläufe im Pflichtenheft darzustellen.
Außerdem ist die Programmieroberfläche für das
Steuerungssystem 4 Wochen vor Beginn der
Installationsarbeiten einzureichen und abzustimmen.
Bereits vor dem Einbau der Medientechnik werden bauliche Maßnahmen (andere Dienstleister) ausgeführt,
die das abgefragte Produkt (bzgl. der Leistung und Maße)
zwingend erfordern. Diese Produkte sind entsprechend
anzubieten. Dies gilt für sämtliche Decken-, Wand- und
Bodeneinbauten, wie z. B. Decken- und Wandlautsprecher,
Switche, En-Decoder, Displays, Touchdisplay, Anschlußfelder
u.m..
Die Arbeiten müssen in mehreren Bauabschnitten ausgeführt
werden. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer vorbereitende
Arbeiten in Abstimmung mit dem Projektleiter und anderen
Gewerken durchführen muss.
Das erfordert eine konkrete Terminabstimmung für:
- Abgleich und Prüfung der medientechnischen Kabel
nach Kabelplan,
- Aufmaßerstellung,
- Einbau der Projektorhalterungen zum Zeitpunkt
der Installation der abgehängten Decke,
- Anbringen der Lautsprecherhalterungen,
- Abstimmung und eventuell Montage der Einbaugeräte
einschließlich Verkabelung in die von der Universität
gefertigten Schränke und Tische,
- Installationstermine allgemein,
- Termine für die Programmierung,
- Termine für die Einweisungen,
- Abnahmetermin.
Alle angebotenen Produkte müssen den geltenden
Konformitätsstandards entsprechen. Europäische
und internationale technische Normen und Spezifikationen
müssen denen in der Leistungsbeschreibung geforderten
Normen und Spezifikationen entsprechen und mindestens
gleichwertig in Bezug genommen werden können.
Alle eingebauten Geräte und Anlagen bis hin zum Kabel
müssen nach den aktuellen Richtlinien der EMV-Richtlinie
(EMC)/EU ausgelegt sein.
Eine Installation anderer Geräte ist untersagt.
Es muss gewährleistet sein, dass keine elektromagnetischen
Störungen andere Geräte beeinflussen und entscheidend
stören können. Sieht es der Auftraggeber für erforderlich an,
ist die Einsicht in die Prüfungsunterlagen der Geräte gemäß
EMV-Richtlinie zu gewähren.
Leibniz School of Education Unicampus: Welfengarten 30167 Hannover
2 ST Beamer, 1 ST PTZ Kamera, 1 ST Laserscanner / Autotracking, 1 ST Audio- & Videokonferenzsystem, Digitales Funksystem, 1 ST Modularer Dozenten- und Medientisch, Programmierung verschiedener Komponenten, 10 ST Beamerhalterungen, 10 ST Aktivlautsprecher
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ROFI-AV Mediensystemhaus e.K.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barsinghausen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30890
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rofi-av.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYYUE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.uni-hannover.de/de/