Trägerschaft für den Betrieb einer Kindertagesstätte mit fünf Gruppen in der Gemeinde Rosengarten, Ortschaft Sieversen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022.0379
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft für den Betrieb einer Kindertagesstätte mit fünf Gruppen in der Gemeinde Rosengarten, Ortschaft Sieversen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Betriebsführungsvertrages für den Betrieb einer Kindertagesstätte mit 5 Gruppen.
Kindertagesstätte Sieversen Hauptstraße 21244 Rosengarten
Ziel ist der Abschluss eines Betriebsführungsvertrages. Der Betriebsbeginn soll schnellstmöglich nach Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgen. Derzeit wird von einem Betriebsbeginn am 01.01.2024 ausgegangen.
Der Betriebsführungsvertrag sieht zunächst eine Laufzeit von 10 Jahren vor. Nach Ablauf dieses Zeitraumes verlängert sich der Betriebsführungsvertrag stillschweigend, wenn dieser nicht fristgerecht gekündigt wird. Jede Vertragspartei ist berechtigt, nach der 10-jährigen Laufzeit, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Ende des Kindergartenjahres (31.Juli) zu kündigen.
Der Betriebsführungsvertrag wird als sogenannter Defizitvertrag ausgestaltet, d. h. der AG trägt die Kosten des Betriebes abzüglich der direkten Einnahmen des AN (z. B. Elternbeiträge, Finanzhilfen des Landes).
Der AG als Eigentümer des noch zu errichtenden Neubaus, überlässt dem Träger die Räumlichkeiten inklusive der Außenfläche für die Dauer des Betriebes der Kindertagestätte zu diesem Zwecke unentgeltlich.
Die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten des Gebäudes trägt der AG.
Die reinen Betriebskosten (inkl. Telefon, Ausgaben als Arbeitgeber und Betriebsführer, z. B. die jährl. Überprüfung der ortsveränderlichen E-Geräte usw.) trägt zunächst der AN, diese können dann später über die Betriebskosten abgerechnet werden.
Die Ausschreibung umfasst den Betrieb von einer Kindertagesstätte mit 5 Gruppen (2 Krippen- und 3 Elementargruppen).
Die Platzvergabe der Betreuungsplätze erfolgt eigenverantwortlich durch die AN unter Beachtung der grundsätzlichen Platzvergabe-Vorgaben des AG.
Der Betriebsführungsvertrag sieht zunächst eine Laufzeit von 10 Jahren vor. Nach Ablauf dieses Zeitraumes verlängert sich der Betriebsführungsvertrag stillschweigend, wenn dieser nicht fristgerecht gekündigt wird. Jede Vertragspartei ist berechtigt, nach der 10-jährigen Laufzeit, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Ende des Kindergartenjahres (31.Juli) zu kündigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde
- Eigenerklärung, dass keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen. Der Auftraggeber wird entsprechende Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 GewO einholen.
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit Eintragungspflicht besteht (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung)
- Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen)
- Angaben zum Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierter Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustberechnungen anzufordern.
- Erklärung zur Insolvenz bzw. Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen). Die Vergabestelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe je Schadensereignis von:
- Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
- Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR EUR,
- Mietsachschäden: [Betrag gelöscht] EUR
- Obhut- und Bearbeitungsschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
- Schlüsselschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Der Nachweis erfolgt entweder unter Vorlage des Versicherungsnachweis zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist dann nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mit dem Angebot vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Angebot vorzulegen)
- Nachweis mindestens 3 unterschiedlicher Referenzen aus Betreuungs- und Verwaltungsaufgaben in Kindertagesstätten, - das Leistungsende darf nicht vor dem Jahr 2020 liegen, - der Leistungszeitraum muss mindestens neun Monate betragen haben.
- Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. VVB-235 und VVB-236)
Das eingesetzte Personal muss den gesetzlichen Vorgaben des KiTaG entsprechen (siehe Leistungsbeschreibung). Weiterhin verpflichtet sich der AN, spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung für jeden von ihm zur vorliegenden Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter ein erweitertes Führungszeugnis i.S.d. § 30a BZRG, vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYRRL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).