Übernahme und Verwertung von stoffgleichen Nichtverpackungen (SNVP) Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nienburg/Weser
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 31582
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bawn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von stoffgleichen Nichtverpackungen (SNVP)
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Dienstleistungen der Übernahme, des Transportes, der Sortierung und der Verwertung eines (anteiligen) Sammelgemisches, bestehend aus LVP und SNVP, das mittels der Wertstofftonne seitens eines Leistungsvertragspartners der Verpackungsrücknahmesysteme im Bereich des Landkreises Nienburg/Weser erfasst wird. Die Übernahme des Abfallgemisches durch den Auftragnehmer hat am Entsorgungszentrum Nienburg/Weser (An der Steingrube 1–3, 31582 Nienburg/Weser) zu erfolgen.
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Dienstleistungen der Übernahme, des Transportes, der Sortierung und der Verwertung eines (anteiligen) Sammelgemisches, bestehend aus LVP und SNVP, das mittels der Wertstofftonne seitens eines Leistungsvertragspartners der Verpackungsrücknahmesysteme im Bereich des Landkreises Nienburg/Weser erfasst wird. Die Übernahme des Abfallgemisches durch den Auftragnehmer hat am Entsorgungszentrum Nienburg/Weser (An der Steingrube 1–3, 31582 Nienburg/Weser) zu erfolgen.
Die geschätze Gesamtmenge wird auf 1.500 Mg/a festgelegt. Je Los geht es somit um 750 Mg/a.
Sollte der Auftraggeber nicht kündigen, verlängert sich der Auftrag um ein Jahr, d. h. bis zum 31.12.2024.
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Dienstleistungen der Übernahme, des Transportes, der Sortierung und der Verwertung eines (anteiligen) Sammelgemisches, bestehend aus LVP und SNVP, das mittels der Wertstofftonne seitens eines Leistungsvertragspartners der Verpackungsrücknahmesysteme im Bereich des Landkreises Nienburg/Weser erfasst wird. Die Übernahme des Abfallgemisches durch den Auftragnehmer hat am Entsorgungszentrum Nienburg/Weser (An der Steingrube 1–3, 31582 Nienburg/Weser) zu erfolgen.
Die geschätze Gesamtmenge wird auf 1.500 Mg/a festgelegt. Je Los geht es somit um 750 Mg/a.
Sollte der Auftraggeber nicht kündigen, verlängert sich der Auftrag um ein Jahr, d. h. bis zum 31.12.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Aktueller Auszug aus dem Handelsregister für das Bieterunternehmen, sofern eine Registerpflicht besteht; im Falle von Kommanditgesellschaften auch für die Komplementärin. Bei aus-ländischen Bietern ist ein Auszug aus dem vergleichbaren Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat, vorzulegen.
• Eigenerklärung über eine etwaige Gruppen- oder Konzernzugehörigkeit des Bieters (wenn zutreffend).
• Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls zu Maßnahmen der Selbstreinigung (§ 125 GWB). Die Erklärung hat auf dem Angebotsvordruck zu erfolgen.
• Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Beiträgen zur Sozialversicherung und Beiträgen zur Berufsgenossenschaft uneingeschränkt erfüllt. Die Erklärung hat auf dem Angebotsvordruck zu erfolgen.
• Mindestentgelterklärung gemäß § 4 NTVergG. Hierfür ist der den Vergabeunterlagen beiliegende Vordruck zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.