Annahme, Lagerung und Verteilung von Abfallsäcken Referenznummer der Bekanntmachung: AL01453464
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leer
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.all-leer.de/Abfallwirtschaftsbetrieb/Aktuelles/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Annahme, Lagerung und Verteilung von Abfallsäcken
Annahme, Lagerung und Verteilung von Abfallsäcken (Speditionsleistung, keine Herstellung von Abfallsäcken)
Kreisgebiet Leer (Festland und Insel Borkum) sowie Stadtgebiet Papenburg
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Annahme und Lagerung von Abfallsäcken sowie deren Verteilung auf Bestellung an die Verkaufsstellen im Kreisgebiet Leer (Festland sowie Insel Borkum) und in der Stadt Papenburg.
Die Annahme umfasst das Abladen sowie das Kontrollieren der Anlieferungen nach Quantität und stichprobenartig nach Qualität.
Die Lagerung hat in 2 verschiedenen Lagern mit einer Nutz- bzw. Stellfläche von 400 m² bzw. einer Lagerkapazität (gesamt) für mindestens 500 kartonbeladene, gestapelte Paletten zu erfolgen.
Die Verteilung erfolgt auf Bestellung an aktuell 92 Verkaufsstellen. Die Auslieferungen im Festlandsgebiet erfolgen 1x wöchentlich donnerstags und die Auslieferungen auf die Insel Borkum 1x monatlich montags;
näheres siehe Vergabeunterlagen
Der Vertrag verlängert sich automatisch, längstens aber bis zum 31.03.2029, sofern keine der Vertragsparteien kündigt. Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag zu jedem Quartalsende ab 31.03.2027 zu kündigen; sie halten dabei eine Frist von mindestens 9 Monaten ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Bieter bzw. alle Mitgliedsunternehmen von Bietergemeinschaften:
- Angaben zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate); der Bieter bestätigt mit der Abgabe des Angebotes, dass der dem Angebot beigefügte Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt
- ausgefüllte Bietererklärung gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen
- ausgefüllte Eigenerklärung zur Umsetzung von Sanktionen gegen Russland gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen
Im Falle der geliehenen Eignung:
- Verpflichtungserklärung(en) in Bezug auf die erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens
- Eignungsnachweise für das/die Unternehmen, auf dessen/deren Leistungsfähigkeit der Bieter sich beruft, wie sie auch für ihn selbst nach dieser Ausschreibung erforderlich wäre
Im Falle von Bietergemeinschaften:
- Darlegung der Arbeitsteilung sowie der Gründe und Motive für die Zusammenarbeit. Hierbei ist z. B. darzustellen, dass der Einzelbieter nicht in der Lage wäre, die Leistung zu erbringen (oder andere ähnlich gewichtige Gründe).
Für den Bieter bzw. mindestens ein Mitgliedsunternehmen von Bietergemeinschaften:
- für die letzten drei Geschäftsjahre: Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens
- für die letzten drei Geschäftsjahre: Erklärungen über den Umsatz des Unternehmens mit ähnlichen Leistungen, hier: Speditionsleistungen
Im Falle der geliehenen Eignung:
- Verpflichtungserklärung(en) in Bezug auf die erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens
- Eignungsnachweise für das/die Unternehmen, auf dessen/deren Leistungsfähigkeit der Bieter sich beruft, wie sie auch für ihn selbst nach dieser Ausschreibung erforderlich wäre
- Erklärung des Bieters und des leihenden Unternehmens über die gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe
Für den Bieter bzw. mindestens ein Mitgliedsunternehmen von Bietergemeinschaften:
- Eigenerklärung (Referenz), dass der Bieter ähnliche Leistungen (d.h. Lagerung bzw. Auslieferung von Stückgut) in den letzten drei Jahren bereits durchgeführt hat. Zu benennen ist mindestens je eine Referenz für die Tätigkeiten, die der Bieter selbst erbringen wird (d.h. Lagerung und/oder Auslieferung) mit Angabe des Auftragsgegenstandes (inkl. Art und Menge des Stückguts), des Auftraggebers sowie der Leistungszeit
- Nachweis über ein Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001
- Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- Angaben zur vorgesehenen Durchführung des Auftrags:
-- Adressen, ggf. Betreiber, Bauart und Größe (Grundfläche und Kapazität) der vorgesehenen Lager
-- Art, Größe, Anzahl und Besetzung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Fahrzeuge
-- Antriebsart der vorgesehenen Fahrzeuge und prozentualer Anteil des Einsatzes von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben getrennt je Position 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2 gemäß Leistungsverzeichnis in Kapitel 5.3 der Vergabeunterlagen (siehe Bewertungsmatrix in den Vergabeunterlagen)
-- eingeplante tägliche oder wöchentliche Einsatzzeit
-- Verfügbarkeit von zusätzlichen Auslieferfahrzeugen bei Fahrzeugausfall
-- ggf. Art der Einbindung/Koordination von Nach- und Verleihunternehmen
- Sofern der Bieter selbst die Auslieferung durchführen wird:
Gemeinschaftslizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach Güterkraftverkehrsgesetz
- Angabe der vorgesehenen Nachunternehmer und der von diesen zu übernehmenden Teilleistungen (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen)
Im Falle der geliehenen Eignung:
- Verpflichtungserklärung(en) in Bezug auf die erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens
- Eignungsnachweise für das/die Unternehmen, auf dessen/deren Leistungsfähigkeit der Bieter sich beruft, wie sie auch für ihn selbst nach dieser Ausschreibung erforderlich wäre
Im Fall von Bietergemeinschaften: Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder.
Im Fall der geliehenen Eignung in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Darüber hinaus sind die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
26789 Leer, Friesenstraße 33/35
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026, 2027 oder 2028
- Die Vergabeunterlagen stehen kostenlos und frei zugänglich zum Download auf der Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen (https://vergabe.niedersachsen.de) zur Verfügung (Suchwort: AL01453464). Über die Vergabeplattform werden auch etwaige Bieterinformationen veröffentlicht. Sofern Bieter sich nicht für eine Teilnahme am Verfahren registriert haben, müssen eventuelle Informationen des Auftraggebers selbständig über die Vergabeplattform heruntergeladen werden. Haben sich Bieter auf der Vergabeplattform für die Teilnahme am Verfahren mit einer gültigen E-Mail-Adresse registriert, erhalten sie im Falle von Informationen des Auftraggebers eine Hinweismail. Angebote können nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden.
- Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
- Die Bieter haben sich unverzüglich nach Erhalt der Unterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich und spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen mitzuteilen. Eventuell notwendige ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden vom Auftraggeber ebenfalls über die Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
- Sollte vom Bieter beabsichtigt sein, einen oder mehrere Nach- oder Verleihunternehmer einzusetzen, sind für diese auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers (näheres siehe Vergabeunterlagen) mindestens die nachfolgend genannten Unterlagen vorzulegen:
-- Angaben zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung
-- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Nachunternehmer ansässig ist (zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate); der Bieter bestätigt mit der Einreichung des Auszugs, dass dieser den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt
-- ausgefüllte Nachunternehmererklärung gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen
-- Eigenerklärung (Referenz), dass der Nachunternehmer ähnliche Leistungen (d.h. Lagerung bzw. Auslieferung von Stückgut) in den letzten drei Jahren bereits durchgeführt hat. Zu benennen ist mindestens je eine Referenz für die Tätigkeiten, die der Nachunternehmer erbringen wird (d.h. Lagerung und/oder Auslieferung) mit Angabe des Auftragsgegenstandes (inkl. Art und Menge des Stückguts), des Auftraggebers sowie der Leistungszeit.
-- Nachweis über ein Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001
-- Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
-- Bei Auslieferung der Abfallsäcke durch Nachunternehmer, soweit nicht aufgrund einer Eignungsleihe bereits mit dem Angebot eingereicht: Gemeinschaftslizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach Güterkraftverkehrsgesetz
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD9DL7T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB nicht ein.