Elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Hansestadt Lüneburg sowie von weiteren Kommunen und Gesellschaften in dem Landkreis Lüneburg
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]28
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hansestadtlueneburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Hansestadt Lüneburg sowie von weiteren Kommunen und Gesellschaften in dem Landkreis Lüneburg
Lieferung von: elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Hansestadt Lüneburg sowie von weiteren Kommunen und Gesellschaften in dem Landkreis Lüneburg in Niedersachsen ; Lieferzeitraum vom 01.01.2023, 0.00 Uhr bis 31.12.2024, 24.00 Uhr
Niedersachsen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Hansestadt Lüneburg sowie für weitere Kommunen und Gesellschaften in dem Landkreis Lüneburg im Bundesland Niedersachsen als Vollstromversorgung.
Insgesamt 769 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch vom 10.207.861 kWh/a Lieferzeitraum vom 01.01.2023, 0.00 Uhr bis 31.12.2024, 24.00 Uhr.
Bei der vorliegenden Ausschreibung wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wurde. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Jeder Bieter muss die entsprechende(n) Stromerzeugungsanlage(n) für die spätere Lieferung konkret benennen; dazu ist das Formblatt Anlage 5 zu verwenden. Weitere Stromerzeugungsanlagen darf er in die Stromlieferung nach vorheriger Anzeige nur einbeziehen, wenn diese die gleichen Voraussetzungen erfüllen, wie die im Angebot benannten Anlagen.
Zum Nachweis im Anschluss an das jeweilige Lieferjahr hat der Bieter der den Zuschlag erhält, Herkunftsnachweise des Umweltbundesamtes zu verwenden.
Der Herkunftsnachweis für Ökostrom / Nachweisführung ist vorliegend gemäß den Vorgaben des § 16 Abs. 3 HkRNDV zu führen.
Der in den benannten Anlagen erzeugte und vom Bieter zu liefernde Strom muss in einem Kalenderjahr mindestens den an die Hansestadt Lüneburg und den übrigen Teilnehmern gelieferten Strommengen entsprechen. Dabei genügt es, dass die Bilanz des erzeugten und am Standort der Erzeugungsanlage(n) in das Stromnetz eingespeisten Stroms sowie des an den ausgeschriebenen Abnahmestellen verbrauchten Stroms innerhalb eines Jahres insgesamt ausgeglichen ist.
Insgesamt 769 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch vom 10.207.861 kWh/a
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe III 1.2
Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebstVertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen. Gemäß § 45 Abs. 2 VgV muss der Mindestumsatz das Zweifache des geschätzten Nettoauftragswertes (Energie frei Abnahmestelle incl. aller Steuern und Abgaben lediglich ohne MwSt.) je Los auf das geboten wird betragen.
Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu 4 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen an vergleichbare Kunden in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbaren Zeiträumen (Lieferzeitraum der abschließend durchgeführten Energielieferung jeweils mindestens 2 Jahre) aus den Jahren 2018 bis 2021 einzutragen.
Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog.
„Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung nachzureichen.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Hansestadt Lüneburg - Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement, Neue Sülze 35 (Zimmer 1.09), 21335 Lüneburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]36
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.