4. Miniwettbewerb zu dem Vergabeverfahren "Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über die Lieferung von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) Referenznummer der Bekanntmachung: 229/21-RV-COR/2021-03.400
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
4. Miniwettbewerb zu dem Vergabeverfahren "Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über die Lieferung von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest)
Sehr geehrte Damen und Herren,
als einer der Rahmenvertragspartner aus dem oben bezeichneten Vergabeverfahren "Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-CoV-2" (im Folgenden: Rahmenvereinbarung) können Sie in diesem 4. Miniwettbewerb ein sog. "Einzelangebot" über Lollitests gem. der Leistungsbeschreibung- Fachlicher (Teil B) inkl. Angebotsvordruck abgeben. Die ausschreibende, zur Angebotsabgabe auffordernden und Zuschlag erteilenden Stelle - Vergabestelle - ist das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN), Gimter Str. 26, 34346 Hann. Münden.
Detaillierte Angaben zu der Durchführung von Miniwettbewerben finden Sie unter Ziff. 1.2 und 1.2.2 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) der Rahmenvereinbarung.
Hannover Großraum Hannover (genaue Lieferadresse erfolgt mit Bestellung)
Der Gesamtauftrag in Höhe von 5.200.000 Tests ist gem. § 97 Abs. 4 GWB in zwei Mengenlose à 2.600.000 Tests aufgeteilt. Der Bieter kann lediglich ein Einzelangebot auf ein Mengenlos abgeben (Loslimitierung auf ein Los). Es werden somit insgesamt zwei Bieter bezuschlagt.
Die Beauftragung der Optionen erfolgt nach der Wirtschaftlichkeit der bezuschlagten Angebote. D.h., wer-den bspw. nur 1.250.000 Tests benötigt, werden diese bei dem Auftragnehmer beauftragt, welcher das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (zu dem Zuschlagskriterium s.u.). Die beiden Optionen in Position 2 und 3 sind zwingend zu bepreisen und fließen mit in die Gesamtwertung ein.
Hannover Großraum Hannover (genaue Lieferadresse erfolgt mit Bestellung)
Der Gesamtauftrag in Höhe von 5.200.000 Tests ist gem. § 97 Abs. 4 GWB in zwei Mengenlose à 2.600.000 Tests aufgeteilt. Der Bieter kann lediglich ein Einzelangebot auf ein Mengenlos abgeben (Loslimitierung auf ein Los). Es werden somit insgesamt zwei Bieter bezuschlagt.
Die Beauftragung der Optionen erfolgt nach der Wirtschaftlichkeit der bezuschlagten Angebote. D.h., wer-den bspw. nur 1.250.000 Tests benötigt, werden diese bei dem Auftragnehmer beauftragt, welcher das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (zu dem Zuschlagskriterium s.u.). Die beiden Optionen in Position 2 und 3 sind zwingend zu bepreisen und fließen mit in die Gesamtwertung ein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Odenthal
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51519
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limbach-Oberfrohna
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 09212
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Wert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR ist als symbolischer Wert anzusehen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDFX0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle hat ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hingewiesen.
Die Bestimmungen gem. § 160 Abs. 3 GWB lauten:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bew
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/