ET-Sanierung Sportanlage Emmerspitze - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-ET-2022-0010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
ET-Sanierung Sportanlage Emmerspitze - Planungsleistungen
Freianlagenplanung und Landschaftspflegerischer Begleitplan
Berliner Str. 15, 31860 Emmerthal
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen für folgenden Leistungsbilder der HOAI:
- Freianlagen (§§ 39 ff. HOAI)
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (§§ 26 ff. HOAI).
Die Gemeinde Emmerthal plant im Gemeindegebiet die Sanierung und den teilweisen Rückbau der Bezirkssportanlage "Emmerspitze". Dies dient zur Erweiterung und Anpassung der Breitensportangebote inkl. Kunstrasenplatz als Ort der Begegnung, zur Förderung der sozialen Integration sowie des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die Maßnahme soll der Einwohnerschaft ein attraktives Umfeld mit Freizeit- und Sportmöglichkeiten schaffen. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit und Klimaschutzaspekten.
Die Finanzierung erfolgt unter Einsatz von Fördermitteln des Bundes aus der Fördermaßnahme "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur".
Die Auftraggeberin beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4, sowie die LPH 5 - 8 des Bauabschnitts Kunstrasenplatz mit Tribüne und Flutlichtanlage gemäß HOAI. Sie behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen für die für die Bauabschnitte Leichtathletik- und Trendsportbereich, Kleinspielfeld und Freizeitbereich, Spielplatz und Pavillon, Lagerraum weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für die Auftraggeberin entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufszulassung Projektleiter/in und stv. Projektleiter/in
Für die als Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in vorgesehenen Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Architekt/in bzw. Ingenieur/in zu erbringen.
- Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen:
a. mindestens 1.000.000 € für Personenschäden
b. mindestens 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebot beigelegt werden.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) - Formblatt VHB 124 LD
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
- Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung von Personen oder Unternehmen mit einem Bezug zu Russland an öffentlichen Aufträgen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (5. EU-Sanktionspaket). Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern einzureichen.
Mitarbeiteranzahl >5 und Jahresumsatz >0,5 Mio. € im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre
- Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
Es sind mindestens jeweils 2 vergleichbare Referenzleistungen zu erklären.
Als vergleichbar gelten nur folgende Referenzen:
Referenzprojekte mit Planungsleistungen bis einschließlich LPH 8 für Sportplätze.
Referenzprojekte mit Planungsleistungen bis einschließlich LPH 4 für landschaftspflegerische Begleitplanung.
Zulassung der Projektleitung und der Stellvertretung als Architekt/in bzw. Ingenieur/in nach jeweils einschlägigem Landesrecht.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-ET-
2022-0010. Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]