Open-House-Verfahren für Qualitätsverträge nach § 110a SGB V für den Leistungsbereich Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patient:innen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-035-BB

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://aok-niedersachsen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://aok-niedersachsen.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Gesetzliche Krankenversicherung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Open-House-Verfahren für Qualitätsverträge nach § 110a SGB V für den Leistungsbereich Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patient:innen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-035-BB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85110000 Dienstleistungen von Krankenhäusern und zugehörige Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ziel von Qualitätsverträgen ist die Erprobung, inwieweit sich eine weitere Verbesserung der Versorgung mit stationären Behandlungsleistungen, insbesondere durch die Vereinbarung von Anreizen sowie höherwertigen Qualitätsanforderungen erreichen lässt.

Um dieses Ziel zu erreichen, beabsichtigt die AOK Niedersachsen zeitlich befristete Qualitätsverträge für den oben (Abschnitt II.1.1)) genannten Leistungsbereich mit Krankenhäusern in Niedersachsen zu schließen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Hauptort der Ausführung:

Krankenhäuser in Niedersachsen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel ist es, durch den Qualitätsvertrag das postoperative Delirrisiko bei Menschen ab Vollendung des 65. Lebensjahres durch geeignete Maßnahmen während des stationären Aufenthalts zu senken, den Eintritt des Risikos zu vermeiden und die Versorgung betroffener Patientinnen/Patienten zu verbessern. Die kognitiven und physischen Funktionen und somit die Selbstständigkeit der Patientinnen/Patienten sollen erhalten werden, um eine drohende Pflegebedürftigkeit oder Institutionalisierung zu vermeiden. Darüber hinaus soll durch diesen Qualitätsvertrag eine Sensibilisierung des Personals für die Vermeidung, Erkennung und Behandlung des postoperativen Delirs allgemein gefördert werden. Rechtsgrundlage für den Qualitätsvertrag ist § 110a SGB V i.V.m. § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V für den vom G-BA festgelegten Leistungsbereich „Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten“. Der Qualitätsvertrag enthält die Regelungen über die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, sowie die Teilnahme der Versicherten.

Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein sog. Open-House-Verfahren. Das Open-House-Verfahren steht allen interessierten und geeigneten Leistungserbringern offen, die bereit sind dem Vertrag beizutreten.

Das Versorgungsangebot und die Voraussetzungen der Inanspruchnahme ergeben sich aus dem Vertrag.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2022
Ende: 30/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Eine Verlängerung ist maximal zwei Mal für jeweils ein Jahr möglich, längstens jedoch bis zum Inkrafttreten eines Beschlusses des G-BA über Empfehlungen gemäß § 136b Abs. 8 Satz 3 SGB V. Während des Verlängerungszeitraumes sind vom Krankenhaus keine Daten für die Evaluation mehr zu erheben und zu übermitteln. Die vertraglich vereinbarten Kündigungsmöglichkeiten bleiben unberührt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber behält sich Änderungen aufgrund von Gesetzesänderungen oder wirtschaftlichen Gegebenheiten vor, die dann vertragsrechtlich unter Beachtung der vergaberechtlichen Grenzen bewältigt werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Frühestmöglicher Vertragsbeginn (bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 15.9.2022 ist der 1.10.2022. Spätere Vertragsschlüsse sind mit Wirkung zum Beginn eines Kalendermonats möglich. Schlusstermin zur Einreichung von Beitrittsanträgen ist der 15.6.2023 für einen Vertragsstart zum 1.7.2023. Der Abschluss der Verträge steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel (EUR 0,30/Vers. 2022)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung zur Eignung,

2. Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister des Anbieters (bei Versendung nicht älter als 6 Monate); ausländische Anbieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis des Leistungserbringers über eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Wird eine Kopie des Versicherungsvertrages als Nachweis eingereicht und beinhaltet der Vertrag eine Befristung sowie eine automatische Verlängerungsklausel, ist zusätzlich nachzuweisen, dass die Versicherung nicht gekündigt wurde. Kann der Leistungserbringer keinen solchen Nachweis erbringen, hat der Leistungserbringer zu erklären, dass er innerhalb von 8 Wochen nach Vertragsschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe abschließen und den Nachweis vorlegen wird.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Leistungserbringer müssen alle Vorgaben des Vertrages nebst Anlage erfüllen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende strukturelle Voraussetzungen sind kumulativ vom Krankenhaus zu erfüllen:

o Das Krankenhaus hat eine Zulassung nach § 108 SGB V.

o Das Krankenhaus hat seinen Standort in Niedersachsen.

o Die Behandlung der Patientinnen/Patienten erfolgt in Niedersachsen.

Die Behandlung erfolgt durch ein interdisziplinäres Team, dem alle Professionen angehören, die zur Erfüllung der ausgewählten Behandlungsmodule erforderlich sind. Die erforderlichen personellen Ressourcen für die erforderliche Evaluation einschließlich der Nullwertmessung sind vom Krankenhaus bereit zu stellen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Leistungserbringer müssen alle Vorgaben des Vertrages nebst Anlage erfüllen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Zugelassene Krankenhäuser gem. § 108 SGB V.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Vertrag ist schwebend unwirksam bis zum Tag der erfolgreichen Registrierung durch das IQTIG. Sollte eine Registrierung durch das IQTIG endgültig nicht erfolgen, gilt dieser Vertrag als nicht zustande gekommen.

Verpflichtung zur Angabe der beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind und Angabe des Namens eines festen Ansprechpartners.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Frühestmöglicher Vertragsstart zwecks Versorgung. Die Fristen sind angemessen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 999
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

§ 110a SGB V

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 055-142489
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/06/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/06/2023
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich, frühestens aber mit Wirkung ab dem 1.10.2022 und danach jeweils zum 1. eines Kalendermonats. Die letzte Möglichkeit zum Beitritt ist zum 1.7.2023 (Vertragsstart)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die AOK Niedersachsen akzeptiert nur Beitrittsanträge geeigneter Leistungserbringer, die in dem hier geschilderten Verfahren gestellt werden. Folgendes Verfahren muss eingehalten werden:

1. Interessierte Leistungserbringer müssen die Beitrittsunterlagen (Vertrag nebst Anlagen und Eigenerklärung zur Eignung) per E-Mail bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle abrufen. Über die zum Abruf verwendete E-Mail-Adresse führt die AOK Niedersachsen die weitere elektronische Kommunikation in diesem Open-House-Verfahren. Die interessierten Leistungserbringer sind alleine dafür verantwortlich, dass sie an diese E-Mail-Adresse gerichtete Nachrichten empfangen können.

2. Die AOK Niedersachsen versendet die Beitrittsunterlagen unverzüglich an die interessierten Leistungserbringer.

3. Die interessierten Leistungserbringer sind verpflichtet, die Beitrittsunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Im Falle von Unklarheiten in den Beitrittsunterlagen sind die interessierten Leistungserbringer verpflichtet, per E-Mail eine Frage zu stellen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Würden solche Auskünfte doch erteilt werden, sind sie in jedem Fall unverbindlich.

4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum 1. Oktober 2022) spätestens am 15. September 2022, 12 Uhr, im Original unterschrieben (auf Papier) per Post oder Boten einzureichen. Im Falle eines Beitritts zu einem späteren Kalendermonats sind die Unterlagen spätestens am letzten Tag des mittleren Monats, der dem Beitrittsdatum vorausgeht, einzureichen. Eine Übermittlung per E-Mail vorab wahrt diese Fristen.

5. Rechtzeitig bis zum 15.9.2022, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 30.9.2022 und informiert die interessierten Leistungserbringer über die Prüfergebnisse. Zwischen dem 15.9.2022 und dem 29.9.2022 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten Leistungserbringers bis zur Mitte des letzten Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie („Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open-House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen – gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz – nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i. S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hannover
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/08/2022

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