Projekt "Begleitung in inklusive Ausbildung und Arbeit" (BiAA) Referenznummer der Bekanntmachung: 15.4-32576-40/04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mk.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt "Begleitung in inklusive Ausbildung und Arbeit" (BiAA)
Das Ziel des Projektes ist die nachhaltige Verbesserung der Chancen Jugendlicher und junger Erwachsener mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zur Einmündung in betriebliche Ausbildungs- sowie Arbeitsstellen durch zielgerechtes Management des inklusiven Übergangs Schule - Beruf.
Niedersächsisches Kultusministerium Hans-Böckler-Allee 5 30173 Hannover Niedersachsen
Die landesweit einzurichtende Servicestelle plant und koordiniert Maßnahmen zur Verbesserung des Übergangs junger Menschen mit Beeinträchtigung von der allgemein bildenden Schulen bzw. Förderschule in den berufsbildendenden Bereich bzw. in ein Arbeitsverhältnis. Dazu werden regionale Workshops und Informationsveranstaltung angeboten und Qualifizierungsmaßnahmen für am Übergang Schule-Berufs Beteiligte geplant und durchgeführt. Dabei soll die Anzahl betrieblicher Ausbildungen nach § 66 BBiG bzw. 42r HwO in Niedersachsen deutlich gesteigert werden. Abschließend ist eine Perspektive für die landesweite Verstetigung der Koordination und Maßnahmen und für die Übertragbarkeit auf andere Bundesländer zu erarbeiten.
Die Abteilung "Berufliche Bildung" des Niedersächsischen Kultusministerium beabsichtigt, das inklusive Bildungsangebot innerhalb der Berufseinstiegsschule mit und den dualen Ansatz weiter auszubauen.
Das Projekt soll Menschen mit Beeinträchtigung mehr Chancen auf Teilhabe an Ausbildung und Arbeit verschaffen.
Als Bestandteil der Bund-Land-Vereinbarung Bildungsketten für die Jahre 2021-2026 wird das Projekt zu 100% mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekt "Begleitung in inklusive Ausbildung und Arbeit" (BiAA)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ibbw-consult.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lingen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49809
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD7DF3H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.