Sanierung und Ausbau des Hallenbades Einsiedlerbach - Stahlbauarbeiten
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Ausbau des Hallenbades Einsiedlerbach - Stahlbauarbeiten
Stahlbauarbeiten
Hallenbad Einsiedlerbach, Einsiedlerbach 3, 31787 Hameln
Die Aquasport GmbH beabsichtigt das vorhandene Hallenbad Einsiedlerbach an Hameln teilweise rückzubauen, zu sanieren und mittels Erweiterung weiter auszubauen.
Die Gesamtleistung dieses Gewerks teilt sich im Wesentlichen auf in:
- ca. 4800 kg Stahlrahmenkonstruktion Aufständerung Lüftungstechnik auf Flachdach, MSH 140, HEA 120-260, MSH 140, Horizontalverbände M16, verzinkt
- ca. 9200 kg Stahlrahmenkonstruktion für Einhausung Lüftungstechnik auf Flachdach, pultdachförmig, LxBxH ca. 25m x 10m x 2,90/3,85m, HEA 140-160, RO 76, U100-140, Horizontalverbände M16-22, verzinkt
- ca. 1400 kg Deckenträger im Bestand, HEA 140, verzinkt
- 1 St Stahltreppe innen, verzinkt, Fluchttreppe innen 1 Geschoss ca. 24 Stg. 18/25cm, 2-läufig mit Viertelpodest, Treppenwangen U220, Gitterrost- Trittstufen- und Podeste, Stahlgeländer mit Edelstahl-Handlauf
- 3 St Stahltreppen außen verzinkt, Fluchttreppe/Dachzugangstreppen, je ca. 10-12 Stg. 20/24cm, 1- bzw. 2-läufig mit Halbpodesten, Treppenwangen U220, Gitterrost-Trittstufen- und Podeste, Stahlgeländer mit Edelstahl-Handlauf
- ca. 950 kg Stahlkonstruktion Tragrahmen auskragende LM-Fassade, MSH 160x80
- ca. 270 m2 Dachbekleidung, trapezförmig, mit Thermodachelementen, Verblechungen
- ca. 245 m2 Fassadenbekleidung, mikroliniert, mit Thermowandelementen mit Hartschaumkern, Unterkonstruktion, Verblechungen
- ca. 30 m Sichschutzzaun Lüftungstechnik auf Flachdach, H 2,75m, einwandiges Lamellensystem, horizontale Aluminium-Profile, Z-Form, Stahlunterkonstruktion verzinkt
- ca. 850kg Stahlunterkonstruktion Stufenpodeste und Gitterrostdecken, QRO 50, MSH, HEA 100, verzinkt
- ca. 22m2 Laufflächen aus Schweißpressrosten
- ca. 20,5m Ganzglasgeländersystem mit Einspann-Basisprofil
- 3 St Steigleiter ohne Rückenschutz, L 2-3m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Betreffend der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]