Lüftungstechnische Anlagen; Neubau Zentralmensa 30989 Gehrden Referenznummer der Bekanntmachung: 30.02-2022/0312
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gehrden
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30989
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gehrden.de
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lüftungstechnische Anlagen; Neubau Zentralmensa 30989 Gehrden
Lüftungstechnische Anlagen
Kurzbeschreibung Lüftung
Ausführungszeitraum 06/23 bis 01/24
Für die Mensa wird für alle Räume eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage mit den thermodynamischen Funktionen Wärmerückgewinnung und Heizen geplant. Die Anlage für den Speisesaal ist mit einen Kühlregister geplant. Folgende Schallpegel sind einzuhalten: Mensa: 45 dB(A), Küche: 55 dB(A) und Toiletten: 45 dB(A). Innerhalb des Kanalnetzes stellen Konstante Volumenstromregler den pneumatischen Abgleich sicher. Sämtliche Kreuzungen von Brandschutzwänden werden mit motorischen Brandschutzklappen versehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung (VHB 124) vorzulegen:
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder der Handwerksrolle des Firmen-/Wohnsitzes ist vorzulegen.
Interessierte Unternehmen/Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmer/Lieferanten müssen erklären, nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören. Die entsprechende Eigenerklärung ("Eigenerklärung RUS-Sanktionen") ist dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern einzureichen.
Als Eigenerklärung (VHB 124) vorzulegen:
1) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis) oder einer Erklärung zur Eignung nachzuweisen. Gleiches gilt auch im Falle der Beauftragung von Nachunternehmen. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen/Nachweise vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft
- Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung
- Gewerbeanmeldung
- Freistellungsbescheid Finanzamt
- gültige Freistellungsbescheinigung (Bauabzugssteuer)
2) Gesonderte Erklärung zum NTVergG (Tariftreue- und Mindestentgelterklärung Bau- und Dienstleistungen)
Als Eigenerklärung (VHB 124) vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Abschnitt IV: Verfahren
Region HannoverHildesheimer Str. 2030169 Hannover
Abschnitt VI: Weitere Angaben
H I N W E I S E:
Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von elektronischen Angeboten ausschließlich über das Vergabeportal evergabe möglich ist. Die Abgabe von Angeboten auf andere Weise, wie z.B. E-Mail oder Fax führt zum Ausschluss des Angebotes.
Ebenso unzulässig ist die Abgabe in Papierform.
Zur Vermeidung von technischen Schwierigkeiten bei der Angebotsprüfung wird der Bieter/die Bieterin darum gebeten, das bepreiste Leistungsverzeichnis im Rahmen der
elektronischen Angebotsabgabe zusätzlich zum ggf. genutzten GAEB-Format auch immer als PDF-Dokument einzureichen. Aufgrund der Vielfalt an bestehenden GAEB-Formatversionen kann die Lesbarkeit durch den Auftraggeber nicht immer umfassend sichergestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]/1335/1336
Fax: [gelöscht]
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).