Zaunanlage Baustoff Lagerfläche Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-08-S2-Infra-Abp
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zaunanlage Baustoff Lagerfläche
Erstellung Sicherheitszaunanlagen zwecks Baustofflagerung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
280 m Sicherheitszaunanlage nach DIN EN 10223-7, als Doppelstabmatte mit Übersteigschutz und Untergrabschütz/- Unterkriechschütz liefern, höhen-, flucht- und fachgerecht aufbauen.
Zaun Höhe ohne Übersteigschutz (OKG bis OK Pfosten): 2,230 m, Einseitiger Übersteigschutz, 45 Grad, Einzelfundamente aus Beton für die Zaunpfosten. (s. Abbildung 5)
Die 92 Stück Rammschutzbügel von der Mitte und von außen der Lagerfläche abbauen/ laden, transportieren und beseitigen.
Zwei Drehflügeltoren DFT-2H, Öffnungsbreite bis 10,00 m mit Übersteigschutz für die Ein -und Ausfahrten mit dem Sicherheitszaun liefern und fachgerecht einbauen (s. Lageplan).
Die Bordsteine und Pflastersteine an der Stelle der jetzigen Ein- und Ausfahrten ca. 33,00 m2 aufnehmen und seitlich lagern bzw. zur eigenen Verwendung abfahren.
Die Findlinge aufnehmen und versetzen.
Die Lichtmasten sollen weiter benutzt werden (kein Abbau von aktuellen Lichtmasten).
Eine Pflasterdecke für die Wiederherstellung von befestigten Flächen/ Pflasterdecke über ca. 50 m2 herstellen.
6 Hinweisschilder liefern und montieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.