Beschaffung digitale Tafel für die Schulen in Barsinghausen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barsinghausen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30890
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-barsinghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung digitale Tafel für die Schulen in Barsinghausen
Die Stadt Barsinghausen benötigt für unterschiedliche Schulen im Stadtgebiet digitale Tafeln.
Insgesamt werden 22 digitale Tafeln in der Größe 75" und 25 digitale Tafeln in der Größe 86" benötigt.
Stadtgebiet Barsinghausen
Es werden 19 digitale Tafeln in 75" mit einem Paar Seitenflügel zur Wand-Bodenmontage benötigt.
Es werden 3 digitale Tafeln in 75" auf einem Rollgestell benötigt.
Es werden 21 digitale Tafeln in 86" mit einem Paar Seitenflügel zur Wand-Bodenmontage benötigt.
Es werden 4 digitale Tafeln in 86" auf einem Rollgestell benötigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Handelsregister
Jahresumsatz der Jahre 2019,2020,2021 Verpflichtungserklärung andere Unternehmen (Formblatt 225) Eigenerklärung zur Eignung Formblatt 124LD) Erklärung §4 ABs. 1 NTVEergG Eigenerklärung Artikel 5k Absatz 1 EU verordnung Nr. 833/2014
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in §160ABs.3GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsverfahren ist nach §160Abs. 3GWB unzulässig, soweit:
1 der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]