Beschaffung eines Langsamläufers (Schredder) für Altholz und Siedlungsabfall Referenznummer der Bekanntmachung: V_Sch_2022-14 EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Langsamläufers (Schredder) für Altholz und Siedlungsabfall
Der Landkreis Wolfenbüttel plant die Beschaffung eines Langsamläufers (Schredder) für Altholz und Siedlungsabfall für den Fuhrpark des Abfallwirtschaftsbetriebes.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Wolfenbüttel plant die Beschaffung eines Langsamläufers (Schredder) für Altholz und Siedlungsabfall für den Fuhrpark des Abfallwirtschaftsbetriebes.
Nähere Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Lieferung hat spätestens im II. Quartal 2023 zu erfolgen.
Hinsichtlich der wesentlichen technischen Leistungsmerkmale vergleichbarerer mobiler Schredder sind diese zur Bewertung der Zweckmäßigkeit auf Wunsch des Auftraggebers durch seine Mitarbeitende nach entsprechender Aufforderung in der geforderten Konfiguration innerhalb von 10 Werktagen zur Verfügung zu stellen. Für den notwendigen Transportaufwand und die betriebliche Abnutzung gewährt der Auftraggeber eine Entschädigung von pauschal 1.500,- €, falls der Auftragnehmer dies geltend macht. Der Praxistest geht als Kriterium "Zweckmäßigkeit" in die Angebotswertung ein.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich digital über das Vergabeportal möglich.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 13.09.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird die Eignung der Bieter im Sinne von § 122 GWB und anhand festgelegter Kriterien überprüfen.
Bewerber haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird anerkannt. Der Nachweis der Eignung kann ebenso durch die Eintragung in einem anerkannten Präqualifizierungsverzeichnis erfolgen,
Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Alternativ sind auch für die vorgesehenen Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung sowie sämtliche nachstehend aufgeführten Unterlagen abzugeben.
Bei gebildeten Arbeitsgemeinschaften sind die erforderlichen Nachweise und Erklärungen von jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.
Näheres entnehmen Sie bitte dem Formblatt 124 LD und der Übersicht der einzureichenden Erklärungen und Nachweise.
Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen:
- Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister, sofern eine Verpflichtung besteht
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Eigenerklärung im Rahmen der Sanktions-VO gegen Russland
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Unterlagen in nichtdeutscher Sprache ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Eine Beglaubigung der Übersetzung kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.