LK Cloppenburg - Verwertung von Bioabfall Referenznummer der Bekanntmachung: 991/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cloppenburg
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 49661
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lkclp.de
Abschnitt II: Gegenstand
LK Cloppenburg - Verwertung von Bioabfall
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der Bioabfälle aus dem Landkreis Cloppenburg. Den Transport der Bioabfälle übernimmt ein Beauftragter des Landkreises. Die dem Auftraggeber entstehenden Transportkosten werden im Rahmen der Angebotsbewertung berücksichtigt.
Es wird zugelassen, dass Bieter für den Fall der gleichzeitigen Vergabe mehrerer Lose Rabatte einräumen, welche bei der Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote berücksichtigt werden. Rabatte sind als prozentuale Abschläge auf die Preise der Lose auszugestalten. Der Zuschlag wird im Allgemeinen nur dann auf rabattierte Preise erteilt, wenn diese in Hinblick auf die jeweiligen Lose jeweils den niedrigsten Preis darstellen. Jedoch handelt es sich hier um gleichartige Lose. Das heißt, die Losnummern dienen lediglich als Ordnungsnummern; es gibt keine materiellen Unterschiede zwischen den Losen. Es können zwar unterschiedliche Preise für verschiedene Lose (Losnummern) angeboten werden, jedoch werden stets die preislich günstigsten für einen Zuschlag ausgewählt. Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Losnummer.
Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 1)
Der Auftraggeber bzw. sein Beauftragter übernimmt die Transporte zum Standort des Auftragnehmers. Dies wird bei der Angebotsbewertung berücksichtigt; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Die Leistung der Verwertung wird in drei gleichartige Mengenlose aufgeteilt. Da es keine materiellen Unterschiede zwischen den Losen gibt, besteht kein Anspruch für einen Zuschlag auf ein bestimmtes Los. Die Zuordnung zu den Mengenlosen erfolgt im Zuge der Angebotsauswertung; und zwar so, dass sich für den Auftraggeber die wirtschaftlichste Gesamtlösung ergibt.
Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 2)
Der Auftraggeber bzw. sein Beauftragter übernimmt die Transporte zum Standort des Auftragnehmers. Dies wird bei der Angebotsbewertung berücksichtigt; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Die Leistung der Verwertung wird in drei gleichartige Mengenlose aufgeteilt. Da es keine materiellen Unterschiede zwischen den Losen gibt, besteht kein Anspruch für einen Zuschlag auf ein bestimmtes Los. Die Zuordnung zu den Mengenlosen erfolgt im Zuge der Angebotsauswertung; und zwar so, dass sich für den Auftraggeber die wirtschaftlichste Gesamtlösung ergibt.
Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 3)
Der Auftraggeber bzw. sein Beauftragter übernimmt die Transporte zum Standort des Auftragnehmers. Dies wird bei der Angebotsbewertung berücksichtigt; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Die Leistung der Verwertung wird in drei gleichartige Mengenlose aufgeteilt. Da es keine materiellen Unterschiede zwischen den Losen gibt, besteht kein Anspruch für einen Zuschlag auf ein bestimmtes Los. Die Zuordnung zu den Mengenlosen erfolgt im Zuge der Angebotsauswertung; und zwar so, dass sich für den Auftraggeber die wirtschaftlichste Gesamtlösung ergibt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.
BB 1 Unternehmensbeschreibung:
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B. Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, ggf. zuständige Niederlassung).
BB 2 Registereintrag:
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt.
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB und zu § 4 Abs.1 NTVergG sowie zur Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 eine Erklärung abzugeben. Die abzugebenden Erklärungen sind in Kap. 5.4 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, auszufüllen.
Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
Angaben jeweils für 2019, 2020, 2021 und Mittelwert 2019-2021:
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz.
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen. Sämtliche Umsätze, die mit der Verwertung von Bioabfall erzielt wurden.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Berufliche Leistungsfähigkeit
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, auszufüllen.
Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung:
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" für mindestens eine der folgenden Abfallschlüsselnummern: 20 03 01 (gemischte Siedlungsabfälle, hier als getrennt erfasste Bioabfälle) oder 20 01 08 (biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle) oder 20 02 01 (biologisch abbaubare Abfälle). Beigefügt als Anlage zum Angebot.
Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot.
Für Anlagen, für die noch keine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb vorliegt, sind die Genehmigung und eine Angabe zum vorgesehenen Zertifizierungszeitpunkt mit dem Angebot abzugeben. Für Anlagen, die sich in Planung/im Bau befinden, ist zusätzlich zu den beiden genannten Unterlagen eine Erklärung, wie der Bieter die Inbetriebnahme bis zum Leistungsbeginn absichern will, einzureichen. Beigefügt als Anlage zum Angebot.
BL 2 Gütesicherung
Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt durch eine vom RAL oder vergleichbaren Einrichtungen anerkannte Gütegemeinschaft, beispielsweise: Bescheinigung nach § 11 Abs. 3 BioAbfV oder Verleihungsurkunde der Bundesgütegemeinschaft Kompost. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein. Als Anlage zum Angebot.
Anlagen, bei denen Anerkennungsverfahren noch nicht beendet sind, haben in geeigneter Form nachzuweisen, dass sie an einem Verfahren zur Gütesicherung teilnehmen, z. B. durch die Vorlage eines Antrages auf Gütesicherung bei einer Gütegemeinschaft nach § 11 Abs. 3 BioAbfV. Als Anlage zum Angebot. Für in Planung/im Bau befindliche Anlagen entfällt der Nachweis.
BL 3 Referenzen (mindestens eine Referenz): Der Bieter bzw. Unterauftragnehmer hat jeweils mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen (Verwertung von Bioabfällen) anzugeben mit Angabe:
- des Auftraggebers,
- der Tätigkeit,
- des Zeitraums,
- des Umfangs der Tätigkeit,
- Name, E-Mail und Telefon-Nr. des jeweiligen Ansprechpartners.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren.
Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden.
Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Zu IV.2.6): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJR1WL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3307/3308
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.