Unterhalts-, Zwischen- und Sonderreinigung in Objekten der Stadt Hameln Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-2022-0136
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Zwischen- und Sonderreinigung in Objekten der Stadt Hameln
Unterhalts-, Zwischen und Sonderreinigung in Objekten der Stadt Hameln
Unterhaltsreinigung
Stadt Hameln
Unterhalts-, Zwischen- und Sonderreinigung in 11 Objekten der
Stadt Hameln mit ca. 18000 qm Grundfläche.
Wird das Vertragsverhältnis nicht 6 Monate vor Ablauf
gekündigt, so läuft es stillschweigend weiter und kann dann mit
einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Monatsende von
beiden Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen gekündigt
werden. Das Vertragsverhältnis kann zweimal jeweils um 1 Jahr
stillschweigend verlängert werden, so dass es spätestens am
31.12.2026 endet.
Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal zwei Lose. Sollte ein
Bieter in mehr als zwei Losen das wirtschaftlichste Angebot
abgegeben haben, wird der Auftraggeber die Lose auswählen,
bei denen je Los die Preisdifferenz zum nächsthöheren in der
Wertung
Unterhaltsreinigung
Stadt Hameln
Unterhalts-, Zwischen- und Sonderreinigung in 8 Objekten der
Stadt Hameln mit ca. 15000 qm Grundfläche.
Wird das Vertragsverhältnis nicht 6 Monate vor Ablauf
gekündigt, so läuft es stillschweigend weiter und kann dann mit
einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Monatsende von
beiden Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen gekündigt
werden. Das Vertragsverhältnis kann zweimal jeweils um 1 Jahr
stillschweigend verlängert werden, so dass es spätestens am
31.12.2026 endet.
Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal zwei Lose. Sollte ein
Bieter in mehr als zwei Losen das wirtschaftlichste Angebot
abgegeben haben, wird der Auftraggeber die Lose auswählen,
bei denen je Los die Preisdifferenz zum nächsthöheren in der
Wertung
Unterhaltsreinigung
Stadt Hameln
Unterhalts-, Zwischen- und Sonderreinigung in 5 Objekten der
Stadt Hameln mit ca. 20000 qm Grundfläche.
Wird das Vertragsverhältnis nicht 6 Monate vor Ablauf
gekündigt, so läuft es stillschweigend weiter und kann dann mit
einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Monatsende von
beiden Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen gekündigt
werden. Das Vertragsverhältnis kann zweimal jeweils um 1 Jahr
stillschweigend verlängert werden, so dass es spätestens am
31.12.2026 endet.
Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal zwei Lose. Sollte ein
Bieter in mehr als zwei Losen das wirtschaftlichste Angebot
abgegeben haben, wird der Auftraggeber die Lose auswählen,
bei denen je Los die Preisdifferenz zum nächsthöheren in der
Wertung
Unterhaltsreinigung
Stadt Hameln
Unterhalts-, Zwischen- und Sonderreinigung in 10 Objekten der
Stadt Hameln mit ca.17900 qm Grundfläche.
Wird das Vertragsverhältnis nicht 6 Monate vor Ablauf
gekündigt, so läuft es stillschweigend weiter und kann dann mit
einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Monatsende von
beiden Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen gekündigt
werden. Das Vertragsverhältnis kann zweimal jeweils um 1 Jahr
stillschweigend verlängert werden, so dass es spätestens am
31.12.2026 endet.
Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal zwei Lose. Sollte ein
Bieter in mehr als zwei Losen das wirtschaftlichste Angebot
abgegeben haben, wird der Auftraggeber die Lose auswählen,
bei denen je Los die Preisdifferenz zum nächsthöheren in der
Wertung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt - Eigenerklärung zur Eignung - vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge,
Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der - Eigenerklärung zur Eignung - genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
-Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Angaben zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formular 124_LD Eigenerklärung zur Eignung)
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formular 124_LD Eigenerklärung zur Eignung)
auf gesondertes Verlangen:
falls zutreffend Insolvenzplan
- Erklärung über die Höhe der Haftpflichtversicherung (Formular "Erklärung Haftpflichtversicherung")
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
•bei Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,- EUR
•bei Vermögensschäden mindestens 2.500.000,- EUR
•bei Allmählichkeits- und Abwasserschäden mindestens 2.500.000,- EUR
•bei Tätigkeitsschäden mindestens 2.500.000,- EUR
bei Schlüsselverlustschäden mindestens 50.000,- EUR
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten
Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung von Personen oder
Unternehmen mit einem Bezug zu Russland an öffentlichen
Aufträgen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 (5. EU-Sanktionspaket). Im Fall einer
Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern
einzureichen.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
genannten Angaben
- Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen (Objektleitung)
- Nachweis der Qualifikation der für die Leitung vorgesehenen
Personen (Objektleitung)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2022-0136.
Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen.
Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html