Verwertung von Grünabfällen aus dem Landkreis Verden einschließlich Betrieb der Kompostierungsanlage Beppen Referenznummer der Bekanntmachung: 107570-2022-004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Verden (Aller)
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 27283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-verden.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Grünabfällen aus dem Landkreis Verden einschließlich Betrieb der Kompostierungsanlage Beppen
Gegenstand des o. g. Vergabeverfahrens ist die Verwertung von Grünabfällen aus dem Landkreis Verden einschließlich Betrieb der Kompostierungsanlage Beppen.
Kreisgebiet des Landkreises Verden 27321 Thedinghausen
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung ist
- die Behandlung und Verwertung von privaten und gewerblichen Grünabfällen, die der Landkreis an seinen Abfallhöfen erfasst (Bringsystem) sowie von Weihnachtsbäumen aus der jährlichen Sammelkampagne des Landkreises einschließlich des Kompostvertriebs, zusammen ca. 12.500 t/a;
- der Betrieb der Kompostierungsanlage Beppen, hierzu gehören Teilleistungen des Abfallhofes Beppen;
- die bauliche Erweiterung der Kompostierungsanlage Beppen.
Näheres siehe Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bieter - bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft - sind sämtliche Eignungsnachweise und sonstige Erklärungen mit dem Angebot einzureichen.
- Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
- Eigenerklärung zum Bezug beteiligter Unternehmen zu Russland (siehe 5.5 der VU)
BB 1: Unternehmensbeschreibung
Es ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2: Registereintrag
Es ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen.
Eignungsleihgeber haben folgende Unterlagen einzureichen:
- Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB
- BB1, BB2 (siehe oben)
- WL1, WL2 (siehe unten)
- BL1 bis BL4 (siehe unten) nur soweit es die geliehene Eignung betrifft.
- Verpflichtungserklärung
Unterauftragnehmer, die biologische Behandlungsleistungen in externer Anlage erbringen haben folgende Unterlagen (erst im Vertragsvollzug, nicht mit dem Angebot) einzureichen:
- Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB
- BL1, BL2 (siehe unten)
Sonstige Unterauftragnehmer, sofern deren Tätigkeitsumfang mehr als 10% des Jahres-Auftragswertes ausmachen wird:
- Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB
- Der AG behält sich vor, vom Bestbieter vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung zu verlangen, dass das/die benannte/n Unterauftragnehmer für ihn tätig sein wird/werden
WL 1: Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre.
WL 2: Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre.
Hier: Kompostierung oder Vergärung von Bioabfällen aller Art
BL 1: Qualitätssicherung Behandlung
Vorzulegen für den Bieter oder mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften:
- Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" und "Verwerten" für den Abfallschlüssel 200201.
Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Qualitätssicherung nachzuweisen, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach EMAS, ISO 9000 ff oder ISO 14000 ff.
BL 2: Qualitätssicherung Komposterzeugung:
Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt durch eine vom RAL oder vergleichbaren Einrichtungen anerkannte Gütegemeinschaft, beispielsweise: Bescheinigung nach § 11 (3) BioabfV oder Verleihungsurkunde der Bundesgütegemeinschaft Kompost. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.
Ausländische Bieter haben bei Bezug auf eine ausländische Gütegemeinschaft deren Anforderungen bzw. Prüfkriterien und die Gleichwertigkeit der Gütesicherung darzulegen.
BL 3 Referenzen (mindestens eine Referenz, auch älter als 3 Jahre zulässig)
- Kompostierung organischer Abfälle/Materialien in Anlagen(n) nach Nr. 8.5der Anlage 1 zur 4. Blm-SchV oder vergleichbar und in einer Gesamtmenge von mind. 5000 t pro Jahr.
BL 4 Qualifikation vorgesehener Betriebsleiter
Vorgesehener Betriebsleiter, Qualifikation des Betriebsleiters (Berufsbildung, Erfahrung, ggf. relevante Fortbildungen). Der AG behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise über die angegebene Qualifikation des vorgesehenen Betriebsleiters zu verlangen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot einzureichende, leistungsbezogene Angaben:
LU 1 Betriebskonzept für die Kompostierung
Eine Darstellung des vorgesehenen Betriebskonzeptes mit mindestens Angaben zu:
- vorgesehenem Personaleinsatz,
- geplanten Arbeitstagen je Woche,
- vorgesehener Geräteausstattung (Achtung: Radlader erforderlich, siehe Kap. 3.4.3 (der VU),
- vorgesehenem Umsetzverfahren und geplanter Häufigkeit des Umsetzens,
- angestrebtem Rottegrad und Komposteinsatzgebiet,
- vorgesehener Nutzung der Zusatz- bzw. Erweiterungsfläche (nur Lager, zweite Behandlungslinie o.ä., bitte textlich und ggf. mittels Skizze erläutern)
LU 2 Zeitplan der Flächenerweiterung
Der vorgesehene Zeitplan der Flächenerweiterung von Planungsbeginn bis Inbetriebnahme
Weitere Informationen:
Kommunikation: Rückfragen sind über das Portal Vergabe.Niedersachsen an die Vergabestelle zu richten. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse auf diesem Vergabeportal für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterrundschreiben den Interessenten erreichen. Wartet der Bieter mit der Registrierung bis zur Angebotsabgabe, trägt allein er das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.
Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR2YYUL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland