Gebäudeinnenreinigung in Objekt 113: Bildungscampus (Kita, Grundschule und Sporthalle) Referenznummer der Bekanntmachung: 3135
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]07
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hildesheim.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeinnenreinigung in Objekt 113: Bildungscampus (Kita, Grundschule und Sporthalle)
Gebäudeinnenreinigung in Objekt 113: Bildungscampus (Kita, Grundschule und Sporthalle)
Gebäudeinnenreinigung in Objekt 113: Bildungscampus Kindertagesstätte Campuskinder
Renatastraße 31134 Hildesheim
Reinigung in der Kindertagesstätte (1.334,17 qm Reinigungsfläche und 290.639,95 qm Jahresreinigungsfläche)
Gebäudeinnenreinigung in Objekt 113: Bildungscampus Grundschule und Sporthalle
Renatastraße 4-5 31134 Hildesheim
Reinigung der Schule (3.078,52 qm Reinigungsfläche und 439.311,50 qm Jahresreinigungsfläche) und in der Sporthalle (679,85 qm Reinigungsfläche und 117.340,99 qm Jahresreinigungsfläche)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeinnenreinigung in Objekt 113: Bildungscampus Kita
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garbsen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30827
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeinnenreinigung in Objekt 113: Bildungscampus Grundschule und Sporthalle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garbsen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30827
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPDFS1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland