Lieferung von Ultraschallzählern Referenznummer der Bekanntmachung: TB22_056
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Verden
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 27283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ultraschallzählern
Lieferung von Ultraschall Funkzählern für 2023
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Trinkwasserverband Verden beabsichtigt für 2023 neue Wasserzähler mit Deckel zu beschaffen. Hierzu sind fol-gende Lieferfristen festgeschrieben und müssen eingehalten werden:1. Lieferung am 09.01.2023 mit 2.000 Stck. Zähler Q3=2,5 inkl. aller Kleinmaterialienund dann14-tägig jeweils 2.000 Stck. Zähler Q3=2,5 inkl. aller KleinmaterialienDie Lieferzeiten sind zwingend mit anzugeben bzw. zu bestätigen. Dieses ist auf einem separaten Anschreibenausreichend.Eine Fernauslesung muss ohne zusätzliche Software oder Geräte möglich sein. Funk-Receiver MBWBLUE 868 sindvorhanden. Eine direkte Übernahme in die Software Derago ist sicherzustellen. Die Kosten sind in die Einheitspreiseeinzurechnen.Die Zähler müssen geeicht sein, eine Zulassung für Trinkwasser und einen Barcode-Strichcode 128 haben. Zudemsind sie mit den wM-Bus Voreinstellungen zu liefern.Der Deckel des Zählers soll das Logo des Trinkwasserverbandes Verden erhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.