enercity Netz GmbH - Generalplanung für den Neubau der Zentralen Leitwarte Referenznummer der Bekanntmachung: 3-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enercity-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
enercity Netz GmbH - Generalplanung für den Neubau der Zentralen Leitwarte
Die enercity Netz GmbH beabsichtigt den Bau einer zentralen Leitwarte (ZLW) zur Steuerung und Überwachung der Netz-, Produktions- und Energiehandelsprozesse im Stadtgebiet Hannover. Im Vergabeverfahren soll ein Generalplaner beauftragt werden, der die für das Projekt erforderlichen Planungsleistungen aus einer Hand erbringt. Die Bauleistungen sollen auf Basis einer vom Auftragnehmer der ausgeschriebenen Leistungen erarbeiteten funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) an einen Generalunternehmer (GU) beauftragt werden.
30459 Hannover Erbringung der Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers und vor Ort in Hannover.
Der Auftraggeber beabsichtigt, Planungsleistungen u. a. auf Grundlage der HOAI 2021 an einen Auftragnehmer (Generalplaner) zu vergeben. Das Nähere ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen). Die für die Leistungserbringung geltenden vertraglichen Regelungen ergeben sich aus dem Generalplanervertrag (Teil C der Vergabeunterlagen).
Mit Erteilung des Zuschlags beauftragt der Auftraggeber die in der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) beschriebenen Leistungen nicht vollständig, sondern stufenweise wie nachfolgend beschrieben:
Mit Erteilung des Zuschlags wird der Auftragnehmer zunächst nur mit den Leistungen bis einschließlich der Leistungsphase 2 nach HOAI beauftragt (Grundbeauftragung). Über den Abruf weiterer Leistungen (Folgebeauftragungen) wird der Auftraggeber insbesondere auf Grundlage der Ergebnisse des Genehmigungsverfahrens entscheiden. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen über die Grundbeauftragung hinaus besteht nicht.
Die Beauftragung mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 ff. nach HOAI erfolgt ggf. - nach Wahl des Auftraggebers in bis zu drei weiteren Paketen - durch Abruf des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die jeweils abgerufenen Leistungen zu erbringen, wenn der Abruf innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der jeweils vorangegangenen Leistungen erfolgt.
Näheres ergibt sich aus dem Generalplanervertrag (Teil C).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26125
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6YQF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.