Geb. 4113 Sanierung IRS - VE319 Tischlerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 4113_319_22_112
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-hannover.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Geb. 4113 Sanierung IRS - VE319 Tischlerarbeiten
Die Leibniz Universität Hannover (LUH) beabsichtigt die
Grundsanierung des Institutsgebäudes 4113 für "Radioökologie
und Strahlenschutz" (IRS), welches sich u.a. mit intensiver
Forschungsarbeit (Analyse von Radionukliden in der Umwelt,
Endlagerproblematik) beschäftigt und Studierende im Bereich
Radioökologie, Physik und Chemie der Radionuklide und
Strahlenschutz ausbildet.
Ferner wird die Aus- und Weiterbildungsstätte für technische
Strahlungsschutzbeauftragte (u.a. aus den
Anwendungsbereichen Medizin, Forschung, Industrie) jährlich
von ca. 1.200 Teilnehmern besucht.
Die Lage der Baustelle befindet sich auf dem Gelände des
Campus Herrenhausen
Gebäude 4113
Institut für "Radioökologie und Strahlenschutz" (IRS)
Herrenhäuser Str. 2
30419 Hannover
Das Bestandsgebäude stammt aus den 1960er Jahren und
wurde in Massivbauweise errichtet. Der Baukörper gliedert sich
in einen Büro- / Verbindungstrakt und einen Laborflügel:
- Bürotrakt (D1, D2), 1-geschossig, nördlicher Querriegel
- Verbindungstrakt (C), 1-geschossig, zw. Büro-/ Labortrakt
- Laborgebäude (A), 2-geschossig, südlicher Gebäudetrakt
Die stark sanierungsbedürftige Gebäudesubstanz wird unter
Berücksichtigung der nachfolgenden Gesichtspunkte umfassend
ertüchtigt, u.a.:
- Tragwerkstechnische Maßnahmen zur Gebäudeaussteifung
(Laborgebäude)
- Brandschutzvorgaben (u.a. Herstellung / Verbesserung
notwendiger Flucht- / Rettungswege)
- Energetische Ertüchtigungsmaßnahmen (u.a. Fenster /
Fassaden gem. GEG)
- Schadstoffsanierung (im Wesentlichen KMF, PAK; geringe
Mengen asbesthaltiger Stoffe vorgefunden),
- Neustrukturierung der Nutzungsflächen (u.a. aufgrund
vorgenannter Erstellung von Rettungswegen, erhöhter
Technikflächenbedarf)
- Maßnahmen zur Barrierefreiheit (WC-Anlagen, Aufzugsanlage)
- Kompletterneuerung der Technischen Gebäudeausstattung
(u.a. Raumlufttechnik mit WRG, Laborausstattung, Leitungsnetze, Gebäudebeheizung, Beleuchtung)
- Neugestaltung der Außenanlagen
An dem nördlichen Bürotrakt erfolgt an der östlichen Flanke der
Seminarraum-Anbau (S), welcher ebenfalls in Massivbauweise
errichtet wird.
Die angrenzenden Gebäudeteile "Geb. 4132 Holzwerkstatt"
sowie "Geb. 4134 Bestrahlungsblock" bleiben von der
Maßnahme unbetroffen.
Institut für Radioökologie und Strahlenschutz Herrenhäuser Straße 2 30419 Hannover
Tischlerarbeiten gem. beigefügtem Leistungsverzeichnis.
- Innentüren
- Fensterbänke
- Beschläge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Quadra Bau GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYY3T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.