Einrichtung einer digitalen Pflege- u. Behandlungsdokumentation und eines Systems zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wildeshausen
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 27793
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.krankenhausjohanneum.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeberatung.de/krankenhaus-johanneum-wildeshausen/
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung einer digitalen Pflege- u. Behandlungsdokumentation und eines Systems zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation
Die Stiftung Johanneum betreibt neben dem Gesundheitszentrum mit Pflegezentrum, MVZ und Praxen das Krankenhaus Johanneum in Wildeshausen mit zurzeit 144 Planbetten für die stationäre Patientenversorgung. Im Rahmen der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) wurde für die Erweiterung bzw. Implementierung der vorhanden IT u. Softwarestrukturen dem Krankenhausinformationssystem (KIS) vom System "MEDICO" der Firma CompuGroup Medical SE & Co. KGaA, eine Bewilligung einer digitalen Pflege- u. Behandlungsdokumentation und eines Systems zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation ausgesprochen.
Feldstraße 1
27793 Wildeshausen
Deutschland
In dem Krankenhaus Johanneum soll das bestehende Krankenhausinformationssystem (KIS) um die elektronische Patienten- oder Fallakte (EPA oder EPR) erweitert werden. Durch die Implementierung der EPA oder EPR in das in dem Krankenhaus Johanneum bereits langjährig implementierte Krankenhausinformationssystem, CGM MEDICO, der Fa. CompuGroup Medical SE & Co. KGaA wird die Abbildung der Anforderungen an eine digitale Pflegeprozessplanung sowie an eine digitale Pflege- u. Behandlungsdokumentation realisiert. Damit einhergehend ist nach erfolgreicher Implementierung die Abbildung der Anforderungen an eine umfangreiche u. rechtssichere digitale ärztliche Dokumentation gewährleistet. Ferner erfolgt durch die Implementierung der elektronischen Patienten- oder Fallakte die Abbildung der Planungs- u. Dokumentationsanforderungen aller weiteren am Behandlungsprozess eines Patienten beteiligten Berufsgruppen. Ebenso wird durch diese Maßnahme die digitale Fieber- u. Verlaufskurve eingeführt. Auf diese Weise wird die interprofessionelle Kommunikation unterstützt. Außerdem werden Medico Module für die Bereiche Notaufnahme, Medikation und revisionssichere Datensicherung eingeführt.
Das angegebene Datum unter V.2.1 ist das Datum der Entscheidung zur Auftragsvergabe durch die Geschäftsleitung. Die Zuschlagserteilung erfolgt erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Aufgrund der Erweiterung der bestehenden IT-Systeme u. Software ist ein Wettbewerb nicht möglich. Ein System- bzw. Anbieterwechsel wäre aus wirtschaftlichen, organisatorischen sowie aus Gründen der Patientensicherheit als auch aus techn. Gründen nicht möglich. Spezifizierte Schnittstellen, um eine vergleichbare Integration mit einem Drittsystem zu etablieren sind am Markt nicht verfügbar. Ein schreibender Zugriff auf die Datenbank ist aus Lizenz- und Vertragsgründen nicht möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Einrichtung einer digitalen Pflege- u. Behandlungsdokumentation
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.cgm.com/deu_de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei
der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabe einzureichen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Vergabekammer der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]