Stadt Göttingen: Vergabe Objektplanungsleistungen für die Erweiterung und energetische Sanierung der Regenbogenschule Referenznummer der Bekanntmachung: RBS Objektplaner-Vergabe 2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.goettingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Göttingen: Vergabe Objektplanungsleistungen für die Erweiterung und energetische Sanierung der Regenbogenschule
Die Stadt Göttingen (AG) beabsichtigt, Objektplanungsleistungen für die Erweiterung und energetische Sanierung der Regenbogenschule, Harrenacker 1 in 37079 Göttingen zu vergeben.
Für die Planung und Ausführung werden Planungsleistungen für sämtliche Leistungsphasen der HOAI für Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume benötigt.
Die Leistungen der Leistungsbilder:
- Tragwerksplanung
- Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-3 (HLS)
- Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 (ELT)
werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Besondere Leistungen, wie z.B. für die Bauphysik, die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes inkl. brandschutztechnischer Abnahme, Erstellung der Flucht- und Rettungswegpläne, die Erstellung eines Boden- und Schadstoffgutachtens, SiGeKo, Freianlagenplanung, Raumakustik und Zertifizierungsbegleitung werden ebenfalls gesondert vergeben.
Nach derzeitigem Stand ist von Gesamtkosten nur für die Neubaumaßnahme (1. Bauabschnitt) einschließlich Baunebenkosten Kostengruppe 700 von ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto) auszugehen. Der Kostenumfang für die energetischen Maßnahmen am Bestand (2. Bauabschnitt) soll im Zuge der Planungsleistungen ermittelt werden.
Regenbogenschule (Grundschule für Elliehausen, Esebeck und Holtensen) Harrenacker 1 37079 Göttingen
Im Rahmen des Projekts soll zuvörderst die Errichtung eines Neubaus auf den im Süden an die Bestandsgebäude anschließenden stadteigenen Grundstücken (Wiese) realisiert werden.
Der Raumbestand soll gemäß Standard des AG angepasst werden. Für einen seit 2015 provisorisch im Bestand eingerichteten Ganztagsbetrieb werden Ersatzräume benötigt. Eine barrierefreie Erschließung des Klassentrakt-OGs soll in die Überlegungen zur Erweiterungsplanung einbezogen werden. Neben der Neubauerweiterung werden im Gebäudebestand Anschlussarbeiten und, im Nachgang, wenige Nutzungsänderungen und Umbauten erforderlich.
Überdies soll eine energetische Gesamtbetrachtung von Bestandsgebäuden und Neubau erfolgen. Für die beiden bestehenden Schulbauriegel sind erforderliche Sanierungen an der Bausubstanz der Gebäudehülle, als gesonderte nachfolgende Bauabschnitte, zu erfassen und zu planen. Die Sportgebäude sind nur bezüglich der Entwicklung eines Heizkonzeptes zu betrachten, da derzeit eine gemeinsame Beheizung erfolgt.
Grundsätzliches Planungsziel ist die Schaffung von funktionsgerechten, ästhetischen und nachhaltigen Gebäuden. Die Nachhaltigkeit betrifft sowohl die Energiebedarfsreduzierung, die Nutzung regenerativer Energien und wartungs- u. verbrauchsarmer Technik, als auch die Verwendung langlebiger und ökologischer Baumaterialien. Der AG strebt eine Zertifizierung nach DGNB an. Im Übrigen soll beim Neubauvorhaben Passivhaus-Standard, im Bestand KfW 40, erreicht werden.
Unter allen geeigneten Bewerbern wählt der AG max. drei geeignete Bewerber aus. Sofern mehr als drei vollständige Teilnahmeanträge von geeigneten Unternehmen vorliegen, werden die Teilnahmeanträge gemäß § 51 VgV anhand des Kriteriums "Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen" bewertet und die drei bestgeeigneten Bewerber ermittelt.
Es werden max. 3 Referenzen pro Bewerber nach der folgenden Wertungsmatrix gewertet:
Vergleichbarkeit der Bauaufgabe:
+1 Pkt.: Schulbau
+1 Pkt.: Sanierung Bestandsgebäude
+1 Pkt.: im laufenden Schulbetrieb
+1 Pkt.: Erreichung Passivhausstandard
+1 Pkt.: DNGB-Zertifizierung des Projekts
Vergleichbarkeit des Bauvolumens, Nutzungsfläche nach DIN 277:
1 Pkt.: BGF > 800 m²
2 Pkt.: BGF > 1.000 m²
3 Pkt.: BGF > 1.200 m²
4 Pkt.: BGF > 1.400 m²
5 Pkt.: BGF > 1.600 m²
Vergleichbarkeit der Baukosten, Summe KG 300 und KG 400 nach DIN 276:
1 Pkt.: Summe > 2,0 Mio. EUR netto
2 Pkt.: Summe > 3,0 Mio. EUR netto
3 Pkt.: Summe > 4,0 Mio. EUR netto
4 Pkt.: Summe > 6,0 Mio. EUR netto
5 Pkt.: Summe > 8,0 Mio. EUR netto
Pro Referenz kann jeder Bewerber max. 15 Punkte erzielen.
Bei Punktegleichheit erhöht sich die max. Bewerberzahl entsprechend um den/die Bewerberanzahl, die die gleiche Punktzahl haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" für den Bieter selbst bzw. nach § 75 Abs. 3 VgV für den/die verantwortliche/n Mitarbeiter/in
1. Durchschnittlicher Gesamtumsatz mit Objektplanungsleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020 und 2021)
2. Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung)
Zu 1.: mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Geschäftsjahr
Zu 2.: Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall:
- 3 Mio. EUR für Personenschäden
- 1 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Doppelte der Deckungssumme betragen.
Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen
Mindestanforderungen für Unternehmensreferenzen (Nachweis über eine oder mehrere (max. 3) Referenzen):
- Ausführung von Objektplanerleistungen im Sinne von Anlage 10 zu § 34 HOAI (mind. Grundleistungen LPh 2-8)
- Planungsleistungen im Bereich des Schulbaus
- Neubau
- Abschluss der Leistungen der LPh 8 im Sinne von Anlage 10 zu § 34 HOAI im Zeitraum zwischen 01/2015 und 12/2022
- Mindest-BGF 800 m²
- Mindest-Baukosten (KG 300-400 DIN 276-1:2018-12): 2 Mio. EUR netto
§ 75 Abs. 1 und 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRW5W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."