Vertragsabschluss zur Hilfsmittelversorgung von Tracheotomierten und Laryngektomierten
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 151-431367)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kkh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertragsabschluss zur Hilfsmittelversorgung von Tracheotomierten und Laryngektomierten
Die KKH hat einen weiteren Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln bei Tracheostoma und Laryngektomie geschlossen.
Bestandteil des Vertrags sind die Versorgungen ab dem Verordnungsdatum 1. August 2022. Der Vertrag umfasst u.a. Vergütungspauschalen Tracheostomaprodukte für Laryngektomierte Patienten mit Provox Life Produkten des Herstellers Atos Medical. Ferner enthält der Vertrag aufgrund der Rahmenempfehlung des Spitzenverbandes Bund ein Muster zur Dokumentation Beratung nach § 127 Abs. 5 Satz 1 und 2 SGB V sowie ein Muster zur Dokumentation Mehrkostenerklärung nach § 127 Abs. 5 SGB V.
Leistungserbringer mit der Absicht, dem Vertrag gemäß § 127 Abs. 2 SGB V beizutreten, erhalten die Unterlagen zum Vertragsbeitritt online unter folgendem Link: https://www.kkh.de/vertragspartner/hilfsmittel
Die KKH weist darauf hin, dass Leistungserbringer, die ab 01.08.2022 nicht Vertragspartner sind bzw. dem Vertrag nicht beitreten, für
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Mit dieser Vorinformation werden geschlossene Verträge gemäß § 127 Abs. 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei den Verträgen nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht.
Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 - Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht.
Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Bei den unter Ziffer IV.1.1) genannten Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl von Verhandlungspartnern stattfindet.
Es wird darauf hingewiesen, dass der unter Abschnitt IV.2.2 angegebene Schlusstermin für den Eingang von Interessensbekundungen den Limitationen und zwingenden Anforderungen dieses Formulars geschuldet ist, Beitritte zu den bestehenden Verträgen oder Vertragsverhandlungen sind davon unabhängig aber jederzeit möglich.