Lieferung von vier vollelektrisch angetriebenen, verdeckten Kommandowagen (e-KdoW) in Anlehnung an DIN EN 1846, DIN 14502 und DIN SPEC 14507-5 sowie einer speziellen Leistungsbeschreibung Referenznummer der Bekanntmachung: 37-0725-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von vier vollelektrisch angetriebenen, verdeckten Kommandowagen (e-KdoW) in Anlehnung an DIN EN 1846, DIN 14502 und DIN SPEC 14507-5 sowie einer speziellen Leistungsbeschreibung
Lieferung von vier vollelektrisch angetriebenen, verdeckten Kommandowagen (e-KdoW) in Anlehnung an DIN EN 1846, DIN 14502 und DIN SPEC 14507-5 sowie einer speziellen Leistungsbeschreibung
Lieferung von vier Personenkraftwagen auf Basis eines vollelektrisch angetriebenen Sport Utility Vehicle (SUV)
Hannover
Lieferung von vier Personenkraftwagen auf Basis eines vollelektrisch angetriebenen Sport Utility Vehicle (SUV)
Ausbau eines Personenkraftwagens aus Los 1 zum vollelektrisch angetriebenen, verdeckten Kommandowagen (e-KdoW)
Hannover
Ausbau eines Personenkraftwagens aus Los 1 zum vollelektrisch angetriebenen, verdeckten Kommandowagen (e-KdoW)
(Option) – Ausbau eines vollausgestatteten Kommandowagens (e-KdoW), anstelle eines verdeckten Kommandowagens aus Los 2
Hannover
Ausbau eines vollausgestatteten Kommandowagens (e-KdoW), anstelle eines verdeckten Kommandowagens aus Los 2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eine Unternehmensdarstellung,
2. Eine Erklärung des Unternehmens über die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) oder die Erklärung, dass eine solche Nachweispflicht nicht besteht.
3. Bietererklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer
übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren werden zugelassen.
1. Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren,
2. Eine Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
3. Eine Erklärung des Unternehmens, dass es seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen
ist,
4. Eine Erklärung des Unternehmens, dass über das Vermögen der Firma kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
5. Eine Erklärung des Unternehmens, dass sich die Firma nicht in Liquidation befindet. Eignungsnachweise
durch Präqualifizierungsverfahren werden zugelassen.
6. Eine Erklärung des Unternehmens, das die Firma ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Mindest-) Entgelte nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) oder dem Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) zahlt.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren werden zugelassen.
1. Angaben über Art und Umfang der in den letzten drei Geschäftsjahren ausgeführten Leistungen, die mit den
zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind,
2. Angaben über in den letzten drei Geschäftsjahren ähnliche Lieferprojekte.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer
übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren werden zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Hannover
Zentrale Submission
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Bietende oder Ihre bevollmächtigten sind zur Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland