Rahmenvertrag über Mäharbeiten der Sportplätze im Stadtgebiet Seelze Referenznummer der Bekanntmachung: 11.1/RV/01/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Mäharbeiten der Sportplätze im Stadtgebiet Seelze
Die Stadt Seelze betreibt mehrere Rasensportplätze, die der regelmäßigen Pflege bedürfen.
Der Auftrag umfasst das Mähen von Sportrasen auf den im Leistungsverzeichnis (Anlage B - II.) aufgeführten Sportflächen. Der jährliche Mähbeginn wird auf den 15.03. und das Mähende auf den 15.10. geschätzt. Witterungsbedingt sind nach Absprache mit der Auftraggeberin im Bedarfsfall auch außerhalb dieses Zeitraumes Mäharbeiten durchzuführen. Die Wuchshöhe beträgt 6 - 9 cm und die Schnitthöhe beträgt 4 - 4,5 cm ohne Schnittgutaufnahme. Es muss von langer zu langer Seite bzw. von kurzer zu kurzer Seite gemäht werden. In den Torräumen darf nicht gewendet werden. Die Rasenflächen sollen stets einen ordentlichen und gepflegten Eindruck vermitteln, der den Fußballspiel- und Trainingsbetrieb zulässt. Das Schnittgut ist nach näherer Absprache mit der Auftraggeberin mindestens dreimal jährlich aufzunehmen.
Der/Die Auftragnehmende hat die für die Durchführung der Mäharbeiten notwendigen Maschinen sowie die notwendige Ausrüstung zu stellen.
Die Leistungen werden in Form eines Rahmenvertrags vergeben. Das jährlich geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto). Dieses geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis (Anlage B) sowie den weiteren Vergabeunterlagen.
Stadt Seelze Rathausplatz 1 30926 Seelze (Erfolgt in Absprache mit Abt. 11.1 - Sport & Kultur)
1. Almhorst/Rohlanddamm, 3.783 m², alle 2 Wochen, 14 Mähgänge, Menge gesamt: 52.962 m²
2. Dedensen/ Am Sportplatz, A- und B-Platz, 18.407 m², 2 mal pro Woche, 60 Mähgänge, Menge gesamt: 1.104.420 m²
3. Gümmer/Landschaftsstraße, A- und B-Platz, 13.331 m², 2 mal pro Woche, 60 Mähgänge, Menge gesamt: 799.860 m²
4. Harenberg/Gehrdener Straße
4.1 Hauptplatz, 11.840 m², 2 mal pro Woche, 60 Mähgänge, Menge gesamt: 710.400 m²
4.2 Nebenplatz, 2.427 m², alle 2 Wochen, 14 Mähgänge, Menge gesamt: 33.978 m²
5. Kirchwehren/ Munzeler Weg, A- Platz, 6.069 m², 1 mal pro Woche, 30 Mähgänge, Menge gesamt: 182.070 m²
6. Letter/Klöcknerstraße (MSC), 9.415 m², 1 mal pro Woche, 30 Mähgänge, Menge gesamt: 231.770 m²
7. Lohnde/ Fährweg, Hauptplatz, 7.759 m², 1 mal pro Woche, 30 Mähgänge, Menge gesamt: 232.770 m²
8. Seelze/ Hannoversche Straße (RSV), A- und B- Platz, 12.634 m², 2 mal pro W...
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Mäharbeiten und das Aufnehmen des Schnittgutes der in der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis (Anlage B) aufgeführten Sportplätze nach Maßgabe der Vertragsbedingungen (Anlage C), des Dienstleistungsvertrages (siehe Anlage D) und seines Angebotes einschließlich der Ausschreibung beigefügten Anlagen (wobei der Mähplan in Anlage E lediglich eine unverbindliche Übersicht darstellt).
Auf den Sportflächen besteht keine Möglichkeit zur Lagerung von Ausrüstung und Maschinen des/der Auftragnehmenden. Aufgenommenes Schnittgut kann nicht auf den Sportflächen gelagert bzw. entsorgt werden. Der/die Auftragnehmende hat das aufgenommene Schnittgut selbst zu entsorgen.
An- und Abfahrten sowie Zwischentransporte der Arbeitskräfte zu den jeweiligen Pflegestellen werden nicht gesondert vergütet und sind vom Auftragnehmenden/der Auftragnehmenden in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sämtliche angebotenen Preise im Leistungsverzeichnis beinhalten alle zur Leistungserbringung erforderlichen Nebenleistungen wie Maschinen, Geräte und Treib- und Schmierstoffe sowie die Kosten von Fahrer/-in, Arbeiter/-in und Sicherungspersonal.
Bei Schäden an den Rasenflächen und Schädlingsbefall ist die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren (per E-Mail). Soweit der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin den Schaden zu vertreten hat, hat er/sie nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz zu leisten.
Die ausgeschriebene Leistung wird in Form eines Rahmenvertrages vergeben. Bei Rahmenverträgen handelt es sich um Aufträge, die ein Auftraggeber/eine Auftraggeberin an ein Unternehmen vergibt, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere den in Aussicht genommenen Preis. Die Anzahl der Mähgänge im Leistungsverzeichnis sind daher lediglich Durchschnittsangaben; die Anzahl kann sich je nach Vegetation und Witterung ändern. Es werden lediglich die tatsächlich durchgeführten Leistungen bezahlt. Ein Anspruch auf die im Leistungsverzeichnis durchgeführten Mähgänge besteht nicht. Von der Auftraggeberin genehmigte Mehrleistungen werden den Einheitspreisen entsprechend vergütet. Das jährlich geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto). Dieses geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen.
Die Auftraggeberin wird den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin schriftlich (i.d.R. per E-Mail) mit den Mähgängen beauftragen. Eine Kopie des Schreibens (E-Mail) ist der Rechnung (siehe Anlage C - Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen) beizufügen.
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Erteilung des Zuschlags der Auftraggeberin auf das Angebot des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin, frühestens aber am 01.03.2023, in Kraft und gilt zunächst bis zum 28.02.2025. Der Vertrag verlängert sich maximal 2x jeweils um ein Jahr, wenn die Auftraggeberin ihn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt, vgl. § 21 Abs. 6 VgV.
Der Vertrag beginnt am 01.03.2023.
Der Vertrag endet am 28.02.2025 und verlängert sich danach maximal 2-mal jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wurde.
Bedingung für eine Verlängerung des Vertrages über den 28.02.2025 hinaus, ist die erneute Vorlage einer Verpflichtungserklärung des AN gemäß § 4 NTVergG bis zum 31.01.2025 nach Aufforderung durch den AG.
Der Vertrag endet spätestens am 28.02.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal (DTVP) unter www.dtvp.de zur Verfügung.
Auch die Kommunikation wird elektronisch über diese Plattform abgewickelt.
Die Bietenden haben ihr Postfach laufend auf Nachrichten zu überprüfen.
Die Bieterfragen sind bitte bis zum 08.09.2022 schriftlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) zu stellen, damit diese noch zehn Kalendertage vor Angebotsfrist beantwortet werden können
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (in Abhängigkeit zur Unternehmensform)
- Aktueller Nachweis zur Eintragung in ein Berufsregister (Handwerksrolle, HWK, IHK, LWK etc.)
Dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen / Unterlagen beizufügen:
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
- Mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden,
- Mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,
- Mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden,
- Mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der unter 2. genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. h. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124) oder alternativ Angabe einer Präqualifizierungsnummer (PQ) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Gewerbeanmeldung und ggf. Gewerbeummeldung
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der Krankenkasse(n) (KK)
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (BG)
- Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- Gültiger Nachweis einer (Berufs-)Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestentgelts (§ 4 Abs. 1 NTVergG)
- Eigenerklärung_Russlandsanktionen_EU
Folgende Nachweise sind von jedem Nachunternehmer auszufüllen bzw. einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124) oder alternativ Angabe einer Präqualifizierungsnummer (PQ) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestentgelts (§ 4 Abs. 1 NTVergG)
- Eigenerklärung_Russlandsanktionen_EU
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen / Unterlagen beizufügen:
Mit der Angebotsabgabe sind folgende Erfahrungen/Kenntnisse darzulegen:
Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens zwei Referenzprojekten über Mäharbeiten mit einem Auftragswert von mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto innerhalb der letzten vier Jahre, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind (Sportrasenflächen). Es können auch mehr als drei Referenzen angegeben werden. Siehe VHB 444 - Referenzbescheinigungen, oder vergleichbare Referenznachweise.
(Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Kurze Beschreibung des Projektes,
- Leistungszeitraum,
- Auftragswert (netto),
- ggf. Referenzschreiben des/der Auftraggebenden.)
- Zahlung eines Mindestentgelts gemäß § 4 Abs. 1 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Seelze, Rathausplatz 1, 30926 Seelze
Die Submission ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zentrale Vergabestelle wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Zentraler Vergabestelle und Bietenden sowie die Einreichung von Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Regelungen.
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP). Schriftlich eingegangene Angebote sowie Angebote per E-Mail werden nicht berücksichtigt.
Angebote werden in Textform entgegengenommen. Sofern in diesem Dokument oder den sonstigen Vergabeunterlagen unterschriebene Dokumente gefordert werden, reichen eingescannte Unterlagen und Unterschriften als PDF aus.
Die Bietenden haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bietenden Unklarheiten, so haben diese unverzüglich und vor Abgabe des Angebotes darauf hinzuweisen. Die Bietenden werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen - spätestens bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist (08.09.2022) - zu übermitteln, damit noch eine zeitnahe Beantwortung dieser Bieterfragen im Vergabeportal DTVP erfolgen kann.
Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten und Nebenangeboten ist nicht zugelassen.
Zur Nutzung der Vergabeplattform zur Abgabe elektronischer Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet. Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben:
- Microsoft Internet Explorer ab Version 9 bzw. Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version,
- Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version,
- Google Chrome in der jeweils aktuellen Version,
- Apple Safari ab Version 5.
Um sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden am Vergabeverfahren automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden und die Antworten auf Fragen der Teilnehmenden erhalten, sollten Interessenten sich auf der Vergabeplattform für das Vergabeverfahren registrieren (freiwillige Registrierung). Es obliegt ausschließlich den Teilnehmenden, durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass das bei der Registrierung angegebene E-Mail-Postfach kontinuierlich überwacht wird. Ohne Registrierung kann der Erhalt vorstehender Informationen nicht gewährleistet werden. Unternehmen, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig im Projektraum auf der Vergabeplattform informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Zentrale Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat. Das Risiko, ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen oder Informationen abzugeben, liegt ohne erfolgte Registrierung beim Teilnehmenden. Die Registrierung für die Vergabeplattform ist für Unternehmen vollständig kostenfrei.
Um entsprechende Beachtung wird gebeten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRURZFP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag
gem § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. §160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.