Stadt Syke - Vergabe Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 110-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Syke
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 28857
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Syke - Vergabe Planungsleistungen
Vergabe von Planungsleistungen zum Umbau eines ehemaligen Hotels in ein Begegnungs- und Kulturzentrum
28857 Syke
Die Stadt Syke hat Grundstück und Gebäudekomplex des ehemaligen Gastronomiebetriebs "Wessel"s Hotel" in Syke im Jahr 2021 erworben mit dem Ziel, im denkmalgeschützten Gebäude Hauptstraße 33 einen Ort der Begegnung zu schaffen. Vorgesehen ist, durch Abrisse z. B. eines alten Schießstandes und durch Herstellung der Außenflächen einen Anziehungspunkt im Innenstadtzentrum zu schaffen und gleichzeitig Nutzung und Erhalt des Denkmals sicher-zustellen. Im Gebäude sollen Räume geschaffen werden, die von Vereinen, politischen Gremien etc. für Zusammenkünfte und Sitzungen genutzt werden können. Zudem ist geplant, die Syker Stadtbibliothek aus den Räumlichkeiten am Rathaus in die Innenstadt zu verlegen.
In einem ersten Schritt hat ein Ingenieurbüro bereits Überlegungen zur Machbarkeit durchgeführt, das Ergebnis in öffentlicher Ratssitzung präsentiert und die voraussichtlichen Umbaukosten grob ermittelt.
Im vorliegenden Verfahren soll die Objektplanung im Leistungsbild Gebäude und Innenplanung lt. HOAI 2021 vergeben und stufenweise beauftragt werden. Für die Planungskosten der Leistungsphasen (LPH) 1 bis 5 HOAI im Bereich der Objektplanung wurden Fördermittel über das "Sofortprogramm Perspektive Innenstadt!" beantragt. Diese Planungsleistungen sind bis zum 31.03.2023 zu erbringen und schlusszurechnen.
Für die bauliche Umsetzung bewirbt sich die Stadt um Fördermittel aus der Städtebauförderung.
Der Auftraggeber rechnet für das Gesamtprojekt derzeit mit einem Kostenbudget in Höhe von ca. 2,8 Mio. EUR (brutto). Der Auftragnehmer hat seine Leistungserbringung auf die Einhaltung dieses Budgets auszurichten.
Mit Erteilung des Zuschlags beauftragt der Auftraggeber die in der Leistungsbeschreibung, Abschnitt B der Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen nicht vollständig, sondern stufenweise wie folgt:
Mit Zuschlagserteilung erfolgt zunächst die Beauftragung des Auftragnehmers mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundbeauftragung). Die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 ff. kann der Auftraggeber durch einseitigen Abruf in bis zu drei weiteren Paketen bei Bedarf optional beauftragen (Folgebeauftragungen).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Folgebeauftragungen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung der jeweils vorhergehenden Beauftragung abruft (Abruffrist).
Das Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt!" speist sich aus der EU-Aufbauhilfe REACT EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Die Angabe in Ziffer II.2.7) zur Vertragslaufzeit ist als Orientierungswert auf Basis der aktuellen Planungen des Auftraggebers für den Verlauf des Vergabeverfahrens und der Planungs- und Bauphase zu verstehen. Der Vertrag endet grundsätzlich mit Abschluss der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistung. Insoweit kann sich sowohl eine kürzere, als auch eine längere tatsächliche Vertragslaufzeit ergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleich-baren Planungsleistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung der Versicherung oder verbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
zu 2.: Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall mindestens 1,5 Mio. EUR. Diese Deckungssumme muss pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
3. Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
4. Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2019 bis 2021, gegliedert nach Büroinhaber/Geschäftsführer/innen, Architekten/Ingenieure/innen und Kaufmännischen/technischen Mitarbeiter/innen.
5. Eigenerklärung zum/zur vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, Beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
6. Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
zu 3.: Es sind mindestens drei Referenzleistungen vorzulegen. Dabei gelten kumulativ folgende Mindestanforderungen:
- Alle Referenzleistungen müssen Leistungen des Leistungsbilds Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI betreffen.
- Alle Referenzleistungen müssen anrechenbare Kosten in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) umfassen.
- Alle Referenzleistungen müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß HOAI umfassen, wobei die Leistungsphase 8 bereits begonnen worden sein muss.
- Der Beginn der Leistungen des Bieters in allen Referenzleistungen darf grundsätzlich frühestens am 01.01.2017 erfolgt sein.
- Mindestens eine der Referenzleistungen muss dabei den Umbau eines denkmalgeschützten Objekts betreffen; im Übrigen gelten die vorstehenden Mindestanforderungen auch für diese Referenz. Die Referenz, die den Umbau eines denkmalgeschützten Objektes betrifft, muss seit dem 01.01.2014 begonnen worden sein.
zu 5.: Für die als Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in vorgesehenen Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Architekt/in oder Ingenieur/in entsprechend des jeweils einschlägigen Landesrechts zu erbringen.
Die als Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in vorgesehenen Personen müssen über eine Berufszulassung als Architekt/in oder Ingenieur/in entsprechend des jeweils einschlägigen Landesrechts verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB abzugeben.
Es ist eine Eigenerklärung gemäß Verordnung (EU) 2022/576 über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 abzugeben.
Eignungsleihe:
Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil D, Anlage D03) nachzuweisen.
Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften geben ein gemeinsames Angebot ab. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft im Falle des Zuschlags eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Teil D, Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6Y6R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/oeffentliche-auftraege.html