Winterdienst AS Gandersheim 2022 - 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: NOW-2022-0283-NO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst AS Gandersheim 2022 - 2025
Winterdienst 2022 - 2025
Winterdienst im Bereich AM Göttingen
Autobahn A7 und A38 im Bereich der Autobahnmeisterei
Göttingen
Winterdienstleistung im Beich der BAB A7 und A38. Gestellung von Fahrzeug, Gerät und Fahrer
Option einer einmaligen Verlängerung um eine Winterdienstperiode bis zum 30.04.2026.
Das voraussichtliche Auftragsvolumen beträgt 327.630,- EUR. Es werden mindestens 70% des im Angebot angegebenen Auftragswertes als Mindestabnahmewert für
die Gesamtlaufzeit festgelegt, höchstens werden 150% dieses Wertes abgerufen
Winterdienst im Bereich AM Hildesheim Fz. 1
Bezirk der Autobahnmeisterei Hildesheim A7, A37, A39
Winterdienstleistung im Beich der BAB A7 und A37 und A39. Gestellung von Fahrzeug, Gerät und Fahrer
Option einer einmaligen Verlängerung um eine Winterdienstperiode bis zum 30.04.2026.
Das voraussichtliche Auftragsvolumen beträgt 212.150,- EUR. Es werden mindestens 70% des im Angebot angegebenen Auftragswertes als Mindestabnahmewert für
die Gesamtlaufzeit festgelegt, höchstens werden 150% dieses Wertes abgerufen.
Winterdienst im Bereich AM Hildesheim Fz. 2
Bezirk der Autobahnmeisterei Hildesheim A7, A37, A39
Winterdienstleistung im Beich der BAB A7 und A37 und A39. Gestellung von Fahrzeug, Gerät und Fahrer
Option einer einmaligen Verlängerung um eine Winterdienstperiode bis zum 30.04.2026.
Das voraussichtliche Auftragsvolumen beträgt 212.150,- EUR. Es werden mindestens 70% des im Angebot angegebenen Auftragswertes als Mindestabnahmewert für
die Gesamtlaufzeit festgelegt, höchstens werden 150% dieses Wertes abgerufen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB
Der AG behält sich die Vorlage geeigneter Nachweise vor.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe über den Jahresumsatz der vergangenen drei Jahre
Der AG behält sich die Vorlage geeigneter Nachweise vor.
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
- Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
- Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens
- Angabe der Stationierung des jeweiligen Fahrzeuges, sodass sichergestellt ist, dass innerhalb 45 Minuten nach Anforderung/Abruf des AG das Fahrzeug zur Beladung durch den AN auf der Autobahnmeisterei zur Verfügung steht.
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
- Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden
- Die Schneepflüge des Auftragnehmers müssen vom Fahrerhaus bedienbar, nach links und rechts schwenkbar sein und eine schnelle sowie Fahrbahn schonende Schneeräumung gewährleisten, z. B. durch Klappscharen und entsprechende Schürfleisten. Entsprechend der Breiten der zu betreuenden Fahrstreifen muss die Räumbreite in Schrägstellung (32°) mindestens 3,00 m betragen. Die Aufsatzstreuautomaten des Auftragnehmers müssen eine dem Ausführungskonzept
des Auftraggebers entsprechende ausreichende Salzsilo- und Soletankkapazität aufweisen und zur Feuchtsalzstreuung FS 30 geeignet sein. Es müssen am Bedienpult die Parameter Streubreite, Streudichte, Streubild (asymmetrische Streuung) und Solezugabe einstellbar sein. Die Soletanks der Autobahnmeistereien sind mit Abreiß-Schlauch-Sicherungen der Firma Titus Wintermantel GmbH ausgestattet. Zum Befüllen der Soletanks der Streuautomaten müssen diese ebenfalls mit diesem oder einem kompatiblen System ausgestattet sein sowie über einen Grenzwertgeber verfügen, der ein Überlaufen der Soletanks verhindert. Die Kompatibilität ist vom Auftragnehmer nachzuweisen. Die Streuautomaten müssen mit einer von hinten sichtbaren Rundumkennleuchte ausgestattet sein, die im Einsatz eingeschaltet werden muss. Eine Räum- und Streuschleife kann eine Streckenlänge von bis zu 50 km aufweisen. Die mitgeführte Streumittelmenge (Salz und Sole) des eingesetzten Fahrzeugs muss entsprechend sein. Die Mindestmengen betragen für Streusalz 4 m³ und für Sole 1.800 Liter.
Der AG behält sich die Vorlage geeigneter Nachweise vor
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de