Sanierung und Ausbau des Hallenbades Einsiedlerbach - Garten- und Landschaftsbauarbeiten
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Ausbau des Hallenbades Einsiedlerbach - Garten- und Landschaftsbauarbeiten
Garten- und Landschaftsbauarbeiten
Hallenbad Einsiedlerbach, Einsiedlerbach 3, 31787 Hameln
Die Aquasport GmbH beabsichtigt das vorhandene Hallenbad Einsiedlerbach an Hameln teilweise rückzubauen, zu sanieren und mittels Erweiterung weiter auszubauen.
Die Gesamtleistung dieses Gewerks teilt sich im Wesentlichen auf in:
- ca. 2710,00 m² Abbruch befestigter Flächen (Pflaster- und Plattenbeläge aus Betonstein)
- ca. 1270,00 m² Rodung von Pflanzflächen
- ca. 55,00 St. Baumfällung
- ca. 1475,00 m³ Bodenabtrag und Entsorgung
- ca. 128,00 St. Stützwinkel aus Stahlbeton
- ca. 24,00 m Blockstufen aus Beton
- ca. 19,00 m Gabionenwände (Höhe bis 150 cm)
- ca. 625,00 m Bordsteine aus Beton
- ca. 625,00 m Gossen und Rinnen aus Betonstein
- ca. 2980,00 m² Pflasterbeläge aus Betonstein einschl. Frostschutz- und Tragschichten
- ca. 9,00 St. Einläufe
- ca. 30,00 m Geschlossene Entwässerungsrinnen
- ca. 300,00 m Erdkabel
- ca. 5,00 St. Mastleuchten
- ca. 9,00 St. Pollerleuchten
- ca. 120,00 m Traufstreifen
- ca. 1,00 St. Müllplatzeinhausung
- ca. 20,00 St. Fahrradanlehnbügel
- ca. 1,00 psch Handläufe und Geländer aus Edelstahl
- ca. 6,00 St. Absperrpfosten
- ca. 2,00 St. Schrankenanlagen
- ca. 5,00 St. Ausstattungsgegegnstände (Bänke, Tische, Abfallbehälter)
- ca. 10,00 St. Verkehrszeichen mit Rohrpfosten
- ca. 980,00 m² Pflanzflächen aus Stauden und Bodendeckern einschl. Fertigstellungspflege
- ca. 350,00 m² Herstellung von Gebrauchsrasenflächen einschl. Fertigstellungspflege
- ca. 24,00 St. Baumpflanzung einschl. Verankerung und Fertigstellungspflege
- ca. 170,00 m² Wasserbecken mit Folienabdichtung
- ca. 1,00 St. Filteranlage
- ca. 1,00 St. Mönchsbauwerk als Stahlbetonfertigteil
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Betreffend der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]