Landschaftsfenster Ostend Kinderspielplatz Süd - Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 3152
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]07
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hildesheim.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsfenster Ostend Kinderspielplatz Süd - Landschaftsbauarbeiten
Landschaftsfenster Ostend Kinderspielplatz Süd -
Landschaftsbauarbeiten
Wohngebiet Ostend 31135 Hildesheim
- 4.000 m² Tiefenlockerung
- 920 m³ Oberboden von Miete laden, sieben und fördern
- 220 m Tiefbord
- 250 m² Fallschutzflächen
- 214 m² Wassergebundene Wegedecke
- Ausstattungselemente (Spielgeräte, 8 Bänke, 2 Tische, 3 Abfallbehälter)
- 3 Stk Baumpflanzungen inkl. Pflege
- 280 m² Rasenansaat inkl. Pflege
- 90 m² Wiesenansaat inkl. Pflege
Bestandteil der Ausschreibung sind auch weitergehende Leistungen (z.B. Mäharbeiten), die über den o.g. Ausführungszeitraum hinaus zu erbringen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freden
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.reinert-galabau.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPDFBJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland