Gerüstkonstruktion- Infowand Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-04-S2-Info-Gerüst
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5315950
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gerüstkonstruktion- Infowand
Traggerüstkonstruktion für die Infowand am Standort Salzdahlumer Straße 90
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen der Infrastrukturmaßnahmen wird am Standort 2- Salzdahlumer Straße 90eine Info-Wand errichtet. Hierzu wird eine bauseitige Werbeplane (Abmaße: ca. 94,11 m x 9,90 m) an der hier ausgeschriebenen Gerüstkonstruktion montiert: Traggerüstkonstruktion aus 44 Stück Stahlträger HEA 240 S235, System- Aluminium- Fachwerkrahmen, umlaufend und über Eck (90º) inkl. Aluminiumtraversen, an 44 Stück bauseitigen Bohlträgern montiert, Länge: ca. 79,44 m + 13,44 m = 92,88 m, Höhe: ca. 10,40 m. Beleuchtung aus 44 Stück Beleuchtungsstrahlern Vorhalten der Gerüstkonstruktion einschl. Beleuchtung für die Dauer von 52 Monaten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.