MFP - Druckerflotte Referenznummer der Bekanntmachung: 12-03-2022/002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://root.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://root.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
MFP - Druckerflotte
Neue Ausstattung des Landkreises mit einer Druckerflotte (40 Stück)
Neue Ausstattung des Landkreises Peine mit einer Druckerflotte (40 Stück) zur Miete/Leasing über die Laufzeit von 60 Monaten (20 Quartale). Die Leistung beinhaltet die Bereitstellung von Hardware (38xLK 1; 2x LK2) und Software, die Installation und Einweisung, UHG (Urheberrechtsabgabe), die Transportkosten zum jeweiligen Standort, Print&Follow- und Flottenmanagementlösung, einen Softwarepflegevertrag inklusive Upgrades und Updates, den Rücktransport der Systeme nach Vertragsende sowie den Freiseiten (297.000 s/w-Drucke pro Quartal, 99.000 Farbdrucke pro Quartal).
Fotokopien (schwarz/weiß) nach Überschreiten des Freikontingents.
Fotokopien (farbig) nach Überschreiten des Freikontingents.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MFP - Druckerflotte
Ort: Northeim
NUTS-Code: DE918 Northeim
Postleitzahl: 37154
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf Antrag kann bei der Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden.
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per
Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).