Altholzverwertung 2023 - 2024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zacelle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Altholzverwertung 2023 - 2024
Übernahme und Verwertung bzw. Entsorgung der auf den Abfallentsorgungsanlagen des Zweckverbandes in Altencelle, Hermannsburg und Höfer separat angelieferten Alt-, Industrierest-, Gebrauchthölzer der Kategorien A I – A IV in Abrollcontainern
Celle
Bereitstellung von Abrollcontainern und Übernahme und Verwertung bzw. Entsorgung der auf den Abfallentsorgungsanlagen des Zweckverbandes in Altencelle, Hermannsburg und Höfer separat angelieferten Alt-, Industrierest-, Gebrauchthölzer der Kategorien A I – A IV
Der vetrag verlängert sich einmalig und automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den AG gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.12.2025. Nach der optionalen Verlängerung bedarf es keiner gesonderten Kündigung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlichnachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass:
— nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Keine Person, die demVerwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oderKontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde,
— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichenSozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen,
— eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
— der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
— der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignungabgegeben hat.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlichnachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass:
— über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, dieGegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nursofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens),
— eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt:
—— mind. 2,5 Mio EUR für Personenschäden je Schadensfall,
—— mind. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Schadensfall.
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall derAuftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich abgeschlossen und demAuftraggeber ein Nachweis vorgelegt wird, abzugeben.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über – Referenzprojekte (Mindestens …):
Liste geeigneter Projekte innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre, die bezüglich der besonderen Leistungsart, dieGegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Nennung der Artder ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer,Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit:
— Nachweis, dass Übergabestelle im Rahmen eines Entsorgungsfachbetriebs nach §§ 56/5/Kreislaufwirtschaftsgesetz entprechend genehmigt ist,
— Nachweis/Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach §§56/57 Kreislaufwirtschaftsgesetz mit der Zulassungfür die angebotenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten,
— Nachweis der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach 4.BImSchV für Übergabe- undVerwertungsstelle,
— Beschreibung des Verwertungswegs und des Verwertungsverfahrens,
— genaue Anschrift der Übergabe- und Verwertungsstelle.
Abschnitt IV: Verfahren
Celle, Vergabestelle
Es sind keine Personen bei der Öffnung der Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS)der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt überwww.subreport.de/E72237756 Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an denVergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronischeVergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur dieüber die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/Bieterinformationen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).