Vergabe von 4 Inobhutnahmeplätzen für 6-bis 11-jährige Kinde Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-100
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von 4 Inobhutnahmeplätzen für 6-bis 11-jährige Kinde
Vergabe von 4 Inobhutnahmeplätzen für 6-bis 11-jährige Kinder
Landkreis Hildesheim Marie-Wagenknecht-Straße 3 31134 Hildesheim
Vergabe von 4 Inobhutnahmeplätze für Kinder im Alter zwischen dem 6. und dem 11. Lebensjahr, welche pauschal vom Jugendamt des Landkreises Hildesheim finanziert und dem Jugendamt exklusiv zur Verfügung stehen.
Die weiteren Leistungsdetails sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsnachweise gem. § 44 VgV,
insbesondere:
- Unterzeichnung der Eigenerklärung für Bewerber (Formblatt VVB 124)
Eignungsnachweise gem. § 45 VgV,
insbesondere:
- Unterzeichnung der Eigenerklärung für Bewerber (Formblatt VVB 124)
Eignungsnachweise gem. § 46 VgV,
insbesondere:
- Unterzeichnung der Eigenerklärung für Bewerber (Formblatt VVB 124)
-Der*Die Leistungserbringer*in muss ein in der stationären Jugendhilfe erfahrener und gemäß § 75 SGB VIII anerkannter Träger der freien Jugendhilfe sein (durch Nachweis der Anerkennung sowie entsprechender Referenz/en).
- Der*Die Leistungserbringer*in ist aktiv in Niedersachsen und hat mindestens dort Sozialraumkenntnisse. Darüber hinaus wünschenswert wären diese auch in der Stadt
und im Landkreis Hildesheim.
- ZVB Niedersachsen 2020
Abschnitt IV: Verfahren
Die Inobhutnahmeplätze sind schnellstmöglich, spätestens ab dem 03.10.2022 dem Jugendamt zur Verfügung zu stellen, damit dem gesetzliche Auftrag entsprechend nachgekommen werden kann.
4 Jahre Gesamtlaufzeit mit der einmaligen Verlängerungsoption von 1 Jahr
Marie-Wagenknecht-Str. 3, 31134 Hildesheim
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über die Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de oder in elektronischer Form an den:
Landkreis Hildesheim
Amt 103 - Zentrale Beschaffungsstelle
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
E-Mail: [gelöscht]
zu richten.
Anderweitig eingehende mündliche oder schriftliche Anfragen werden nicht beantwortet.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können (freiwillige Registrierung).
Nur mit erfolgter Registrierung werden die Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert und erhalten Bieterrundschreiben auf gestellte Fragen.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden, sodass die Bieter sich in diesem Fall selbständig informieren sollten.
Ohne Registrierung besteht das Risiko, ein Angebot abzugeben, welches auf veralteten Vergabeunterlagen beruht und ohne Registrierung liegt die Verantwortung hierfür beim Bieter.
Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zu dem in der Ausschreibungsbekanntmachung (sh. Verfahrensangaben) genannten Frist bei der Zentralen Vergabestelle eingehen.
Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYYK9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.