Rufbereitschaft für die Lilienthaler Entsorgungsbetriebe für die Pumpwerke und das Kanalnetz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022004061
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rufbereitschaft für die Lilienthaler Entsorgungsbetriebe für die Pumpwerke und das Kanalnetz
Die Lilienthaler Entsorgungsbetriebe vergeben die Rufbereitschaft für die Pumpwerke und das Kanalnetz.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) mit der Rufbereitschaft zu beauftragen. Die Gemeinde Lilienthal hat seit 2017 einen Teil ihres Störungsmanagements für die Abwasserpumpwerke und Kanäle samt Rufbereitschaft extern vergeben. Das aktuelle Vertragsverhältnis wird fristgerecht drei Monate vor Jahresende gekündigt werden, so dass es zum 31.12.2022 endet.
Die Gemeinde Lilienthal hat dafür Sorge zu tragen, dass die Abwasserentsorgung in der Gemeinde uneingeschränkt und ohne jegliche Störungen sichergestellt wird. Hierzu ist es erforderlich, insbesondere folgende Leistungen sicherzustellen, die durch eigene Mitarbeiter der AG nicht erbracht werden können:
• Schwerpunkt Pumpwerke und Kanal:
o Rufbereitschaft Verfahrenstechnik für die Pumpwerke und das Kanalsystem
o Rufbereitschaft Elektrotechnik
• Ergänzende Rufbereitschaften:
o Kanalnotdienst/Spülwagen
o Grubenabfuhr
• Systemaufschaltung:
o Integration in das System des AN
o Bereitstellung von Rechnerkapazitäten
Zur Erbringung der vorgenannten Leistungen beabsichtigt die AG, wie auch bisher, den Zugriff auf ein externes Rufbereitschaftsmanagement mit einer Rufbereitschaft von 24/7, also mittels einer ständig besetzten Leitstelle (24 Stunden an jedem Tag im Jahr) sowie durch qualifizierte Fachkräfte, die über langjährige Erfahrung und die erforderlichen Entscheidungskompetenzen vor Ort verfügen, vorzusehen. Es ist dabei durch den AN sicherzustellen, dass die Prozesse der Abwasserableitung der Gemeinde Lilienthal vor allem auch außerhalb der regulären Dienstzeiten der AG umfassend und störungslos gesteuert und geregelt werden. Hierzu ist es erforderlich das qualifizierte Personal im Zuge der Anlagenüberwachung alle Prozesse und erforderlichen Maßnahmen umgehend bewerten und entsprechende Schritte einleiten kann. Die Einsätze sind durch langjährig erfahrene Abwassermeister zur Gewährleistung der Organisationssicherheit über eine Leitwarte mit entsprechender Infrastruktur zu koordinieren. Es ist eine enge Abstimmung zwischen der AG und dem AN, vor allem bei besonderen Anlässen oder als Jahresabschluss, vorzusehen, mindestens ist jedoch ein halbjährliches Berichtswesen zu erbringen.
Der Leistungszeitraum (Vertragsbeginn) beginnt am 01.01.2023 zum 31.12.2025. Die AG behält sich optional vor, die Vertragslaufzeit um ein Jahr zu verlängern, sofern von dieser Option spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit Gebrauch gemacht wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Angaben zum Firmenprofil/Unternehmensdarstellung (wesentliche Geschäftsfelder und Leistungsspektrum sowie Struktur und Organisationsform des Unternehmens; Darstellung des zur Verfügung stehenden Servicenetzes) (max. 2 Seiten ergänzend zur Anlage 2),
- Eigenerklärung zur Eignung u.a. Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister,
- Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Anlage 2),
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist (Anlage 2).
- Bankauskunft: Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten,
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (Anlage 2),
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt ODER Verpflichtungserklärung über Abschluss bei Auftrag (Anlage 2):
[Betrag gelöscht] Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB (Anlage 2) vorliegen,
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist (Anlage 2),
- Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohns (Formblätter 231 EU und 232 EU, Formblatt 2),
- Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, zum Beispiel einer Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so ist in diesem Fall die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend verlangte Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bewerbers aus dem Auftrag einzustehen; diese Verpflichtungserklärung, die die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen nicht einseitig widerrufen können darf, ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt ODER Verpflichtungserklärung über Abschluss bei Auftrag (Anlage 2):
[Betrag gelöscht] Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Angabe des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals einschließlich dessen beruflicher Qualifikation (Anlage 2),
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen über die erforderlichen Arbeitskräfte verfügt, die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind (Anlage 2),
- Bestätigung über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der Rufbereitschaft 24/7 durch qualifiziertes Fachpersonal (Anlage 2), wobei die vorgesehene Einsatzleitung namentlich sowie das Personal vor Ort mindestens nach seiner Qualifikation zu unterscheiden und zu benennen ist,
- Falls zutreffend: "Verzeichnis Nachunternehmerleistungen" (Formblatt 235) und "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" (Formblatt 236),
- Nachweis der ISO 9000 ff. oder einer in Deutschland anerkannten gleichwertigen Zertifizierung (Anlage 2),
- Der Bieter hat mit dem Angebot drei Referenzen über Betriebsführungsverträge mit vergleichbaren Anforderungen, die mit dem Anforderungsprofil der AG vergleichbar sind, aus den drei Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021 einzureichen.
Die geforderten Referenzen sollten bestmöglich die Eignung für die Begleitung des Vorhabens erkennen lassen. Referenzen müssen bei öffentlichen Auftraggebern jeweils einen Ansprechpartner bei dem jeweiligen Auftraggeber enthalten. Die jeweilige Referenz soll einen Umfang von 3 Seiten (Schriftgröße nicht kleiner als 12 pt) nicht überschreiten.
Die vorzulegende(n) Referenz(en) müssen erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen geeignet ist. Es wird gewünscht, nicht mehr als drei geeignete Referenzen vorzulegen.
- Nachweis der ISO 9000 ff. oder einer in Deutschland anerkannten gleichwertigen Zertifizierung (Anlage 2).
- Der Bieter hat mit dem Angebot drei Referenzen über Betriebsführungsverträge mit vergleichbaren Anforderungen, die mit dem Anforderungsprofil der AG vergleichbar sind, aus den drei Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021 einzureichen.
Aus Anlass der verschärften Sanktionen gegen russische Unternehmen im Zusammenhang mit dem Angriff auf die Ukraine dürfen laut Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022, in Kraft getreten am 09.04.2022, bei EU-weiten Vergabeverfahren russische Unternehmen weder als Haupt- noch als Nachunternehmer oder als Lieferant oder als ein Unternehmen, von dem ein Bewerber/Bieter bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaft sich die Eignung leiht (sofern die betreffende Leistung mehr als 10% des betroffenen Auftrags ausmacht), beauftragt werden. Dies gilt für öffentliche Aufträge, für öffentliche Aufträge im Sektorenbereich und für die Vergabe von Konzessionen gleichermaßen. Die Tatsache, ob es sich um ein solches Unternehmen handelt, ist aufzuklären, durch Anforderung entsprechender Erklärungen der Bewerber/Bieter bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaft.
Vor diesem Hintergrund werden die Bieter bzw. Bietergemeinschaften aufgefordert, die als Anlage 2a zur Verfügung gestellte Eigenerklärung auszufüllen und gemeinsam mit den vorgenannten weiteren Nachweisen zur Eignung vorzulegen (Vorlage der Eigenerklärung von jedem beteiligten Bewerber/Bieter bzw. Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und sonstigen betreffenden Unternehmen).
Für die erforderliche Überprüfung der Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit zu a), b) und c) sowie bezüglich der Vorgaben gemäß Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 ist es erforderlich, dass die Anlage 2 „Bewerberbogen / Eigenerklärungen zur Eignung“, die Anlage 2a „Eigenerklärung „Ausschlussgrund“ gemäß Art. 5k) der Verordnung (EU) 2022/576“ sowie – falls zutreffend – die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden.
Änderungen an den Unterlagen sind nicht erlaubt und führen zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren.
- Eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 100 Mio. € einschließlich einer Umweltschadenversicherung (USV) nach Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. €.
- Eine Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung, mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Euro.
Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anfragen zum Verfahren sind nur über die genannte Vergabeplattform zulässig. Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
Sollten Probleme beim Hochladen des Angebotes auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.