Rahmenvereinbarung über den Ausbau von Fahrzeugen mit Polizeispezifika Referenznummer der Bekanntmachung: 049-RV-ZKF/2021-03.331
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über den Ausbau von Fahrzeugen mit Polizeispezifika
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über den Ausbau von Fahrzeugen mit Polizeispezifika.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) für die Lose 1 bis 3 zu entnehmen.
Der Ausbau von mindestens 5 Fahrzeugen für Los 1, 4 Fahrzeugen für Los 2 und 1 Fahrzeug für Los 3 innerhalb der ersten Vertragslaufzeit von 12 Monaten wird garantiert.
In den darauffolgenden Jahren einer etwaigen Vertragsverlängerung werden voraussichtlich jeweils die selben Mengen (5 Fahrzeugen für Los 1, 4 Fahrzeugen für Los 2 und 1 Fahrzeug für Los 3) pro Jahr beauftragt. Die Beauftragung dieser Mengen wird jedoch nicht garantiert.
Darüber hinaus ist der Ausbau von insgesamt 20 weiteren Fahrzeugen für Los 1, 14 weiteren Fahrzeugen für Los 2 und 6 weiteren Fahrzeugen für Los 3 innerhalb der maximal möglichen Vertragslaufzeit von 48 Monaten (12 Monate inkl. 3 Verlängerungsoptionen zu jeweils 12 Monate (vgl. Ziff. 2.21)) möglich, kann aber nicht garantiert werden.
Ausbau als Fahrzeug für Spezialeinheiten
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsi-sche Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbe-hörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über den Ausbau von Fahrzeugen mit Polizeispezifika.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) für die Lose 1 bis 3 zu entnehmen.
Ausbau für Fahrzeug als Funkstreifenwagen atypisch
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Un-ternehmen (§ 21 VgV) über den Ausbau von Fahrzeugen mit Polizeispezifika.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) für die Lose 1 bis 3 zu entnehmen.
Ausbau für Fahrzeug als Funkstreifenwagen BAB atypisch
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsi-sche Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbe-hörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Un-ternehmen (§ 21 VgV) über den Ausbau von Fahrzeugen mit Polizeispezifika.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) für die Lose 1 bis 3 zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 34 Abs. 1 UVgO der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
- Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen.
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten.
- ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDFB5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
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Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
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Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
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