Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Dienstrad-Leasing Angebotes für tariflich beschäftigte Mitarbeitende des Landkreises Osnabrück, der MaßArbeit kAöR, und der Regionalleitstelle Osnabrück kAöR Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2022 - 254
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lst-os.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de/wirtschaft-arbeit/arbeitsmarkt/arbeitsmarkt
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Dienstrad-Leasing Angebotes für tariflich beschäftigte Mitarbeitende des Landkreises Osnabrück, der MaßArbeit kAöR, und der Regionalleitstelle Osnabrück kAöR
Der Landkreis Osnabrück und seine teilnehmenden Beteiligungen möchten mit dem Leasinganbieter jeweils eine Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Dienstrad-Leasingangebotes für die insgesamt rund 1.067 tariflich Beschäftigten abschließen. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der gemeinsamen Beschaffung des Landkreises und der teilnehmenden Beteiligungen an eine/n Anbieter/in als jeweils selbständige Vertragspartner/Rechnungsempfänger.
Der Landkreis Osnabrück und seine teilnehmenden Beteiligungen schließen hierfür auf Grundlage der jeweiligen Rahmenvereinbarungen jeweils Einzel-Leasingverträge für ihre Beschäftigten mit dem Leasinganbieter ab. Der Landkreis Osnabrück und seine teilnehmenden Beteiligungen vereinbaren entsprechende Nutzungs- und Überlassungsverträge mit den Rechten und Pflichten der Beschäftigten und regeln die Gehaltsumwandlung über eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung. Leasingnehmer werden jeweils separat der Landkreis Osnabrück sowie jede der teilnehmenden Beteiligungen.
Der Landkreis Osnabrück und seine teilnehmenden Beteiligungen sind dabei an die Vorgaben des "Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing)" vom 25.10.2020 in der jeweils geltenden Fassung gebunden. Sollten sich künftig relevante Änderungen im Tarifvertrag ergeben, kann aus Rechtsgründen eine entsprechende Anpassung der hier beschriebenen Rahmenbedingungen erforderlich sein.
Mit der Einführung dieses Angebots möchten der Landkreis Osnabrück und seine teilnehmenden Beteiligungen einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Mobilität und dem Klimaschutz leisten und ihr Angebot des betrieblichen Gesundheitsmanagements erweitern.
Der Auftrag wird zunächst für eine Laufzeit von 3 Jahren vergeben. Im Anschluss bestehen je Los die Möglichkeit den Vertrag dreimal um ein Jahr zu verlängern. (vgl. Vergabeunterlagen)
Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Dienstrad-Leasing Angebotes für tariflich beschäftigte Mitarbeitende des Landkreises Osnabrück
Kreishaus Osnabrück Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück
Der Landkreis Osnabrück und seine teilnehmenden Beteiligungen möchten mit dem Leasinganbieter jeweils eine Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Dienstrad-Leasingangebotes für die tariflich Beschäftigten abschließen. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der gemeinsamen Beschaffung des Landkreises und der teilnehmenden Beteiligungen an eine/n Anbieter/in als jeweils selbständige Vertragspartner/Rechnungsempfänger.
Beim Landkreis Osnabrück sind 870 tariflich Beschäftigte für die Inanspruchnahme des Fahrrad-Leasings berechtigt.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand einer objektiven Bewertung der Eignungskriterien:
- Referenzen der Leasinganbieter= 30 %: Referenzen des Unternehmens seit 2016, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Referenzgeber und Ansprechperson, Abschluss der Rahmenvereinbarung, Laufzeit, Anzahl der berechtigten Mitarbeitenden, Anzahl der Inanspruchnahme.
- Nachweis des bestehenden Händlernetzes = 70 %: Nachweis der kooperierenden Fachhändler im Stadtgebiet von Osnabrück und im Gesamtgebiet des Landkreises Osnabrück (Verortung der Fachhändler in einem Radius von 20km um den Ortskern). Darüber hinaus Nachweis über die Gesamtanzahl der Fachhändler im bestehenden Händlernetz.
Anhand der Eingereichten Unterlagen zur Eignung wird eine Reihenfolge festgelegt und lediglich die besten Unternehmen werden zu einer Angebotsabgabe aufgefordert. Wird die Höchstteilnehmerzahl überschritten und erreichen mehrere Bewerber eine identische Punktzahl, entscheidet das Los.
Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Dienstrad-Leasing Angebotes für tariflich beschäftigte Mitarbeitende der MaßArbeit kAöR
Kreishaus Osnabrück Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück
Der Landkreis Osnabrück und seine teilnehmenden Beteiligungen möchten mit dem Leasinganbieter jeweils eine Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Dienstrad-Leasingangebotes für die tariflich Beschäftigten abschließen. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der gemeinsamen Beschaffung des Landkreises und der teilnehmenden Beteiligungen an eine/n Anbieter/in als jeweils selbständige Vertragspartner/Rechnungsempfänger.
Bei der MaßArbeit kAöR sind 161 tariflich Beschäftigte für die Inanspruchnahme des Fahrrad-Leasings berechtigt.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand einer objektiven Bewertung der Eignungskriterien:
- Referenzen der Leasinganbieter= 30 %: Referenzen des Unternehmens seit 2016, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Referenzgeber und Ansprechperson, Abschluss der Rahmenvereinbarung, Laufzeit, Anzahl der berechtigten Mitarbeitenden, Anzahl der Inanspruchnahme.
- Nachweis des bestehenden Händlernetzes = 70 %: Nachweis der kooperierenden Fachhändler im Stadtgebiet von Osnabrück und im Gesamtgebiet des Landkreises Osnabrück (Verortung der Fachhändler in einem Radius von 20km um den Ortskern). Darüber hinaus Nachweis über die Gesamtanzahl der Fachhändler im bestehenden Händlernetz.
Anhand der Eingereichten Unterlagen zur Eignung wird eine Reihenfolge festgelegt und lediglich die besten Unternehmen werden zu einer Angebotsabgabe aufgefordert. Wird die Höchstteilnehmerzahl überschritten und erreichen mehrere Bewerber eine identische Punktzahl, entscheidet das Los.
Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Dienstrad-Leasing Angebotes für tariflich beschäftigte Mitarbeitende der Regionalleitstelle Osnabrück kAöR
Kreishaus Osnabrück Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück
Der Landkreis Osnabrück und seine teilnehmenden Beteiligungen möchten mit dem Leasinganbieter jeweils eine Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Dienstrad-Leasingangebotes für die tariflich Beschäftigten abschließen. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der gemeinsamen Beschaffung des Landkreises und der teilnehmenden Beteiligungen an eine/n Anbieter/in als jeweils selbständige Vertragspartner/Rechnungsempfänger.
Bei der Regionalleitstelle Osnabrück kAöR sind 36 tariflich Beschäftigte für die Inanspruchnahme des Fahrrad-Leasings berechtigt.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand einer objektiven Bewertung der Eignungskriterien:
- Referenzen der Leasinganbieter= 30 %: Referenzen des Unternehmens seit 2016, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Referenzgeber und Ansprechperson, Abschluss der Rahmenvereinbarung, Laufzeit, Anzahl der berechtigten Mitarbeitenden, Anzahl der Inanspruchnahme.
- Nachweis des bestehenden Händlernetzes = 70 %: Nachweis der kooperierenden Fachhändler im Stadtgebiet von Osnabrück und im Gesamtgebiet des Landkreises Osnabrück (Verortung der Fachhändler in einem Radius von 20km um den Ortskern). Darüber hinaus Nachweis über die Gesamtanzahl der Fachhändler im bestehenden Händlernetz.
Anhand der Eingereichten Unterlagen zur Eignung wird eine Reihenfolge festgelegt und lediglich die besten Unternehmen werden zu einer Angebotsabgabe aufgefordert. Wird die Höchstteilnehmerzahl überschritten und erreichen mehrere Bewerber eine identische Punktzahl, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 28.09.2022 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Es werden 3 bis
maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYD8L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3274), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.