GfA Lüneburg - Sammlung und Entsorgung von Problemabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: 1007/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bardowick
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21357
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131 / 9232-70
Fax: +49 4131 / 9232-99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gfa-lueneburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
GfA Lüneburg - Sammlung und Entsorgung von Problemabfällen
Sammlung und Entsorgung von Problemabfällen aus Haushaltungen.
Landkreis Lüneburg
Folgende Leistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung:
- Mobile Sammlung von Problemabfällen aus Haushaltungen,
- Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen aus der mobilen Sammlung und von der Annahmestelle im Entsorgungszentrum Bardowick.
Der Vertrag verlängert sich zweimal um ein Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsablauf von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen
BB1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB2 Registereintrag
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Vorzulegen für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und Eignungsverleiher, sofern diese für die wirtschaftlich/finanzielle Leistungsfähigkeit einstehen.
Angaben jeweils für 2019, 2020, 2021 und Mittelwert 2019-2021:
WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (netto);
WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen (netto), bezogen auf: Mobile Sammlung von Problemabfällen und/oder Entsorgung von Problemabfällen.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der vergabeunterlagen).
Vorzulegen für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer, die die betreffende Leistung ausführen sollen.
BL 1 Qualitätssicherung mobile Sammlung
Gültiges Efb-Zertifikat für die Tätigkeiten "Sammeln" und "Befördern" aller vertragsgegenständlichen Abfallschlüssel, beigefügt als Anlage zum Angebot, oder:
Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff, beigefügt als Anlage zum Angebot.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der vergabeunterlagen).
BL 2 Referenzen (mind. 2 aus den letzten 3 Jahren) für die mobile Sammlung kommunaler Schadstoff- / Problemabfälle mit Angabe:
- des Auftraggebers
- der Einsatztage pro Jahr
- dem Zeitraum des Auftrags
- Name, E-Mail und Telefon-Nr. des Ansprechpartners.
LU 1: Beschreibung Logistikkonzept; als Anlage ist eine Darstellung der im Auftragsfall vorgesehenen logistischen Durchführung des Auftragsgegenstandes vorzulegen mit Angaben zu
- der für die Erfassung vorgesehenen Fahrzeugart und Größe
- Standort des Fahrzeugs (von dem aus die Touren durchgeführt werden sollen) und Zielanlage (Zwischenlager bzw. erste Entsorgungsanlage)
- Art und Ort des vorgesehenen Handlings (Vorsortierung/Verpackung, ggf. Nachsortierung, Umfüllung u. Ä.)
LU 2: Darstellung Entsorgungswege; als Anlage ist eine Darstellung der weiteren Entsorgungswege ab Zwischenlager beizufügen: je Abfallart (nach Preisblatt) Angaben zur weiteren Entsorgungskette bis zur letztlich abnehmenden Anlage, in welcher die betreffenden Abfälle behandelt oder abgelagert werden sollen (Auflistung entsprechend der Tabelle zum Pos. 2 im Preisblatt)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (vor allem automatische Benachrichtigungen bei Bieterinformationen zu erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Andernfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Da erfahrungsgemäß im Rahmen der Bieterkommunikation wichtige Informationen und ggf. Ergänzungen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden, die für die Erstellung eines Angebots unerlässlich sind, sollten sich Bieter registrieren oder sie haben vor Angebotsabgabe sicherzustellen, dass ihnen etwaige Korrekturen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen vorliegen.
zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterinformationen der Vergabestelle veröffentlicht.
zu IV.2.6: Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Beteiligte an einem Nachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den Zuschlag in Betracht kommt, werden auf Wunsch aus der Bindefrist entlassen. Gleiches gilt für alle Bieter unter den Voraussetzungen der §§ 313 und 314 BGB.
zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJRTCY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1335/1336
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.