Mehrgenerationen-Wohnen in Lingen (Ems) - Ortsteil Holthausen-Biene Referenznummer der Bekanntmachung: 615-HOL
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lingen (Ems)
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49808
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mehrgenerationen-Wohnen in Lingen (Ems) - Ortsteil Holthausen-Biene
Aufgabe des Verfahrens ist ein städtebaulicher Wettbewerbsentwurf mit hochbaulichen Vertiefungen zum Neubau einer Wohnsiedlung im Norden der Stadt Lingen (Ems). In dem entstehenden Quartier sollen geeignete Wohnformern etabliert werden, die zusammen mit Angeboten der Pflege und Betreuung den Bewohnern ermöglichen, auch im Alter ein selbstbestimmtes Leben in ihrem angestammten Umfeld und seinen gewachsenen Sozialstrukturen führen zu können.
Der vorliegende Teilnahmewettbewerb geht einem nichtoffenen Planungswettbewerb voraus, der nach den RPW 2013 durchgeführt werden wird. Der Planungswettbewerb mündet in ein Verhandlungsverfahren (in Anlehnung an die VgV) über die Veräußerung des Grundstücks und den Abschluss eines städtebaulichen Durchführungsvertrages. Es handelt sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags i. S. v. § 103 GWB.
Das Verfahren wird demnach in folgenden Stufen abgewickelt:
Auf der ersten Stufe des Verfahrens wird der vorliegende Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Es können sich ausschließlich Kooperationen aus Architekten und Investoren bewerben. Architekten und Investoren können auch in einer Person auftreten.
Auf der zweiten Stufe des Verfahrens erfolgt ein RPW-Planungswettbewerb. An diesem Wettbewerb werden neben den bereits gesetzten Kooperationen (vgl. Ziff. IV.1.7) alle Kooperationen beteiligt, die die in der vorliegenden Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen (vgl. Ziff. III.1.10). Sollte die Anzahl der geeigneten Kooperationen - neben den gesetzten Kooperationen - größer als 10 sein, entscheidet das Los über die Teilnahme am RPW-Wettbewerb.
An der dritten Stufe des Verfahrens werden die Preisträger aus dem RPW-Wettbewerb beteiligt. Auf der dritten Stufe wird im Rahmen einer Konzeptvergabe über den Verkauf des Grundstücks und die Realisierung des Vorhabens verhandelt. Die im RPW-Wettbewerb ausgewählten Kooperationen müssen auf der dritten Verfahrensstufe einen Betreiber für die auf dem Areal vorzusehenden Senioreneinrichtungen benennen und ein entsprechendes Betriebskonzept vorlegen.
Mit dem Sieger der dritten Verfahrensstufe wird neben dem Grundstückskaufvertrag ein Durchführungsvertrag zu einem noch zu erlassenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgeschlossen. Der Sieger ist verpflichtet, das ca. 2,5 ha große Grundstück zu einem Festpreis von [Betrag gelöscht] EUR/m² zu erwerben. Die spätere bauliche Realisierung des Projektes und der Betrieb der Senioreneinrichtungen erfolgen in alleiniger Trägerschaft und auf alleiniges wirtschaftliches Risiko des in der dritten Verfahrensstufe ermittelten Investors.
Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehenden Unterlagen und der an die Wettbewerbsteilnehmer zu versendenden Auslobung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerbungen sind ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum der Vergabeplattform abzugeben. Die gesamte Kommunikation während des Verfahrens ist ebenfalls über die Vergabeplattform zu führen. Auf das Merkblatt "Hinweise zur elektronischen Abwicklung des Verfahrens.pdf" in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.
Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt 15 Wettbewerbsteilnehmer (Kooperationen aus Architekten und Investoren) begrenzt, davon 5 gesetzte. Erfüllen mehr als 10 weitere Kooperationen die Eignungsanforderungen im Teilnahmewettbewerb, entscheidet insoweit das Los.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Die Erfüllung der Eignungsanforderungen ist Bedingung für die Berücksichtigung im Teilnahmewettbewerb.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
Geforderte Eignungsnachweise der Architekten:
- Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt/-in),
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
- Büro-Exposé mit Mitarbeiter-Organigramm sowie Angaben zum Qualitäts-, Zeit- und Kostenmanagement
- Referenzen zu ausgeführten Wohnungsbauprojekten (alle Leistungsphasen) der letzten 10 Kalenderjahre (mindestens drei Projekte im Siedlungskontext)
- Eigenerklärung zur Eignung gemäß Formblatt 124 LD 'Architekt' (die Ausloberin behält sich die Anforderung weiterer diesbezüglicher Nachweise zum Belege der Eigenerklärungen vor).
- Eigenerklärung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576
Geforderte Eignungsnachweise des Investors:
- Eigenerklärung zur Eignung gemäß Formblatt 124 LD (die Ausloberin behält sich die Anforderung weiterer diesbezüglicher Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen vor).
- Rechtsverbindliche Erklärung zur Übernahme des festgesetzten Kaufpreises für das Plangebiet in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR/m² im Falle des Zuschlages auf der dritten Verfahrensstufe,
- Eigenerklärung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576
Die Wettbewerbsbeteiligung muss durch eine(n) zugelassene(n) Architekten/in nach dem jeweils maßgeblichen Landesrecht erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Arbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf:
- Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen),
- städtebauliche und architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung),
- Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei Errichtung und im Betrieb,
- Erschließung, Funktion und Nutzung,
- Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung,
- Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange (auch: durchgängige Barrierefreiheit)
- Angebot der Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit (Plätze, Freiraumgestaltung, Wegeverbindungen, Erlebnisqualitäten)
- Lebensqualität, Aspekte des gemeinschaftlichen Zusammenlebens
Die Gesamtpreissumme beträgt [Betrag gelöscht] EUR inkl. Mehrwertsteuer.
- 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
- 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
- 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR.
Anerkennungen (2) insgesamt [Betrag gelöscht] EUR inkl. Mehrwertsteuer.
Es bleibt dem Preisgericht vorbehalten, eine andere Aufteilung der Preise und Preisgelder vorzunehmen.
Über die Ausschüttung des Preisgeldes hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung für die Teilnahme am Verfahren.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbergemeinschaften:
Für Bewerbergemeinschaften muss eine gemeinsame Bewerbung abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben. Die Ausloberin weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bewerbergemeinschaftserklärung in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Mit der Beteiligung der Bewerbergemeinschaft an der dritten Verfahrensstufe wird sie zur Bietergemeinschaft. Bietergemeinschaften müssen auf der dritten Verfahrensstufe ein gemeinsames Angebot abgeben. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss führen.
Voraussichtliche Termine im Wettbewerbsverfahren (unverbindlich):
36. KW 2022 - Prüfung der Teilnahmeanträge (Bewerbungen) und ggf. Auslosung der Teilnehmer
37. KW 2022 - Versand Auslobung
40. KW 2022 - Kolloquium und Preisrichtervorbesprechung
45. KW 2022 - Abgabe Planunterlagen
50. KW 2022 - Preisgerichtssitzung
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6ZRTAQ
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Verfahren unterliegt ggf. der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.