Realisierungswettbewerb Rathaus Sottrum Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/136
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 136-390115)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sottrum
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27367
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sottrum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Rathaus Sottrum
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erweiterung und Sanierung des Rathauses der Samtgemeinde Sottrum in Sottrum. Die Samtgemeinde Sottrum hat beschlossen, aufgrund der erheblichen beengten und unzureichenden Raumsituation im bestehenden Rathaus einen Erweiterungsbau zu realisieren. Hierzu ist entschieden worden, die Gebäude Kirchstraße 16 abzureißen, um Platz für die Erweiterung zu schaffen. Um gleiche Standards in den innenräumlichen Qualitäten zu sichern, geht die Erweiterung mit einer Sanierung des bestehenden Rathauses einher, Verbindung(en) und Synergien zwischen Alt und Neu sind ein Ziel des Verfahrens.
Das Gebäude soll als Rathaus aller Mitgliedsgemeinden eine deutlich zukunfts- weisende Symbolkraft entfalten und sich mit seiner zeitgemäßen Architektur in das Ortsbild in unmittelbarer Nähe zur Kirche und dem Park am Eichkamp gleichermaßen selbstbewusst und ortsbildprägend einfügen.
Die Erweiterungsfläche beträgt ca. 460 qm NUF, die Bestandsfläche ebenfalls ca. 460 qm NUF.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
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3.1. Professionelle Kriterien für Architekt*innen
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A) Die Architekt*innen müssen innerhalb der letzten 10 Jahre verantwortlich zeichnen für die Planung und Realisierung (mind. LPH 2 bis 8 komplett erbracht und abgeschlossen) von einem Referenzprojekt, das mind. folgende Anforderungen erfüllt:
Ein hochbauliches Vorhaben aus den letzten 10 Jahren für ein vergleichbares Gebäude (für einen öff. Auftraggeber, Projektkosten KG 300+400 >= 1 Mio Euro brutto).
Als vergleichbar gelten Bauten aus den Bereichen
1. Ausbildung / Wissenschaft / Forschung,
2. Büro / Verwaltung / Staat / Kommune,
3. Gesundheit / Betreuung,
4. Kultur- / Sakralbauten
der Objektliste zu Anlage 10.2 der HOAI mit der Honorarzone III oder höher § 35 HOAI.
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B) Die Architekt*innen müssen innerhalb der letzten 10 Jahre verantwortlich zeichnen für ein Referenzprojekt, das mind. folgende Anforderungen erfüllt:
Ein hochbauliches Referenzprojekt der Architekt:innen des Büros/der Bewerbungsgemeinschaft im Preisrang eines Wettbewerbs nach RPW (Preis, keine Anerkennung, kein Zuschlag im VgV-Verfahren)
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3.2. Professionelle Kriterien für Junge Büros
Gemäß § 75 Abs.4 S. 2 VgV soll Berufsanfängern die Beteiligung ermöglicht werden.
FÜR JUNGE BÜROS GILT FOLGENDES:
Für das Referenzprojekt 3.1.A) gilt die Mindestanforderung hinsichtlich der Baukosten und des öffentlichen Auftraggebers nicht, es kann ein realisiertes Gebäude mit geringeren Baukosten referenziert werden.
Für das Referenzprojekt 3.1.B) kann auch eine mit sonstige Auszeichnungen prämierte Arbeit referenziert werden. Als sonstige Auszeichnung gelten nationale, regionale oder lokale Architekturpreise, Teilnahmen
am Tag der Architektur oder ähnliche von einem Fachgremium nach gestalterischen Aspekten ausgewählte Planungen. Veröffentlichungen in Fachzeitschriften ohne Anlass gelten nicht als Auszeichnung.
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3.1. Professionelle Kriterien für Architekt*innen
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A) Die Architekt*innen müssen innerhalb der letzten 10 Jahre verantwortlich zeichnen für die Planung und Realisierung (mind. LPH 2 bis 8 komplett erbracht und abgeschlossen) von einem Referenzprojekt, das mind. folgende Anforderungen erfüllt:
Ein hochbauliches Vorhaben aus den letzten 10 Jahren für ein vergleichbares Gebäude (für einen öff. Auftraggeber, Projektkosten KG 300+400 >= 1 Mio Euro brutto).
Als vergleichbar gelten Bauten aus den Bereichen
1. Ausbildung / Wissenschaft / Forschung,
2. Büro / Verwaltung / Staat / Kommune,
3. Gesundheit / Betreuung,
4. Kultur- / Sakralbauten
der Objektliste zu Anlage 10.2 der HOAI mit der Honorarzone III oder höher § 35 HOAI.
Gemäß § 75 Abs.4 S. 2 VgV soll Berufsanfängern die Beteiligung ermöglicht werden.
FÜR JUNGE BÜROS GILT FOLGENDES:
Für das Referenzprojekt 3.1 gilt die Mindestanforderung hinsichtlich der Baukosten und des öffentlichen Auftraggebers nicht, es kann ein realisiertes Gebäude mit geringeren Baukosten referenziert werden.
/// Das ehemalige Referenzprojekt 2, Wettbewerbserfolg, ist somit nicht mehr notwendig. ///
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/// Die Abgabefrist der Bewerbungen wurde auf den 05.09.2022, 16:00 Uhr verschoben. ///