Realisierungswettbewerb Rathaus Sottrum Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/136

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 136-390115)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sottrum
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27367
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sottrum.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Realisierungswettbewerb Rathaus Sottrum

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/136
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erweiterung und Sanierung des Rathauses der Samtgemeinde Sottrum in Sottrum. Die Samtgemeinde Sottrum hat beschlossen, aufgrund der erheblichen beengten und unzureichenden Raumsituation im bestehenden Rathaus einen Erweiterungsbau zu realisieren. Hierzu ist entschieden worden, die Gebäude Kirchstraße 16 abzureißen, um Platz für die Erweiterung zu schaffen. Um gleiche Standards in den innenräumlichen Qualitäten zu sichern, geht die Erweiterung mit einer Sanierung des bestehenden Rathauses einher, Verbindung(en) und Synergien zwischen Alt und Neu sind ein Ziel des Verfahrens.

Das Gebäude soll als Rathaus aller Mitgliedsgemeinden eine deutlich zukunfts- weisende Symbolkraft entfalten und sich mit seiner zeitgemäßen Architektur in das Ortsbild in unmittelbarer Nähe zur Kirche und dem Park am Eichkamp gleichermaßen selbstbewusst und ortsbildprägend einfügen.

Die Erweiterungsfläche beträgt ca. 460 qm NUF, die Bestandsfläche ebenfalls ca. 460 qm NUF.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/08/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 136-390115

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.10
Stelle des zu berichtigenden Textes: 3. TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT // § 46 VgV
Anstatt:

.

3.1. Professionelle Kriterien für Architekt*innen

.

A) Die Architekt*innen müssen innerhalb der letzten 10 Jahre verantwortlich zeichnen für die Planung und Realisierung (mind. LPH 2 bis 8 komplett erbracht und abgeschlossen) von einem Referenzprojekt, das mind. folgende Anforderungen erfüllt:

Ein hochbauliches Vorhaben aus den letzten 10 Jahren für ein vergleichbares Gebäude (für einen öff. Auftraggeber, Projektkosten KG 300+400 >= 1 Mio Euro brutto).

Als vergleichbar gelten Bauten aus den Bereichen

1. Ausbildung / Wissenschaft / Forschung,

2. Büro / Verwaltung / Staat / Kommune,

3. Gesundheit / Betreuung,

4. Kultur- / Sakralbauten

der Objektliste zu Anlage 10.2 der HOAI mit der Honorarzone III oder höher § 35 HOAI.

.

B) Die Architekt*innen müssen innerhalb der letzten 10 Jahre verantwortlich zeichnen für ein Referenzprojekt, das mind. folgende Anforderungen erfüllt:

Ein hochbauliches Referenzprojekt der Architekt:innen des Büros/der Bewerbungsgemeinschaft im Preisrang eines Wettbewerbs nach RPW (Preis, keine Anerkennung, kein Zuschlag im VgV-Verfahren)

.

3.2. Professionelle Kriterien für Junge Büros

Gemäß § 75 Abs.4 S. 2 VgV soll Berufsanfängern die Beteiligung ermöglicht werden.

FÜR JUNGE BÜROS GILT FOLGENDES:

Für das Referenzprojekt 3.1.A) gilt die Mindestanforderung hinsichtlich der Baukosten und des öffentlichen Auftraggebers nicht, es kann ein realisiertes Gebäude mit geringeren Baukosten referenziert werden.

Für das Referenzprojekt 3.1.B) kann auch eine mit sonstige Auszeichnungen prämierte Arbeit referenziert werden. Als sonstige Auszeichnung gelten nationale, regionale oder lokale Architekturpreise, Teilnahmen

am Tag der Architektur oder ähnliche von einem Fachgremium nach gestalterischen Aspekten ausgewählte Planungen. Veröffentlichungen in Fachzeitschriften ohne Anlass gelten nicht als Auszeichnung.

muss es heißen:

.

3.1. Professionelle Kriterien für Architekt*innen

.

A) Die Architekt*innen müssen innerhalb der letzten 10 Jahre verantwortlich zeichnen für die Planung und Realisierung (mind. LPH 2 bis 8 komplett erbracht und abgeschlossen) von einem Referenzprojekt, das mind. folgende Anforderungen erfüllt:

Ein hochbauliches Vorhaben aus den letzten 10 Jahren für ein vergleichbares Gebäude (für einen öff. Auftraggeber, Projektkosten KG 300+400 >= 1 Mio Euro brutto).

Als vergleichbar gelten Bauten aus den Bereichen

1. Ausbildung / Wissenschaft / Forschung,

2. Büro / Verwaltung / Staat / Kommune,

3. Gesundheit / Betreuung,

4. Kultur- / Sakralbauten

der Objektliste zu Anlage 10.2 der HOAI mit der Honorarzone III oder höher § 35 HOAI.

Gemäß § 75 Abs.4 S. 2 VgV soll Berufsanfängern die Beteiligung ermöglicht werden.

FÜR JUNGE BÜROS GILT FOLGENDES:

Für das Referenzprojekt 3.1 gilt die Mindestanforderung hinsichtlich der Baukosten und des öffentlichen Auftraggebers nicht, es kann ein realisiertes Gebäude mit geringeren Baukosten referenziert werden.

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 26/08/2022
Ortszeit: 16:00
muss es heißen:
Tag: 05/09/2022
Ortszeit: 16:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

/// Das ehemalige Referenzprojekt 2, Wettbewerbserfolg, ist somit nicht mehr notwendig. ///

.

/// Die Abgabefrist der Bewerbungen wurde auf den 05.09.2022, 16:00 Uhr verschoben. ///

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