Ersatzneubau Klinik Wichernstift - Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 299-38
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ganderkesee
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 27777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wichernstift.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Klinik Wichernstift - Außenanlagen
Landschaftsbauarbeiten für Außenanlagen beim Ersatzneubau Klinik Wichernstift
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Wichernstift gGmbH Oldenburger Straße 333 27777 Ganderkesee
Für den Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Wichernstift fallen Landschaftsbauarbeiiten für die Außenanlagen an.
Der Bieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, sich die Arbeiten vor Erstellung der Angebotskalkulation vor Ort anzusehen, um einen Eindruck der Örtlichkeiten und der Platzverhältnisse zu verschaffen und die Erkenntnisse in die Kalkulation entsprechend einfließen zu lassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung im Handelsregister oder Handwerksrolle und Eintragung im Gewerbezentralregister - bei ausländischen Bietern in entsprechenden ausländischen Registern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YS0RTKS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Einzuhalten ist ferner eine Frist von 14 Kalendertage nach Absendung der Information des Auftraggebers an den Bieter, dessen Angebot nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein Nachprüfungsantrag ist jedoch bei Erfüllung der Informationspflichten durch die Vergabestell auch nach Ablauf der o.g. Fristen zulässig, bis die Vergabestelle den Zuschlag an einen Bieter erteilt hat.