Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Stadt Braunschweig und weitere Teilnehmer Referenznummer der Bekanntmachung: 60-11-65-99-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Stadt Braunschweig und weitere Teilnehmer
Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Stadt Braunschweig und weitere Teilnehmer
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Lieferant liefert elektrische Energie in Form von Drehstrom mit einer Frequenz von 50 Hz für die in der „Anlage LB3 Abnahmestellenliste Strom“ aufgeführten Abnahmestellen der Auftraggeber. Die Entnahmespannungsebene für die einzelne Abnahmestelle ist in der jeweiligen Anlage „LB3 Abnahmestellenliste Strom“ aufgeführt. Die Stromlieferung für alle Abnahmestellen erfolgt zu 100 % mit Ökostrom.
Die Laufzeit des Vertrages kann sich zweimal um jeweils ein Jahr verlängern, wenn der Liefervertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwölf Monaten zum 31. Dezember vor Vertragsablauf schriftlich ge-kündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei dem Bieter muss es sich um ein Versorgungsunternehmen handeln. Eine aktuelle Referenzliste für die Lieferleistung Strom ist beizufügen. Es muss sich um eine gleichwertige Referenz über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen mit Ökostrom handeln. Die Referenzen müssen mindestens 50% der Abnahmestellen enthalten, die nachgefragt wird und zusammen mindestens 50% der Bestellmenge. Es können auch verschiedene Referenzen sein, die jeweils zusammen ein Kriterium erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.