Thermische Entsorgung des auf der Kläranlage Hambergen anfallenden Klärschlammes für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2028 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022004129
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Thermische Entsorgung des auf der Kläranlage Hambergen anfallenden Klärschlammes für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2028
Der WASSER- UND ABWASSERVERBAND OSTERHOLZ beabsichtigt, die thermische Entsorgung des auf der Kläranlage Hambergen anfallenden Klärschlammes für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2028 an eine geeignete Fachfirma zu vergeben.
Hambergen
Der WASSER- UND ABWASSERVERBAND OSTERHOLZ beabsichtigt, die thermische Entsorgung des auf der Kläranlage Hambergen anfallenden Klärschlammes für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2028 an eine geeignete Fachfirma zu vergeben.
Auf der Kläranlage in Hambergen befindet sich die zentrale Schlammfaulung für die Kläranlagen Hambergen, Worpswede und Grasberg. Die Summe der angeschlossenen Einwohnerwerte beträgt ca. 26.000. Bei der Kläranlage handelt sich um eine chemisch- biologische Verfahrenskette mit simultaner P-Fällung und Stickstoffelimination. Der anfallende Überschussschlamm wird anaerob im Faulturm stabilisiert. Nach erfolgter Entwässerung wird der Klärschlamm vom AG in einen auf der Kläranlage vorhandenen Schubbodenbehälter gefördert. Der entwässerte Klärschlamm ist vom AN aus diesem Schubbodenbehälter zu übernehmen und thermisch zu entsorgen.
Option, insgesamt zwei Mal um je 12 Monate zu verlängern gemäß Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung zu §4 Abs. 1 NTVergG (auch für Nachunternehmen)
- Eigenerklärung zur Eignung 124 LD
- Eigenerklärung BMWK-Sanktionen
- Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen: Formblatt 235, VHB des Bundes
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen: Formblatt 236, VHB des Bundes (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle)
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, Formblatt 234 (falls zutreffend)
Aufgrund des 5. veröffentlichten EU-Sanktionspaketes ist die "Muster-Eigenerklärung BMWK-Sanktionen" auszufüllen, welche sich in den Formblättern der Vergabeunterlagen befindet. Mit der Eigenerklärung wird der Nachweis erbracht, dass es sich bei dem anbietenden Unternehmen nicht um Unternehmen handelt, welches einen Bezug zu Russland aufweist.
- Bezifferung der zur Entsorgung vorgesehenen Mengenanteile und deren Verbleib. Hier sind die im Vergabezeitraum vorgesehenen thermischen Entsorgungsanlagen mit den entsprechenden Entsorgungsmengen aufzuführen.
- Beschreibung des Vorgehens der Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. Diese muss nachvollziehbar und plausibel das Vorgehen des AN schildern, falls z.B. eine angebotene thermische Entsorgungsanlage längere Zeit außer Betrieb genommen werden muss. Die Benennung einer einzelnen Anlage ohne Zwischenlagerung oder Redundanz ist nicht ausreichend! (siehe auch: Leistungsverzeichnis/ Preisblatt)
- Mindestens 3 prüfbare Referenzen über Leistungen der thermischen Entsorgung von Klärschlamm (2018-2022).
- Beschreibung des Verfahrensschemas (Übernahme und Transport, ggfs. Zwischenlagerung, ggfs. Aufbereitung)
- Benennung der Waage
- Benennung der zu untersuchenden Parameter, der einzuhaltenden Grenzwerte und der Analysenhäufigkeit
- Eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 100 Mio. € einschließlich einer Umweltschadenversicherung (USV) nach Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. €.
- Eine Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung, mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Euro.
Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anfragen zum Verfahren sind nur über die genannte Vergabeplattform zulässig. Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
Sollten Probleme beim Hochladen des Angebotes auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.